120 Jahre gibt's Führerschein

  • ....hm, das Vaterland verteidigen müssen würde vielen Jungen nicht schaden oder zu mindest Ersatzdienst zu leisten!




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  • Hmm, bis 1974 war man erst mit 21 volljährig. Den Lappen gab es 1965 trotzdem schon mit 18?

    Ja. Schein ab 18. Aber die Rübe hinhalten musstest du auch ab 18, einige sogar ab 17. Auto reparieren lassen, z.B. nach einem Unfall, ging nur mit Unterschrift deines Erziehungsberechtigten. Von Führerschein mit 17 habe ich allerdings noch nichts gehört. Da war der erste Modellversuch in Niedersachsen 2004.


    Viele Grüße

    Axel

  • Ich kannte einen Schüler an unserer Schule, muss so um 1976 gewesen sein, der durfte mit 16 schon Auto fahren.

    In seinem Fall ein VW Käfer.

    Mir wurde gesagt, er kam aus der USA zurück und hatte dort seinen Führerschein mit 16 gemacht.

    Quote

    NTV Forum einfach GENIAL

  • ....hm, das Vaterland verteidigen müssen würde vielen Jungen nicht schaden

    Hängt von der Perspektive ab wie man drauf schaut. In unserer Menschengeschichte sind schon viel zu viele junge Menschen in sinnlose Kriege sinnlos gestorben oder verkrüppelt. In meine vier Jahre Niederländische Armee habe ich zu viele junge Menschen verblöden und zu Alkoholiker werden sehen.

    Gehorsam hat was mit Unterwerfung zu tun und das ist nie gut, für keinem!

    Dienst an deinem Land in Form von Dienst an andere Menschen, Alte und Menschen mit Behinderung, kann ich dagegen voll unterstützen.


    Führerschein: Mopped und Auto seit 1982, danach folgten rasch alle andere Stempelchen bis auf den Busschein. Dafür Leo2 Führerschein ;)

    Helft mir gerade erinnern: ich muss dringend dem Meditest für den grossen Lappen wieder machen...

    Gruß aus der Klingenstadt Solingen


    Floris


    Was nicht passt wird passend gemacht, geht nicht gibts nicht... :rolleyes:

  • Von Führerschein mit 17 habe ich allerdings noch nichts gehört.

    Viele Grüße

    Axel

    Vorläufige Fahrerlaubnis ist kein Führerschein. Wie ich geschrieben habe, wurde mir dieser erst am Geburtstag ausgehändigt und die vorläufige Fahrerlaubnis eingezogen.

    Die VF gab es nur unter beschriebener Voraussetzung und das auch nur sehr sekten.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Hat etwa so ausgeschaut: Ein Schreibmaschinen geschriebenes "Dokument" mit amtlichem Stempel

    Damit keine weitere Diskussion aufkommt: Dies ist mein Geburtsname, der durch durch Erwachsenen - Adoption rückwirkend von Geburt an geändert wurde.

    Bundesbahnführerschein.jpg

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Also, du legst einen Befähigungsnachweis zum Führen eines bestimmten Fahrzeugs auf innerbetrieblichen Gelände vor. Und der ist von 1990 und nicht 1965.


    Versteht das jemand?

    Ich nämlich nicht.


    Viele

    Axel

  • Soll als Beispiel dienen. Sah etwa so aus, schreibt er. Ist aber auch nicht so wichtig…

    DLzG, RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ;)
    Nte gut, alles gut