Roadtec 01 Diagonal jetzt auch für unsere eNTen

  • Nikolaus1.jpg

    Moin,
    zumindest Einen von beiden gibt es!!

    mit einer Citizen Quarzuhr... :thumbsup:



    Nun mal im Ernst Leute!
    Ich wohne in Sichtweite vom TÜV-Nord und werde die Tage dort mal vorfühlen ob sowas denkbar ist. Natürlich bräuchte ich dann ggf. auch noch ein paar eNTen mit entsprechender Bereifung. Wer wäre dabei und mit welchen Reifen (falls es klappt)?

    • Rolli - Bridgestone Battlax T 31

    Den T 31 fahre ich auch :thumbup:

  • Mal zurück zum eigentlichen Thema: " Roadtec 01 Diagonal ..... "


    Hab jetzt welche geordert und mach dann mal das Versuchskarnickel


    Oder hat den schon jemand?


    Lt. DEKRA gibts damit keine Probleme da Originaldimensionen und in meiner ZB1 weder Reifenbindung noch der Hinweis


    auf den orig. Brief/ABE steht.


    Ich hadere im Moment damit den Prüforganisationen das Geld unnötig in den Rachen zu stopfen.

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

    • Offizieller Beitrag

    Friedo, du brauchst nicht hadern.
    deine Papiere sagen ja nichts anderes aus.


    Die meisten anderen Papiere sehen aber anders aus und haben eine Fabrikatsbindung.

  • ....also, ich mache dieses Diagonalexperiment nicht und wenn man zahlen muß, dann mach ich dieses halt ;(
    ....Friedhelm, diese Prüfstellengaunerei kann dich auch bei deiner BMW treffen.
    ?(

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • kann dich auch bei deiner BMW treffen.

    Da steht es auch in der ZB 1 drin. " Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten "

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

  • Genau so müsst ihr es machen: Den Prüfer direkt persönlich für die Rechtslage verantwortlich machen, von "Geld in den Rachen werfen", "Prüfstellengaunerei" und "auf der Streckbank foltern" quasseln und euch dann wundern, wenn der Prüfer auf stur schaltet und euch auflaufen lässt. :S
    Prüfer fahren übrigens auch Motorrad und lesen im Internet.


    Ich habe mich bei Abnahme meiner 3-Kolbenzange erstmal locker mit ihm unterhalten, und festgestellt, dass er selber passionierter Motorradfahrer mit Rennerfahrung ist .Dann mal das Gespräch auf den großen Qualitätsunterschied zwischen den alten Reifen und den modernen gelenkt. Gefragt, ob er mir, wo er einmal beim Eintragen ist, auch ein paar Sachen aus den Freigaben von Conti, Metzeler, etc. eintragen kann. Da sagt er "die sind eh alle besser als das alte Zeug und die alten gibts ja auch alle schon längst nicht mehr". Und jetzt stehen unter 15.1 und 15.2 die Seriengrößen und unter 22: *Zu 15.1: A.MOEGL.110/70R17 54H U. 15.2.:A.MOEGL.160/60R17 69H;BEREIF.VO.U.HINT.NUR V.EIN.HERSTELL.* Aber macht ihr mal auf eure Art weiter. Viel Erfolg :thumbsup:

  • Vielleicht mach ich mal Klebezettel, auf denen der Link vom BMVI drauf ist: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html


    Kurzfassung: Bei nicht EU-typgenehmigten Fahrzeugen muss jeder Reifen, den man fahren will, eingetragen werden.


    Es bringt NICHTS sich die Reifenfabrikatsbindung ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.") austragen zu lassen oder sich andere, zulässige Dimensionen eintragen lassen, denn dann dürfte man gar keinen Reifen mehr fahren.


