Das wurde mit der 47. Änderungsverordnung zur StVZO als erheblicher Mangel eingestuft, wenn beide (bei 2 vorhandenen) nicht funktionieren
Ja, anfangs war es wohl so, aber inzwischen wurden die Mängeleinstufungen mehrfach geändert, möglicherweise ohne Veröffentlichung im Verkehrsblatt.
Für die Änderungen ist der AKE verantwortlich, darin sitzen Vertreter der Überwachungsorganisationen und von den Behörden.