https://www.tirol.gv.at/verkeh…echt/motorrad-fahrverbot/
Fahrverbot für besonders laute Motorräder in den Bezirken Reutte und Imst
1) Allgemeine Informationen
Die Bevölkerung im Bezirk Reutte wird bereits seit Jahren durch den ständig wachsenden Motorradverkehr durch Lärm stark belästigt. Dies wird durch die im Auftrag der Landesregierung erstellten Motorradlärmstudie Außerfern 2019 bestätigt. So werden an bestimmten Tagen auf der L 246 Hahntennjochstraße 3.300 Motorräder gezählt. Gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen entspricht dies einem Anteil von nahezu 70 Prozent.
2) Maßnahmen:
Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. Oktober 2020, Fahrverbote für besonders laute Motorräder Standgeräusch (Nahfeldpegel) > 95 dB (A) erlassen:
- B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
3) Geltungszeitraum:
Das Fahrverbot gilt zwischen 10. Juni und 31. Oktober 2020.
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