    Diese Information ist bei deinem Prüfer scheinbar noch nicht angekommen, aber es gibt nach BMVI *keine* Unterscheidung bei nicht EU-typgenehmigten Fahrzeugen wie es bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen der Fall ist.
    WÄRE die NTV EU-typgenehmigt, wäre deine Eintragung die Lösung, wie man auch den CRA3 fahren kann, denn dann wäre es Fall 1b. Leider ist sie das nicht und du musst trotzdem jedes einzelne Reifenfabrikat eintragen lassen.
    Da ist es toll, dass dein Prüfer Motorradenthusiast ist und du vermutlich bei der HU mit DIESEM Prüfer keine Probleme bekommst. Die Lösung ist das allerdings nicht.

  • "Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 [...] wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist."


    So, meine Ente hat eine ABE gem. § 20 StVZO und ich verwende ausschließlich Reifen, die - nach ABE und Änderung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO inkl. Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Straßenverkehrsamt- in ZB Tl. I genannt sind. Die genehmigten Größen und vo. u. hi. paarweise von einem Hersteller. Damit ist der Drops gelutscht.
    Auf Deinem "Klebezettel" steht nirgendwo, dass in der ZB Tl. I auch Hersteller und Profiltyp genannt sein müssen.


    Es gibt übrigens genug Oldies, die schon in der ABE nur die Größe und keinen Hersteller stehen hatten. Sollen die sich jetzt alle eine Fabrikatsbindung besorgen müssen? :sleeping:

  • Das, was du in deiner Zulassungsbescheinigung stehen hast, sind Reifendimensionen, aber keine Reifen.
    Mit deiner Eintragung würde der TÜV ja auch sagen, dass jeder Reifen in der entsprechenden Dimension auch auf dem Motorrad funktioniert, was ja exakt das Gegenteil von dem ist, das der TÜV eigentlich wollte.
    Laut Bridgestone stellt sich der TÜV das übrigens so vor, dass die Hersteller weiterhin die Freigaben machen (sie allerdings anders nennen), auf dessen Basis dann die §21 Abnahme stattfindet.


    Und ja, alle Fahrzeuge, die nach ABE zugelassen wurden, müssen nun die Reifen eintragen lassen.
    Vor dieser Änderung gab es ja bei Fahrzeugen, die nach StVZO zugelassen wurden, ja die gleiche Unterscheidung, ob dort eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist oder nicht. Genau wie es bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen immer noch der Fall ist. Diese Unterscheidung ist allerdings weggefallen und das ist ja die Sauerei.

  • Es bringt NICHTS sich die Reifenfabrikatsbindung ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.") austragen zu lassen oder sich andere, zulässige Dimensionen eintragen lassen, denn dann dürfte man gar keinen Reifen mehr fahren.

    Das sieht der TÜV bei uns aber anders.... und zwar genau deshalb:

    denn dann dürfte man gar keinen Reifen mehr fahren.

    Kein Reifenhersteller wird/kann dir ne entsprechende Bescheinigung ausstellen wenn du andere Felgengrößen oder ein sonstwie wesentlich umgebautes Fahrzeug aus der ABE-Zeit hast. So wie meine Fireblade z.B.
    Bei mir sind andere Bremsen, Felgengrößen, Motorleistung, Federelemente und ein Lenkungsdämpfer eingetragen die das Fahrverhalten logischerweise beeinflussen. Die Reifenfabrikatsbindung ist abei entfallen (aus genau dem genannten Grund, wer sollte dafür eine Freigabe erteilen). Das gilt lt. Auskunft so auch weiterhin. Ein entsprechende Austragung der Bindung wird auch in ein paar Tagen für die CBR meines Neffen erfolgen.
    Ich kann nicht beschwören dass deren Auskunft so korrekt ist, aber zumindest ist das ein Beweis dafür dass die selber nicht genau wissen wie das zu handhaben ist. Eins ist jedenfalls sicher, wenn die anfangen da Bauernarsch mit mir zu spielen kriegt der Bock entweder ne französische Zulassung oder gleich ne rote Nummer.


    Auf jeden Fall ist diese Gesetzesänderung ein Musterbeispiel für den Dilettantismus in unseren Ministerien. Alles komplett be-SCHEUER-t....

