Leistungsreduzierung 35 KW

  • Hallo zusammen,


    die NTV meiner Tochter hat 50 PS / 37 KW und muss wegen Führerscheinklasse A2 auf 35 KW gedrosselt werden. (Was für ein Zirkus für 2 läppische PS :/ . )


    Von Alpha T. gibt es ja die Ansaugblenden samt Gutachten. Außerdem habe ich dort die Möglichkeit des Gaszuganschlags auf 25 KW gefunden, die vom Ein- und ggf. Ausbau weniger aufwändig ist. Fragen dazu:

    • Ist die 25 KW-Drosselung (unabhängig von der deutlich geringeren Maximalleistung) eine zu heftige Beschneidung des Fahrspaßes?
    • Hat jemand von Euch einen gebrauchten Drosselsatz samt Gutachten, den ihr nicht mehr braucht und verkaufen würdet?

    Grüße
    Hans

  • Besorg dir am besten die Gaszuanschlagsdrossel: http://neu.3ppp.de/zweiraeder/…rossel-honda-ntv-650-rc33
    Einbauzeit 5 Minuten und kostet nicht mehr als die anderen Drosseln.


    Gebrauchte Drosselsätze sind schwierig, da die ABE auf die Fahrgestellnummer ausgestellt werden. Eine neue ABE kostet fast so viel wie die Drossel selbst.


    Edit: Falls der TÜV-Prüfer meckert, dass die Drossel nur für 42kW Ausgangsleistung zugelassen ist, lädst du dir hier das Dokument von Honda runter, wo die möglichen Leistungsänderungen eingetragen sind, und sagst, du hättest einen 42kW Ansaugstutzen verbaut. http://www.honda.de/motorcycle…onversion/600-750ccm.html

  • Hallo Hans,


    ich verwende an zwei eNTen die Ansaugblenden 48 PS/35 kW samt Gutachten von Alpha Technik (2 Kids mit A2) sowie eine weitere offene Ente mit 57 PS. Im Fahrverhalten merken wir keinen Unterschied, auch nicht in der Beschleunigung, bis ca. 160 km (Tacho), schneller fahren wir nicht.


    Die Möglichkeit des Gaszuganschlags kenne ich nicht aus eigenem Fahren. Von Gebrauchtkauf rate ich ab, wie auch crasbe schon schrieb, wg. ABE mit bezug auf die Fahrgestellnummer.

    Schöne Grüße vom Rand der Eifel, Dieter
    Tagesgast beim JT 2017 in Weidenbach, JT 2019 in Drangstaedt

  • Moin,
    letzten Sommer haben mein Sohn und ich eine 88er wieder hergestellt und für ihn führerscheinkonform gedrosselt. Die 48PS Version war uns zu teuer, wir haben also originale 34PS Ansaugstutzen eingebaut (passte dann auch zu den vorhandenen Papieren...) Der Fahrspaß ist überhaupt nicht eingegrenzt, die Grüne rennt Tacho 150 mit mir drauf, Sohnemann wiegt ein paar Pfund weniger :D Der Durchzug ist völlig ok.
    Die Originalstutzen sind günstig zu bekommen (einen habe ich noch liegen, Fehlbestellung...) und sind relativ schnell und einfach montiert.
    Viel Spaß und Erfolg beim Schrauben :thumbup:

    DLzG, RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ;)
    Nte gut, alles gut

  • Hallo!


    Ich habe hier einen AlphaT 35KW Drosselsatz (Reduzierblenden) samt Gutachten liegen. Wie aber crasbe schon schrieb:




    Gebrauchte Drosselsätze sind schwierig, da die ABE auf die Fahrgestellnummer ausgestellt werden. Eine neue ABE kostet fast so viel wie die Drossel selbst.

    Wenn Du ihn trotzdem haben willst überlass ich ihn Dir gegen Übernahme der Portokosten!


    Gruß
    Gerhard

  • Hi Männer,


    Danke für eure schnellen und hilfreichen Antworten!


