Dazu passend gibt es jetzt den Artikel im Spiegel, der sagt, dass das OLG Frankfurt entschieden hat, dass Privatfirmen keine Knöllchen ausstellen dürfen....
*kopfkratz*.
Irgendwie bekomme ich das nur überein, wenn ich das so verstehe, dass
- auf öffentlichem Grund (Straße) nur die regelrechte Polizei und
- auf privatem Grund (Laden) auch Privatfirmen Knöllchen ausstellen dürfen.
Aber ich habe keine Ahnung und bevorzuge, wenn ich weder ein Knöllchen bekomme noch abgeschleppt werde.