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

    • Offizieller Beitrag

    Ich rate jedem erstmal in seine eigenen Papiere gucken, denn die Eintragungen unterscheiden sich!
    (siehe zB unten)


    Kurz zusammengefasst:
    "Sind an den genannten Stellen der Fahrzeugpapiere keine Reifenmodelle oder Reifenhersteller aufgeführt,
    so dürfen alle Reifen montiert werden, die den vorgeschriebenen Dimensionen entsprechen." Siehe:


    reifen2020_1a.jpg


    reifen2020_1b.jpg



    reifen2020_1c.jpg


    reifen2020_1d.jpg


    Siehe hierzu auch die Stellungnahme des BVDM,
    da wird ebenfalls nur von anderen Reifengrößen/dimensionen gesprochen.


    Zur NTV:
    Ich habe 93/94er NTVs, da sind die Orginal-Größen mit Reifenfabrikatsbindung eingetragen.
    Eine 95er hat nur Orginal-Größenbindung, ohne Einschränkung auf Hersteller/Type.


    (Leider entspricht bei mir aber trotzdem keiner der montierten Reifenkombinationen den Eintragungen :S;( )


    Also, erstmal nachgucken was man selber in den Papieren stehen hat ...

  • Das sieht der TÜV bei uns aber anders.... und zwar genau deshalb:

    Kein Reifenhersteller wird/kann dir ne entsprechende Bescheinigung ausstellen wenn du andere Felgengrößen oder ein sonstwie wesentlich umgebautes Fahrzeug aus der ABE-Zeit hast. So wie meine Fireblade z.B.Bei mir sind andere Bremsen, Felgengrößen, Motorleistung, Federelemente und ein Lenkungsdämpfer eingetragen die das Fahrverhalten logischerweise beeinflussen. Die Reifenfabrikatsbindung ist abei entfallen (aus genau dem genannten Grund, wer sollte dafür eine Freigabe erteilen). Das gilt lt. Auskunft so auch weiterhin. Ein entsprechende Austragung der Bindung wird auch in ein paar Tagen für die CBR meines Neffen erfolgen.
    Ich kann nicht beschwören dass deren Auskunft so korrekt ist, aber zumindest ist das ein Beweis dafür dass die selber nicht genau wissen wie das zu handhaben ist. Eins ist jedenfalls sicher, wenn die anfangen da Bauernarsch mit mir zu spielen kriegt der Bock entweder ne französische Zulassung oder gleich ne rote Nummer.


    Auf jeden Fall ist diese Gesetzesänderung ein Musterbeispiel für den Dilettantismus in unseren Ministerien. Alles komplett be-SCHEUER-t....


    Da gebe ich dir grundsätzlich Recht, dass dir kein Reifenhersteller dafür eine Freigabe gibt. Allerdings würde GERADE DIESER Fall unter das fallen, was ja die zweite Art von Motorrädern ist, die in Fall 2 genannt wird:
    "Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist."
    Dementsprechend müsste der TÜV seine Kompetenz nutzen und dann eben für das Fahrzeug individuell beurteilen, ob ein Reifen geeignet ist oder nicht.
    Das wäre ja von Sinn auch eher dem entsprechend, was der TÜV will (teure §21 Abnahmen verkaufen und keine Freifahrtscheine ausstellen).
    Dass das kein Prüfer dafür wirklich die Kompetenz hat, das zu beurteilen, stelle ich ja nicht in Frage.



    In der neuen Arbeitsanweisung von GTÜ gibt eben auch die Unterscheidung nicht mehr, ob bei der ABE Maschine eine Reifenfabrikatsbindung vorgesehen ist oder nicht, sondern nur "Reifen vor oder nach 2020" und "Fabrikat ist eingetragen oder nicht". Die konnte ich natürlich leider nicht fotografieren, in dem Sinne kann ich es dann nicht beweisen.
    Offensichtlich ist ja, dass das unterschiedlich gehandhabt wird und ich stimme dir definitiv zu, dass diese Situation scheiße ist. Dann kann man einen übereifrigen Polizisten haben, der es so auslegt und der TÜV legt es anders aus. Oder ein anderer Prüfer legt es anders aus und verweigert die Plakette, während andere nicht mal nach der Freigabe schauen...



