Reifenfreigabe - Neuregelung durch den Gesetzgeber ab 2020 / Schonfrist bis 31.12.2024

  • Hey!


    Da meine Revere seit Jahren treu und brav fährt, habe ich das Forum tatsächlich ein wenig aus den Augen verloren... Auf Grund der Reifenproblematik was Herstellerfreigaben angeht und das die Schonfrist zum Ende des Jahre 2024 ausläuft, dachte ich mir es ist mal wieder an der Zeit hier reinzuschauen, und ob´s hier schon was zu gibt. Konnte aber leider nichts finden. Falls ich einfach zu blind war, dann bitte den Thread einfach schließen. ;)


    Irgendwann beim vorletzten TÜV meinte der TÜV - Prüfer das er bezüglich der montierten Reifen mit der Freigabe ein Auge zudrückt, daß aber spätestens ab 01.01.2025 so nicht mehr geht. Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen von da an nur noch die Reifen ohne weiteres gefahren werden, die bei der Erlangung der Betriebserlaubnis vorgesehen und in den Papieren eingetragen sind. Gerade bei älteren Motorrädern gibt es diese Reifen häufig gar nicht mehr, und man hat auf einen alternativen Reifen in Verbindung mit der Herstellerfreigabe umgerüstet. Genau das ist dann aber ab 2025 nicht mehr möglich und in diesem Falle erlischt anscheinend sogar die Betriebserlaubnis. Einzig das Eintragen dieses Reifens in die Fahrzeugpapiere, mit dem damit verbundenen Aufwand und den Kosten, ist dann die Möglichkeit.


    Siehe auch hier:

    Link zu Beitrag von reifen24.d

    Link zu Beitrag bei BVDM


    Das heißt nächstes Jahr muss ich meiner Revere einen Satz neue Reifen verpassen, obwohl die aktuell aufgezogenen prinzipiell noch gut sind. Aktuell habe ich die Bridgestone Battlax T30F / T30R aufgezogen, mit denen ich eigentlich auch immer ganz zufrieden war. Was ist denn jetzt DIE Reifenkombination für die NTV? Schätze mal von den in den Papieren eingetragenen Reifen (Dunlop K505, Bridgestone Exedra G547G / 548, Metzeler ME33 / ME55A) gibt es eh nichts mehr, daß man um eine Eintragung wohl eh nicht drumrum kommt... :cursing:


    Bis denn...


    Bye, Markus

    1991 - HONDA NTV 650 "Revere" (RC33) in Moonrise - marone - metallic

  • Die Reifen können drauf bleiben aber Du musst eine Änderungsabnahme machen lassen.

    Dank Teilegutachten von Bridgestone (siehe Anhang) kann das jeder Prüfer machen, der auch eine Hauptuntersuchung durchführen darf.

    Du musst auch nicht die Papiere ändern lassen. Es reicht, wenn Du das Gutachten mitführst.

    ....man beachte!

    Wie lange ist ein Vollgutachten gültig? Nachdem Dein Fahrzeug erfolgreich begutachtet wurde, wird Dir durch die örtlich zuständige Behörde die Betriebserlaubnis erteilt. Das Vollgutachten nach §21 StVZO ist für Dein Fahrzeug, ebenso wie die HU, dann bis zur ersten Zulassung zwei Jahre gültig.




    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen/2024 Westerburg

  • Man beachte!

    Das ist kein Vollgutachten nach §21 sondern eine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3!

    Sonst könnte es ja auch nicht jeder Prüfingenieur erstellen...

    Im Gutachten zur Änderungsabnahme steht:

    "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich"

    Ohne Frist!

    Im Teilegutachten selbst kann man das hier nachlesen:


    Papiere.JPG

  • Liebe eNTen-Freunde, auch ich hatte mich in den letzten Jahren mit der Problematik beschäftigt und mir war klar, dass ich mit meinen Bridgestone T30 (DOT-Code vor 2020) aufgrund der Übergangsregelung bis Ende diesen Jahres legal fahren kann, ohne dass die Betriebserlaubnis erlöscht. Egal wie unsinnig die Regelung für Motorräder ohne EU-Zulassung und mit Reifenfabrikats-Bindung auch ist.

    Nachdem jetzt sowieso die Hauptuntersuchung fällig war, habe ich die Gunst der Stunde genutzt und habe beim TÜV meines Vertrauens in Nördlingen gleich die Anbauabnahme mit angemeldet. Natürlich hatte ich die alte Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone vom Mai 2018 und die aktuelle "Serviceinformation für Reifenumrüstungen an Honda-Krafträdern" dabei.

    Was soll ich euch sagen: Der wie immer kompetente Prüfer hat sich mein Anliegen angehört, meinen Kenntnisstand gelobt, eine Runde gedreht, ein paar Bilder gemacht und die Anbauabnahmebescheinigung erstellt. Und das beste: Er hat ins Gutachten überhaupt keinen Hersteller bzw. Typbezeichnung mehr reingeschrieben, sondern nur die Reifengröße (110/70/ZR17 bzw. 150/70/ZR17) spezifiziert mit der Bemerkung "auf Serienfelgen". Damit kann ich zukünftig (solange ich die eingetragene Reifengröße auf die Serienfelge aufziehe) jeden Hersteller wählen, wenn ich auch wieder zu Bridgestone tendiere.

    Insofern muss ich auch mal wieder ein Loblied auf kompetente Prüfer im TÜV singen.

    Mit freundlichen Bikergrüßen aus Nördlingen

    Ralf

  • :thumbsup:

    Aber was ist jetzt wirklich anders als das, was früher im Schein gestanden ist ??? 🫣

    Technoktraten - Deutsch..

