Guten Morgen !
Jetzt wird erneut über Knöllchen auf dem Privatparkplatz von Supermärkten diskutiert:
Überwachungsfirmen dürfen Strafzettel verteilen und abschleppen lassen
Der EuGH gibt den Firmen Recht:
https://www.anwaltsregister.de…er_Parksuender.d7088.html
Im Prinzip habe ich zwar nichts dagegen, da ich nur zum Einkaufen auf diesen Plätzen parke, aber dass bereits eine vergessene Parkscheibe zu einem Strafzettel führt, finde ich geht zu weit. Da bedarf es schon des Nachweises, dass ich länger als erlaubt auf dem Platz parke.
Was meint ihr ???