Michael RC31 .Hallo Kann es sein ,dass du etwas Blauäugig bist ?
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
Und die Änderung sind die Reifen .Hast du eine Vorsellung was in der Betriebsgenehmigung steht?Die Betriebserlaubnis wird einmalig vom Hersteller mit einem Fahrzeug beim Ferkehrsamt hinterlegt und dann geht das Motorrad in Serie.Die Betriebserlaubnis kann man nur beim Strassenverkehrsamt einsehen wenn die gnädig sind. Gruß Willi