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Ah, okay, das hatte ich übersehen. Sorry.

    Gibt es durch die 70er eine Nacheichung des Tacho - so, wie in Österreich gefordert ?

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • ....wir soll man denn einen mechanischen Tacho nachreichen wenn dieser vom Getriebe oder Vorderrad angetrieben wird??

    ....neu Eichen kannst du nur elektronische Tochos!




    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen/2024 Westerburg

  • Wie ich geschrieben habe:

    Ein Ing. der Landesprüfstelle in Linz hat dies allen Ernstes gefordert. Wenn ich den Nachweis nicht erbringen könne, könne er den Reifen nicht eintragen....🫣

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Moin.


    Dann druck dir einfach eine angepasste Tachoscheibe aus. Die Zahlen und Skalierung muss weiter gespreizt werden.


    Gruß Maik

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaaaharrrrrrrr...

  • Also ich dachte schon, dass der deutsche Amtsschimmel die Krone aufgesetzt bekommt, aber so wie es aussieht, gibt es sowas auch in Österreich.

    Ich denke, es hängt im Einzelfall immer von der Kompetenz und dem Verständnis des Prüfers ab. Am besten, die Landesprüfstelle in Linz meiden und einen anderen Prüfer aufsuchen. Das Wort "Sachverständiger" wird übrigens aus dem Wort "Verstand" abgeleitet...

    Mit freundlichen Bikergrüßen aus Nördlingen

    Ralf

  • ....mehr als 260 Teuronen puh, da hänge ich mir einen Fahrradtacho (20,-) zusätzlich ans Mopped gebe da den genauen Radumfang des Vorderrades ein dann habe ich auch meine genaue Geschwindigkeit angezeigt wenn ich dieses will!! ;)




    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen/2024 Westerburg

  • Dir Meßeinheit stimmt sowie nicht, da ist m.W. ein Vorlauf sogar gesetzlich vorgeschrieben...

    (sozusagen, weil ein Messinstrument nicht nachgehen darf!)

    EU-Richtlinie 75/443/EWG


    Seit 1991 wurde der Wert sogar erhöht Klick


    Eventuell sind die Prüfer in Österreich ausgewanderten Hessen :/ :thumbsup:

    Quote

    NTV Forum einfach GENIAL

  • Bei der Verwendung eines Fahrradtacho bleibt die Frage zu klären, wo der Sensor an der Gabel und vor allem, wo der Magnet für den Sensor am Rad montiert werden kann, ohne, dass dieser bei 180 Sachen fliegen geht. Wenn ich mich recht erinnere darf der Abstand nicht all zu groß sein. Hat da Jemand Erfahrung mit? Epoxy-Kleber? Wie ist das mit Unwucht?

    91er Ente - 80er SR - 50er NSU OSL 251 - 74er Ford Transit - 64er Tantchen Rover P4 - die Ente ist das Küken im Fuhrpark

  • ....

    Am besten, die Landesprüfstelle in Linz meiden und einen anderen Prüfer aufsuchen....

    Das ist nicht zulässig und somit unwirksam.

    Du bist auf Gedeih und Verderb auf diesen einen Idioten angewiesen. Der wollte sogar ein Gutachten für die Gabelrohr - Schöner. Auch die Bremsflüssigkeit wollte er persönlich nachmessen. Also nächster Termin in 6 Wochen. Bis dahin Fahrverbot.

    Ein Anruf beim (obersten) Chef - das ist der "Landesrat für Verkehr" hat ihm dann ganz schnell auf die Sprünge geholfen ....

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Moin.


    Richtig so. Wäre ja noch schöner, wenn die überall am Moped rumdrehen. Und dann noch schön Bremsflüssigkeit verkleckern. Wie war sein Verhalten beim Wiedersehen?

    Unglaublich.


    Gruß Maik

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaaaharrrrrrrr...

  • Servus (Maik),

    zu früheren Zeiten haben welche bei ihren (Enduro-)Umbauten auf Sigma BC ... umgerüstet und der TÜV hat das akzeptiert. Ein Knackpunkt war dabei die Beleuchtung bei Dunkelheit. Ob es heute noch möglich ist, keine Ahnung. Aber so eine gespreizte Skala wäre am einfachsten.

    Für mich erschließt sich das mit der Voreilung sowieso nicht. Das lasse ich mir an Autos noch einleuchten, da dort meist eine ganze Latte an Felgen- und Reifengrößen freigegeben sind. Aber am Motorrad bleibt - bis auf die eNTe - die VR-Dimension doch meist gleich. Oft wurden doch hinten andere Dimensionen montiert. Das hat nur Auswirkungen, wenn das Tachosignal (elektronisch oder mechanisch) am Getriebeausgang abgegriffen wird. Ich finde es viel gefährlicher, wenn die Tachos alle unterschiedlich viel voreilen. Ist zwar ein Reservepuffer bei Radarkontrollen, aber wenn wir laut Tacho fahren und der Lkw hinten anklopft, ist das nicht lustig. Weder mit Moped, noch Dose. Und das, weil gerade die eNTe schon im Normalzustand schon mehr abweicht als z.B. meine TA.

    Eine Alternative wäre, z.B. beim ADAC die Tachoabweichung bestimmen zu lassen und auf dem Gehäuse für bestimmte Geschwindigkeiten (30, 50, 60, 70, 80, 100, 110, 120, 130) Markierungen anzubringen. Gerade beim Fahren in der Gruppe ist es blöd, wenn man wegen des Tachos zu langsam fährt und dann nicht hinterherkommt.


    DLzG

    Reinhard