Blinker und TÜV

  • Moin zusammen,


    ich habe auch eine Blinkerfrage. Ich habe mir ein LED-Scheinwerfer mit adaptivem Kurvenlicht und eben auch Blinkern gekauft. Jetzt müssen die vorderen Blinker bei unseren Enten ja einen gewissen Mindestabstand zum Scheinwerfer haben. Hat jemand Erfahrung, ob man das eingetragen bekommt?


    wish.com/product/5d561e6012e61…?&source=related_products

    LGMattes Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht, der hat´s einfach gemacht. :weizen:

  • Moin Matthias,


    denke das ist nicht zulässig wege der vorgeschriebenen Abstände für die Blinker.
    Ich habe dazu auch nichts anders lautendes gefunden.
    Hat das teil jetzt ne richtige e-Nr.??

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


    "Motorradfahren ist keine Art, sich fortzubewegen, sondern eine Lebensform." :thumbup:
    von Reiner Otte, in Windpassagen

  • Kurvenlicht ?!


    Ich habe ne unberkleidete eNTe und somit eh Kurvenlicht. :P

    Intelligente Sätze zu verfassen ist kein Zuckerschlecken. Und schon ein einziger Buchstabendreher kann den besten Text urinieren.
    Achja - meine Reifen haben Haftpflicht !

  • Warum muss ich mich auf der Site anmelden wenn ich das sehen will?


    Unschön. Sehr unschön.

    DDu musst Dich doch gar nicht anmelden. Klick bei der Anmeldung auf die rechte Maustaste und lösche die Zeilen. Wenn Du genug gelöscht hast, erscheint dieses Bild:

    • Offizieller Beitrag

    @Miraculix Ich glaube, dass die Abstände einzuhalten sind, wenn man nicht den richtigen HU Prüfer hat. Egal ob mit oder ohne eZeichen...


    Zitat

    Die meisten Blinker sind für den Front- und Heckanbau geprüft, tragen also zwei Kennzahlen. Ist das Motorrad nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Abstand der hinteren Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstand der vorderen Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn vorn und hinten 350 bis 1200 mm. Für ältere nach deutschem Recht zugelassene Motorräder (vor 1998) gilt: Abstand hinten mindestens 240 mm, Abstand vorn mindestens 340 mm bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe zur Fahrbahn 350 mm.


    @mattes Ich kann leider mangels Registrierung auch die Wish Seite nicht öffnen, und somit weder Aussehen noch Maße erkennen.

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
    12Titisee,13Antweiler,14Drangstedt,15 NBG,16Creglingen,17Weidenbach,18 NBG
    19Drangstedt 20NBG 21Drangstedt
    -22 Heidenheim -23 Westerburg

  • Kurvenlicht ?!


    Ich habe ne unberkleidete eNTe und somit eh Kurvenlicht. :P

    Frank dir iss bewusst, dass dein Kurlvelicht dann aber meist in die falsch Richtung, aus der Kurv raus leucht :whistling: ...

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


    "Motorradfahren ist keine Art, sich fortzubewegen, sondern eine Lebensform." :thumbup:
    von Reiner Otte, in Windpassagen

    Einmal editiert, zuletzt von DasPferd ()

  • Hi,
    Meine Frage zielte darauf, ob es realistisch ist, die Blinker im Scheinwerfer eingetragen zu bekommen. Das sehe ich nach dieser Debatte jetzt eher kritusch. Bzw. Es bleibt bej der alten Weisheit, vorher mit dem TÜV zu sprechen

    LGMattes Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht, der hat´s einfach gemacht. :weizen:

  • Hallo Mattes,


    in Mannheim beim TÜV gibt es einen Spezialisten für Eintragungen bei Motorrädern.
    Den Namen habe ich aber leider nicht mehr im Kopf. Der ist aber exotische Lösungen gewohnt und
    kann kompetent beraten.


    Ich gehe einmal von einem negativen Bescheid aus. Obwohl die Prüfer schon einiges eigenartig beschieden haben.
    Bei Zulassung nach StVZO oder EU-Zulassung sind sie sich wohl nicht immer einig. Siehe Blinker und Zusatzscheinwerfer.

    Viele Grüße


    Andreas



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