Probleme beim Führerschein-Aufstieg...

  • Nun, wie im Titel zu lesen hab ich nun Probleme bei meinem Aufstieg von A2 (alte Klasse ‚A (beschränkt)‘ bis 2013) auf A (also offen). War am Donnerstag nun bei der Fahrschule, von der zwei meiner besten Kumpels mit Hinsicht auf Motorradausbildung echt überzeugt waren. Hingegangen, Antrag mitgekriegt, und dann ging‘s schon los, wo ich mir an die Stirn gefasst habe: ich, in der Freiwilligen Feuerwehr dabei, mit nem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs auf dem Buckel, den ich während der Grundausbildung 2016 zum Truppmann absolviert habe, soll allen Ernstes wieder nen EH-Kurs absolvieren, wenn nach der neuen Regelung der alte älter als 2 Jahre is. Den neuen Sehtest zu machen seh ich ein, aber dass ich mich 9 Stunden in den Basiskurs hocke, sehe ich net ein.
    Vor allem frischen wir jedes Jahr 2-4 Stunden auf.
    Nun, in der Fahrerlaubnis-Verordnung steht hinsichtlich einer zeitlichen Begrenzung nix und im Serviceportal Baden-Württemberg nur dass man eine gültige Bescheinigung oder ne Kopie vorlegen muss.
    Habe auch meine Kommandanten gefragt, die meinten ich soll es erstmal mit der GruAb-Bescheinigung da versuchen im Bürgerbüro in meinem Stadtbezirk (Führerscheinstelle is bei uns in Stuttgart schon sowas von überlastet ;) ).
    Wisst ihr da was Neues, was mir hilft?
    Ich schau was sich ergibt und hoffe auf baldige Anmerkungen eurerseits.


    Mit freundlichen Grüßen


    Der Jo

    Wenn ich frage, ein dickes Dankeschön. :D^^
    Wenn ich helfe oder antworte, ein liebes Bitte. :P


    Und vergesst nie: der Versatz und das Hubverhältnis, das macht die Seele eines jeden Motors aus. :thumbsup:

  • ......zur Führerscheinanmeldung brauchst du den schriftlichen Nachweis das dein Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als ein Jahr zurück liegt!

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Hock dich einfach nochmal 9 Stunden hin und erfreue dich dran, dass es dich durch die Brandpatschen wahrscheinlich nix kostet.


    Schaden tut's bestimmt nicht und du kannst deinen "Mitschülern" von deinen Erfahrungen berichten - dann haben wenigstens die etwas davon.


    Ich muss ihn in der Firma als Ersthelfer auch alle 2 Jahre machen, obwohl ich durch die DLRG auch regelmäßig damit zu tun habe. Juckt mich nicht großartig.




    Oder fahr einfach weiter 48 PS. :P

    Intelligente Sätze zu verfassen ist kein Zuckerschlecken. Und schon ein einziger Buchstabendreher kann den besten Text urinieren.
    Achja - meine Reifen haben Haftpflicht !

  • Geh in deiner Feuerwehr Uniform und nem Wisch von deinem Kommandanten über die Auffrischungen zum Veranstalter der Kurse und frag ob sie es "auf dem kleinen Dienstweg" bescheinigen können.
    Hier hat auch schon mal einer einfach das Datum auf der Kopie der Bescheinigung geändert, aber dazu kann man natürlich niemandem raten...

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Das selbe Spiel wie bei den Verbandskästen, die ausgebildete Rettungssanitäter teilweise freiwillig in Kfz mitführen.
    Bei HU und Polizei werden die, obwohl wesentlich umfangreicher, nicht akzeptiert. Und wieder etwas zum Kopf schütteln.

    Viele Grüße


    Andreas



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    Jahrestreffen
    2006 Brilon | 2007 Weidenhof | 2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler |2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Weidenhof | 2017 Weidenbach | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt

  • ......zur Führerscheinanmeldung brauchst du den schriftlichen Nachweis das dein Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als ein Jahr zurück liegt!

    Grundsätzlich richtig, für den Stufenführerschein ist das allerdings nicht so. Man muss einen Sehtest nachweisen und eine Kopie der Bescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses.
    Ich habe zufällig letztes Jahr die Erweiterung von A2 auf A gemacht und definitiv nicht erneut einen Erste-Hilfe-Kurs besucht.


    Das war zwar in Niedersachen, aber die Fahrerlaubnisverordnung ist keine Ländersache.