    Ob mein DEKRA-Prüfer, der ansich sehr umgänglich ist, ein Teilegutachten mit einer anderen Fahrgestellnummer durchgehen ließe, werde ich ihn mal fragen.
    @ Askano: Danke schon mal für dein Angebot. Vielleicht kannst du mir per Mail die Fahrgestellnummer deines Gutachtens zukommen lassen, damit ich sie dem Prüfer sagen kann. Vielleicht liegt diese nicht so weit auseinander mit der NTV meiner Tochter?


    Aber nichsdestotrotz fangen die Fahrgestellnummern der 50 PS-Versionen doch alle mit RC3333... an, wie ich dem Link von Dir, crasbe, entnehmen kann. Das müsste doch ein "Graukittel" nachvollziehen können?!


    Schönen Abend noch
    Hans


    P.S.


    @ Rollerfahrer: Du hast ja quasi ein "Entenfamilie"

  • Die Fahrgestellnummer hängt auch von der Bauserie ab. Meine 1994er NTV hat z.B. RC3334 als Präfix. Die ersten zwei Zahlen stehen für das Modell (RC33), die dritte für die Motorisierung und die vierte für die Bauserie.


    Das ist aber für diese Drossel gar nicht wichtig, es ist nur gefordert, dass die Fahrgestellnummer mit RC33 anfängt. Meine Drossel habe ich genau bei diesem Shop gekauft und sonst auch keine Probleme gehabt.
    Je nach Prüfer kann es sein, dass du noch die 42kW Ansaugstutzen "verbauen" musst. Prüfen tut das aber keiner, deshalb der Hinweis, einfach das Dokument von Honda bzgl. der Leistungsumrüstungen mitzunehmen.


    Mein Prüfer meinte, dass das ohnehin keinen Unterschied mache, da ja nur von 50PS auf 48PS gedrosselt wird. Die Änderung merkt man beim Fahren ohnehin nicht.


    Edit: bei einer Leistungsänderung wird die Fahrgestellnummer ja nicht geändert, von daher ist diese zu einem beliebigen Zeitraum NACH der Auslieferung nicht mehr wirklich aussagekräftig.

  • Ich denke es reicht nicht, wenn der TÜV-Mensch "ein Auge zudrückt" und das Zertifikat mit anderer Fahrgestellnummer akzeptiert. Die Änderung wird auch behördlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Bei meinen leistungsreduzierten eNTen (siehe #3) ist zudem über dem Original-Typenschild ein Typenschild von Alpha-Technik angebracht, welches u.a. die neuen Leistungsdaten und die Fahrgestellnummer enthält. Das guckt sich bei Bedarf auch die Rennleitung an.

    Schöne Grüße vom Rand der Eifel, Dieter
    Tagesgast beim JT 2017 in Weidenbach, JT 2019 in Drangstaedt

  • Ich denke es reicht nicht, wenn der TÜV-Mensch "ein Auge zudrückt" und das Zertifikat mit anderer Fahrgestellnummer akzeptiert. Die Änderung wird auch behördlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Bei meinen leistungsreduzierten eNTen (siehe #3) ist zudem über dem Original-Typenschild ein Typenschild von Alpha-Technik angebracht, welches u.a. die neuen Leistungsdaten und die Fahrgestellnummer enthält. Das guckt sich bei Bedarf auch die Rennleitung an.

    ......wenn die L-Reduzierug vom Blaukittel akzeptiert ist dann hat es die Rennleitung überhaupt zu interessieren! ;)

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

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  • ......wenn die L-Reduzierug vom Blaukittel akzeptiert ist dann hat es die Rennleitung überhaupt zu interessieren! ;)

    Hallo Hans,


    stimmt so leider nicht.


    Der Blaukittel (Prüfer) stellt den Zustand des vorgeführten Fahrzeug´s fest und stellt darüber einen Prüfbericht aus. Mehr nicht.
    Mit diesem Prüfbericht ist das Amt in der Lage (hier Leistungsänderung) Eintragungen vorzunehmen.


