Moin alle zusammen,
Ich habe nächste Woche einen Termin mit meiner Ente bei der Dekra für die HU. Und laut denen brauche ich keine AU, wie kann das sein ?
DLzG
Basti
HU/AU
- DerBasti
- Unerledigt
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Die haben dich schlichtweg veräppelt.
Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug mit Verbrennungsmotor kriegt bei der HU den Schnüffel- Schnorchel hinten reingeschoben.
Seit ein paar Jahren fallen AU und HU zusammen. Vielleicht haben sie das deshalb so missverständlich ausgedrückt.
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Alles klar danke schön fürs schnelle antworten
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Zitat TüV-Süd
DIE HAUPT- UND ABGASUNTERSUCHUNG BEI KRAFTRÄDERN
Für Krafträder mit über 50cm3 Hubraum und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie die meisten "Trikes" und "Quads" ist die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Die Abgasuntersuchung ist für die oben genannten Krafträder ebenso verpflichtend, ausgenommen davon sind lediglich Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (z.B. Diesel) sowie Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 1.1.1989 erfolgte.
Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/b…rsuchung-fuer-motorraeder
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Soweit ich weiß ist das abhängig von Baujahr oder Erstzulassung.
Meine RC05 ist Bj.1980 Erstzulassung 1981 und hat noch nie eine AU bekommen.
Meine NTV ist Bj. 1993 und muss alle zwei Jahre zur AU.Irgendwo dazwischen ist wohl die Grenze.
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Da war Tom schneller, und genauer
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Ab Bj. 1989 muss eine AU gemacht werde vor herige Bj. nicht.
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moin,
die Erstzulassung ist entscheidend, so wie es auch im Beitrag von TOM69 geschrieben steht.Das Baujahr spielt überhaupt keine Rolle.
Gruß
ralf -
So ist es. Mikas Grüne, Bj.88, Ez. 89 ist ein Fall für die AU
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....in deutschland müssen Fahrzeuge über 125 cm3 Hubraum ab Zulassung 01.01.1989 alle 2 Jahre zur AU!
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... wobei meine Entchen da immer total unauffällig waren, die lagen bisher immer sehr weit unter dem Grenzwert, um 0,5% CO.
Kommentar war so etwa: "da sieht man mal, was mit einem guten Vergaser so alles geht, da wäre mit Einspritzer und Kat nicht viel besser zu machen."