Hallo,
Ablauf und Kosten?
Aus der Continental Herstellerbescheinigung 9038, Zitat
WICHTIGE HINWEISE: UNBEDINGT BEACHTEN: Dient als Begutachtungsgrundlage (Begutachtung gemäß §19 (2) StVZO ist erforderlich). Die angegebene
Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung oder der
Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem
genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich. Die Continental Reifen Deutschland GmbH, Geschäftsbereich Motorrad, bescheinigt für die geänderte Bereifung auf serienmäßigen Rädern des Kraftrades, dass : Trag- und
Geschwindigkeitsindex des Reifens die jeweilige Achslast des Krades bei Höchstgeschwindigkeit abdecken, die Reifen entsprechend Kapitel 1 Anhang III Nr. 1.2.3 der RL 97/24/EG freigängig sind, die Reifen auf den Rädern uneingeschränkt montierbar (zulässige Felgenmaulweite) sind,
das Fahrverhaltens durch fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit mit der geänderten Bereifung unbedenklich ist und keine negativen
Veränderungen festgestellt wurden.
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Korbach, 11.12.2020 Ralph Viering - Reifen-Homologation - Geschäftsbereich Motorradreifen
Korbach, 11.12.2020 Marco Zahn - Reifen-Homologation - Geschäftsbereich Motorradreifen
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Weil die CRA2/3 gut sein sollen und ich lieber mit zugelassenen & eingetragenen Reifen fahre.
Problemchen: Die Dimensionen der CRA2/3 Reifen entsprechen nicht der Serie. Die CRA2/3 Hinterradreifen haben die Dimension 160/60. In der Serie hat die NTV bekanntlich 150/70 hinten.
1. Reifenmontage
2. Zum TÜV, Dekra oder GTÜ fahren.
3. Die Continental Herstellerbescheinigung 9038 als Kopie und natürlich KfZ Papiere+Geld mitnehmen.
4. Mit dem Prüfer/ Prüferin unterhalten, eigentlich müsste /sollte diese Reifen nach §19 (2) StVZO eingetragen werden, oder?
5. Kosten irgendwo zw. 32,50 Stufe 1 ------> 41,90 € Stufe 2 beim TÜV.
Nennt sich beim TÜV
Änderungsgutachten nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 19.2 StVZO.
Oder wie?
MfG. & Danke