    Die Rennleitung ist dafür zuständig genau das zu überprüfen/kontrollieren und ggf. (z.B. bei nachträglichen Änderungen, Verkehrsunsicherheit etc.) weitere Maßnahmen einzuleiten. Das gilt u. A. auch, wenn der Prüfer (was natürlich nieeee vorkommt) sich bei der Prüfung geirrt hat und es nicht als genehmigt hätte einstufen dürfen. Auch können weitere angebrachte Teile mit ABE zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen, weil diese nur für sich geprüft werden. Ein gutes Beispiel dafür ist ein offener LuFi mit ABE und eine Auspuffanlage mit ABE. Das dann noch verbunden mit einer Leistungsreduzierung führt garantiert zu Problemen mit der Rennleitung.


    Gerd

    Bildung lässt sich nicht downloaden.

  • .......ne ne Gerd, so ist das nicht das die Rennleitung, wenn alle Umbauten in die Papiere eingetragen oder ich dafür ABE`s habe mir die Umbauten so einfach bemängeln darf/kann oder mir eine Mängelanzeige schreiben kann, vorausgesetzt ich habe nicht zusätzlich etwas verändert. weil an die Eintragungen TÜV usw. und deren Stempel steht übergeordnet der Zuständigkeit der RL und da hilft auch deren Aussagen nichts, es scheint alles in Ordnung zu sein! :)



    ......was anderes ist es bei den NTV-Fahrern die diese K&N-Filter in ihren Mopped`s verbaut haben, bei denen ist nämlich die Betriebserlaubnis (wegen der zusätzlichen Geräuschentwicklung) erloschen! :P;) :D

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Ihr immer mit euren Berdenken wegen BE oder auch technischen "Mängeln".
    So schnell erlischt ne BE nicht, die Zeiten wo ein zu kurzes Schutzblech oder n falscher Blinker für sowas genügte sind vorbei.
    Und mal ganz im Ernst, selbst wenn, wen juckts? Im schlimmsten Fall wirds einen Mängelbericht geben und ein Bussgeld, vielleicht sogar noch einen Punkt in der ihrer heiligen Kartei....
    Das ewige Schreckgespennst "Versicherung zahlt nicht" ist bei Dingen um die es hier geht völlig aus der Welt. Eine Versicherung kann euch normalerweise nur in Regress nehmen (und auch der ist normalerweise auf 5000€ begrenzt), wenn es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Mangel gab. Was weiß ich, n Reifen montiert der nicht genügend Tragfähigkeit hat und platzt oder ein Fremd-Federbein das bricht, dann seid ihr ganz vorn mit dabei... und zu Recht. Aber ein Unfall wegen eines Blinkers vorne der nur ne BE für hinten hatte oder nem Lufi der zum aktuellen Ansaugstuzen keine BE hat .... ähm.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Hallo Hans,


    klar, wenn alles den Regeln entspricht, wird dir die RL kein Ticket schreiben, warum auch.


    Du fährst beim Prüfer vor, 48 PS Drossel verbaut, Papiere OK, K&N eingebaut. Dem Prüfer fällt es nicht auf, oder es ist ihm egal, er nimmt dir die Drossel ab. An der nächsten Ecke hält dich die RL an, merkt den K&N und schon bist du fällig. Genau das Gleiche mit einem geänderten ESD der sogar eine ABE hat und eigentlich mit dem Fahrzeug im ungedrosseltem Zustand gefahren werden darf.


    Selbst wenn alle Teile ordnungsgemäß eingetragen und dir der Prüfer das OK gegeben hat, sich aber bei der Prüfung durch die RL herausstellt, das dieses so nicht dem gelteneden Vorschriften entspricht, ist die Betriebserlaubnis erloschen.


    Der Stempel vom Prüfer ist KEIN Freifahrtschein.


    Klar ist aber auch, in der Praxis wird das eher selten vorkommen. Dazu muss dann schon jemand von der RL richtig Ahnung haben. Aber, diese Leute gibt es auch bei der RL ...


    Grüße
    Gerd

    Bildung lässt sich nicht downloaden.

  • Den Polizisten will ich sehen, der bei einer Kontrolle bei der NTV einen anderen Luftfilter erkennt. :D
    Dazu müsste er die NTV schon ziemlich gut kennen und DAS wäre dann eher ein Grund, dass er einen doch weiterfahren lässt.

  • Dazu muss dann schon jemand von der RL richtig Ahnung haben. Aber, diese Leute gibt es auch bei der RL ...

