Der ADAC teilt heute mit:
Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
<source media="(min-width: 0px)">[Blockierte Grafik: https://assets.adac.de/image/u…l-touchscreen-2101_uddn6c]Das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt lenkt ab ∙ © Shutterstock/Syda Productions
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).
Einen Scheibenwischer per Touchscreen bedienen - dazu fällt mir nichts mehr ein....
Demnach gilt dies auch für die Bedienung eines Navi