    Ich rate jedem erstmal in seine eigenen Papiere gucken, denn die Eintragungen unterscheiden sich!
    (siehe zB unten)

    Deine Screenshots sind von der ADAC-Information, dein Auszug ist ab Kapitel 2.3, wo steht "2.3. Bisherige, noch gültige Regelungen zu Reifenbindungen bei Motorrädern.".
    Diese Regelung ist aber die ALTE Regelung und nicht mehr gültig!
    Ich hab die PDF Datei mal angehängt.

  • So, habe mir den Originaltext aus dem Bundesgesetzblatt gezogen. Dort steht nirgendwo, dass eine Hersteller- oder Profilbindung erfolgen muss!
    Wenn eine Bereifung verwendet wird, die in ZB Tl. I nicht genannt ist und für die kein Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 - 4 vorliegt bzw. die in diesem Nachweis genannten Auflagen nicht beachtet wurden, erlischt die Betriebserlaubnis und es wird eine Begutachtung nach § 19 Abs, 3 oder § 19 i.V.m. §21 erforderlich. Dies ist bei mir gemacht worden, mit dem Ergebnis: s.o.
    Anschließend war ich beim Straßenverkehrsamt und dort wurde die Betriebserlaubnis wieder erteilt. Ende, aus, Micky Maus.

    • Offizieller Beitrag

    Lieber @crasbe , ich weiss nicht, warum Du hier alle Leute verrückt machen willst.


    Es gelten weiterhin die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung.
    (daher nochmal: erstmal gucken was bei einem drinsteht)


    1) Wenn dort nur die Größe eingetragen ist (ohne Fabrikatsbindung) , - so wie zB bei Friedo
    siehe zB hier: Keine abweichende Reifengröße mehr
    kann man alle Reifen in der dementsprechenden Größe fahren.
    Es muss hier kein Fabrikat eingetragen werden.


    2) Wenn dort eine Fabrikatsbindung eingetragen ist (wie bei den meisten hier) ,
    kann man nur diese Fabrikate fahren (inkl Honda Freigabe ) und
    muss andere Reifenfabrikate oder Dimensionen eintragen lassen.
    Aber auch Bridgestone gibt den Hinweis, da man den BT46 mit dem BT45 kombinieren kann,
    und dass dieser dann nicht eingetragen werden muss
    ("Bescheinigung nur mitführen")
    Wenn man eine ganz anderes Fabrikat oder eine andere Größe fahren will,
    reicht ab DOT2020 das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr aus,
    sondern diese Fabrikate/Dimensionen müssen eingetragen werden.



    Deine Screenshots sind von der ADAC-Information,
    dein Auszug ist ab Kapitel 2.3, wo steht "2.3. Bisherige, noch gültige Regelungen zu Reifenbindungen bei Motorrädern.". 3
    Diese Regelung ist aber die ALTE Regelung und nicht mehr gültig!

    Der ADAC hat diese Datei extra in 10/2019 in Bezug auf die neue Regelung aktualisiert. :)


    Auch das IFZ verweist nur auf abweichenden Reifengrößen . :)

  • Ich habe keine Lust mehr darüber zu diskutieren, allerdings ist die einzige Quelle, die wirklich zählt, das BMVI. Denn das ist die Rechtslage.
    Das IFZ kennt auf einmal keine Bauart oder die Unterscheidung zwischen EU und ABE mehr, in Punkt 3.2 sagt der ADAC, dass es auch für EU-typgenehmigte Motorräder noch die Reifenbindung zu beachten ist, wohingegen tatsächlich bei diesen Maschinen nicht mal mehr eine Freigabe mitgeführt werden muss, wenn die Reifen passen.


    Die Honda-Freigabe ist Stand 2000 und auch steht ja, dass nur die Exedra, K505 und ME33 in der ABE bzw. Nachträgen aufgeführt sind und die in der rechten Spalte freigegeben, aber nicht in die ABE nachgetragen wurden.



    Bridgestone legt es nun so aus, dass man die Diagonalreifen (BT45 und BT46) auch weiterhin mit Freigabe fahren darf (trotz ggf. eingetragener Reifenfabrikationsbindung), der TÜV legt es zum Teil anders aus (und jeder Prüfer ebenfalls). Bei den Radialreifen schreiben sie ja auch, dass eine Änderungsabnahme erforderlich ist trotz gleichen Dimensionen.
    Der BT45 ist ja auch ein anderes Fabrikat, als in der ABE aufgeführt wurde.


    Und damit sind wir wieder beim Ausgangsproblem: Es ist Chaos.


    Wir halten fest:
    1) Die Reifen, die man bedenkenlos fahren dürfte, sind die Bridgestone Exedra, Dunlop K505, Metzeler ME33/ME55, da diese in der ABE aufgeführt wurden. Werden nicht mehr hergestellt und selbst wenn, wäre es dumm damit zu fahren.
    2) Der Bridgestone BT45 ist nicht in der ABE und den Nachträgen der NTV aufgeführt.
    3) Nach der Auslegung von Bridgestone darf man Diagonalreifen mit übereinstimmenden Dimensionen ebenfalls fahren und soll dafür eine Freigabe benötigen und mitführen (was vom BMVI nicht erwähnt und gefordert wird).
    4) Radialreifen sind, unabhängig ob die Dimensionen übereinstimmen oder nicht, nicht mehr zulässig ohne §21 Abnahme.
    5) Eine Eintragung, wie ENTVler sie hat, würde z.B. den CRA3 abdecken, fragwürdig ist allerdings, ob eine solche Eintragung zulässig bzw. überhaupt allgemein umsetzbar ist. Als Antwort auf meine Anfrage beim TÜV kam die eindeutige Aussage, dass "es keinen Prüfer gäbe, der so leichtsinnig wäre, einen Blankoscheck für Reifen auszustellen, da er niemals alle möglichen Kombinationen prüfen kann".
    Dass es offensichtlich doch Prüfer gibt, die das tun, wurde ja gezeigt.



    Fakt ist jedenfalls, dass der TÜV und andere Prüforganisationen gerade ganz fleißig §21 Abnahmen verkaufen und das nicht in ENTVlers Universalversion, sondern für jedes Fabrikat einzeln.
    Wenn es tatsächlich so einfach wäre, würden sie das ja nicht machen, oder?

  • @friedo
    Hi Friedo,
    nochemal zurück zum Roadtec 01 Diagonal.
    Auf dem schwarze Erpel (ehemals Bibe1) sind auch die Roadtec 01 n der eNTegröß druff.
    Was mich wunnerdt ist die Tatsach, daß uff denne Reife nirgends der Zusatz "Diagonal" zu finne iss.
    Gibt´s die in 110/80 und 150/70 in beide Ausführunge.
    Steht bei dir uffem Reife "Diagonal" druff.
    Achja in der Herstellerbescheinischung (Nr.16026/25 v. 01.07.2020) iss auch nirgends "Diagonal" vermerkt.

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


    "Motorradfahren ist keine Art, sich fortzubewegen, sondern eine Lebensform." :thumbup:
    von Reiner Otte, in Windpassagen

  • Reifen sind immer "Diagonal", es sei den es steht "R" für Radial in der Bezeichnung.
    Also
    110/80H-17 Diagonal
    110/70HR-17 Radial.

    Tunerlatein:
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  • Reifen sind immer "Diagonal", es sei den es steht "R" für Radial in der Bezeichnung.
    Also
    110/80H-17 Diagonal
    110/70HR-17 Radial.

    danke...klaro ! Dann test ich jetz den diagonalen mal.

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


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    von Reiner Otte, in Windpassagen