    ......den Typen von der RL möchte ich sehen der von allen je gebauten Fahrzeugen die auf den Strassen dieser Welt bewegt werden, voll Ahnung hat! :D:D *ich lach mich tot* :geil::thumbsup:

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

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  • Den Polizisten will ich sehen, der bei einer Kontrolle bei der NTV einen anderen Luftfilter erkennt. :D
    Dazu müsste er die NTV schon ziemlich gut kennen und DAS wäre dann eher ein Grund, dass er einen doch weiterfahren lässt.

    ......fahr mal mit deinem K&N im 3. Gang mit Vollgas (in den Bergen bei ca. 15 % Steigung, wo weit und breit nichts dein NTV-Geräusch etwas dämpft), ein steiles Stück Weg hoch und oben nach der nächsten Biegung steht die RL, ich kann dir zu 99,99% versichern du bekommst eine Mängelanzeige! ;):D

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Hallo zusammen,


    um auf die Prüfung bei TÜV o. DEKRA und Eintragung der Leistungsreduzierung zurückzukommen:

    • Ob mein Prüfer basierend auf einem Teilegutachten für eine andere NTV-Fahrgestellnummer die Leistungsreduzierung abnehmen würde, werde ihn vorher fragen.
    • Angenommen er drückt alle Hühneraugen zu: Ist beim Straßenverkehrsamt sein Prüfbericht und das Teilegutachten vorzulegen? Wenn ja, denen fällt doch bestimmt auf, dass die Fahrgestellnummer in beiden Dokumenten nicht übereinstimmen.
    • Und der Aufkleber / das Typenschild von Alpha Technik (gibt's das auch bei der Drosselung per Gasanschlag?), was am Rahmen anzubringen ist? Spätestens dann wäre doch Ende im Gelände bei einer anderen Nummer?

    Tschö, Hans

  • Bei der Gaszuanschlagsdrossel gibt es keinen Aufkleber oder ein weiteres Typenschild. Im Falle einer Polizeikontrolle kann man sonst einfach die zwei Kreuzschrauben am Gasgriff lösen und die Drossel zeigen. Das ist nur ein kleines Stück Plastik, was den Gasanschlag begrenzt.

  • Also ich habe das vor Jahren bei der Drosselung einer XBR 500 von 44 auf 34 PS auch mit einem gebrauchten Drosselsatz aus dem Zubehör einmal mitgemacht. Da hat der TÜV-Prüfer lediglich den Einbau der Drosselblende überprüft, sich das Gutachten angeschaut, ein entsprechendes Prüfprotokoll ausgestellt, in dem dann genau drin stand, was die Damen und Herren von der Zulassungsstelle einzutragen haben, und mit diesem Prüfbericht bin ich dann zum Straßenverkehrsamt und habe die Leistungsreduzierung problemlos eintragen lassen.
    Ich habe dort weder das Teilegutachten vorlegen müssen, noch mußte an meinem Motorrad irgendein Aufkleber des Herstellers der Drosselblende angebracht werden.
    Ich wage also mal zu bezweifeln, dass der Drosselsatz nur bei einer Fahrgestellnummer verwendet werden kann. Das möchte der Hersteller natürlich gerne so, damit er mehr Drosselsätze verkaufen kann....
    Wenn der TüV-Prüfer Deines Vertrauens aber halbwegs vernünftig ist, wird er einsehen, das es völlig egal ist, in welcher NTV der entsprechende Drosselsatz verbaut wird. Da zudem die Drosselung lediglich über eine Blechscheibe mit Loch erfolgt und in dem Gutachten der Durchmesser der Blende drinsteht, kann er das ja im Zweifel auch nachmessen.


    Also ich empfehle, erstmal zum TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder was es sonst noch so gibt in Deiner Nähe und die Sache schildern. Da findet sich bestimmt ein kompetenter Prüfer, der auch die Leistungsreduzierung mittels der gebrauchten Drosselung bescheinigt, schließlich wird er dafür ja auch von Dir bezahlt.


    Mit der entsprechenden Prüfbescheinigung dürfte die Eintragung in die Papiere dann eine reine Formsache sein.


    Ich wünsche viel Erfolg :thumbup: