Beschleunigungsloch 4000-5000 U/min 2 v 2

  • Hier ist jetzt mein letzter Versuch : :cursing::cursing::cursing::cursing:
    Sehr geehrter Herr Willems,
    hiermit nehme ich Ihr Schreiben vom 25.11.2017 auf mein Schreiben vom 06.11.2017 und der am 07.11.2017 erhaltenen Zwischenantwort von Ihnen zur Kenntnis.
    Selbstverständlich ist das nicht die Antwort, die im Sinne von Kundenkulanz in diesem Fall angebracht wäre und die nach Ihrer Mail vom 07.11.2017, in der Sie schreiben: "Wir sind sicher, dass wir eine Lösung finden werden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist." zu erwarten war!
    Eine derartige Antwort ist mir nicht nachvollziehbar; die Einlassungen zu den von mir genannten Punkten nehme ich kommentarlos zur Kenntnis.
    Ihre Bereitschaft, mir zusätzlich enstandene Kosten anteilig zu erstatten, sehe ich als vollkommen inaktzeptabel an!
    Um es nochmals klarzumachen: Es geht hier nicht um die Kosten und Aufwände, die mir nach den Werkstattbesuchen bei Ihnen zusätzlich entstanden sind (obwohl erst dadurch ein fehlerfreier Zustand des Motorrades herbeigeführt werden konnte), sondern lediglich um eine anteilige Kostenerstattung für die Nichterfüllung der mit Ihnen vereinbarten Leistung (fehlerfreier Lauf des Motorrades).
    Dass ich aus gutem Glauben und Vertrauen in eine Fachwerkstatt sowohl bei der Besprechung der notwendigen Arbeiten als auch für einen Kostenvoranschlag mit Ihnen nur mündliche Vereinbarungen getroffen hatte, muss ich leider im Nachhinein als größten Fehler in dieser Angelegenheit ansehen.
    Dennoch wäre mir an einer Regelung der Angelegenheit in Güte gelegen.
    Sie versuchen mit Ihrem Schreiben alle von mir reklamierten Punkte zu entkräften (und stellen damit Aussage gegen Aussage), gehen jedoch in Ihrer Einlassung mit keinem Wort auf den Austausch der Zündbox – als eine in der Wirkung vollkommen überflüssige Maßnahme – ein.
    Für diese von Ihnen selber als quasi "letzte Idee" vorgeschlagene Maßnahme haben Sie die Maschine noch mehrere Wochen in Ihrer Werkstatt gehabt, mir zusätzlichen Fahrtaufwand beschert, und letztendlich eine noch immer nicht fehlerfrei laufende Maschine übergeben.
    Daher scheint mir allermindestens dieser Posten (in voller Höhe von 137,35 Euro) als erstattungswürdig.
    Könnten wir uns auf diese Erstattung einigen, würde ich die Sache als eine unerfreuliche Werkstatterfahrung abhaken.
    Ich erwarte Ihre Antwort kurzfristig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Angelo Windhausen



    Würde mich freuen wenn ihr mir vielleicht noch einen Tip geben könntet was man sonst für Möglichkeiten hat !!!!

    • Offizieller Beitrag

    Moin.


    Ich würde eher dir glauben als der Werkstatt, wer ist so beschmiert und würde ...aber...
    ...ich sehe da keine große Chance. Da steht Aussage gegen Aussage. Fotos werden da nichts bringen.


    Werkstatt meiden und sonst nichts.


    Gruß Maik

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaaaharrrrrrrr...

  • Ich fürchte, Maik hat Recht,
    insbesondere der genaue Kundenauftrag im Zusammenhang mit dem dafür vereinbarten Preis
    wird ohne Schriftstück nicht nachweisbar sein.
    Da müsste ja dann so etwas stehen wie "komplette Beseitigung aller motorseitigen Laufmängel
    zum Festpreis von xx Euro", im Zweifel nachzuweisen durch Testlauf auf Prüfstand.


    Wenn die Zündbox über ist, dann leg sie dir auf Halde oder verkauf sie weiter, um ein paar
    Euronen wieder reinzuholen.


    Ansonsten abhaken unter "Erfahrung gekauft" :(


    Bist aber nicht der Erste, eine gute Werkstatt in der Nähe zu finden kann schwierig sein...


    Es gibt Schiedsstellen für KFZ-Werkstätten, an die man sich in so einem Fall wenden kann.
    Die entscheiden aber in den meisten Fällen im Sinne der Werkstätten, ganz krasse Fälle ausgenommen.
    Insofern würde ich mir von dieser Seite her auch nicht viel Hoffnung machen.


    Gruß, Wolfgang