Hy, auch auf die Gefahr hin, dass das Thema schon etliche male dikutiert wurde, wollte ich doch mal fragen, wie ich das mit der Angabe von Baujahr /Erstzulassung handeln soll. Meine ist nämlich EZ '95 aber Baujahr '94. Was soll ich denn nun im Profil eintragen?
So, und die andere Sache passt zwar nicht direkt hier hin, betrifft aber auch diesen Konflikt: Ich dachte immer, die lange Tüte hätt's ab '95 gegeben und zwar wegen strengere Gräuschvorschriften. Dann wäre doch eine (laute) Ente mit kurzer Tüte ab 1.1.95 nicht mehr zulassungsfähig gewesen???
Ist zwar beides nicht sooooo weltbewegend, aber ich zerbrech mir manchmal den Kopf darüber...
Für eine 8oder besser zwei ) Erklärungen wäre ich sehr dankbar, flixe
Baujahr / EZ
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Baujahr, da die EZ für die im Herstellungsjahr spezifischen Details egal ist.
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Wieso zerbrichst Du Dir den Kopf darüber ?
Baujahr ist entscheidend, auch wenn sie erst Tage/Wochen/Monate/Jahre später zugelassen wird.Ich würde mir eher den Kopf über ein Saisonkennzeichen zerbrechen.
Gruss Stephan/Potti -
Hallo Potti, wenn nur das Baujahr entscheidet, warum kann man dann keine Fahrzeuge mehr neu zulassen, die nur EURO 2 (oder was weis ich was) erfüllen? Man kann das ja auch nicht einfach mit "wurde letztes Jahr gebaut" umgehen. Ich dacht einfach die Geräuschwerte sind genau so zwingend zu erfüllen wie die Abgaswerte.
Natürlich sagt das Baujahr mehr übers Modell aus als die EZ, deshalb geb ich auch das an. Das verteh ich .
Aber danke, dass du dir Sorgen um meinen Kopf machst :D. Nur mach ich mir Sorgen um meine eNTe, wenn sie von den fahrenden Salzstreuern den Winter über mishandelt wird, und da steht sie in der elterlichen Garage einfach besser.
MfG, flixe
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Zitat
Original von flixe
Nur mach ich mir Sorgen um meine eNTe, wenn sie von den fahrenden Salzstreuern den Winter über mishandelt wird, und da steht sie in der elterlichen Garage einfach besser.
MfG, flixefull ack !!!
Ich hatte mal im Frühjahr beinahe nen Heulkrampf, als ich sah, was ich - in meiner damaligen Unwissenheit - meinem Mopped mit ner Wintertour angetan hatte.
Bernd
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Also, es gibt in den weniger warmen Monaten auch schöne Tage, wo man ohne seine Ente dem Salz auszusetzen ein paar km drehen kann.
Bei den Steuer und Versicherungspreisen brauch ich da nicht lange drüber nachdenken. Das lohnt sich jedes Jahr wieder.
ZitatHallo Potti, wenn nur das Baujahr entscheidet, warum kann man dann keine Fahrzeuge mehr neu zulassen, die nur EURO 2 (oder was weis ich was) erfüllen? Man kann das ja auch nicht einfach mit "wurde letztes Jahr gebaut" umgehen. Ich dacht einfach die Geräuschwerte sind genau so zwingend zu erfüllen wie die Abgaswerte.
Also, glaubst Du etwa, Du würdest Probleme haben, wenn Du eine Ente Baujahr 1988 jetzt neuzulassen (Erstzulassung) würdest ???
Ich glaube nicht.
Gruss Stephan/Potti -
Zitat
Also, glaubst Du etwa, Du würdest Probleme haben, wenn Du eine Ente Baujahr 1988 jetzt neuzulassen (Erstzulassung) würdest ???
Meinst du nicht? Die erfüllt doch auch nicht die aktuelle Abgasnorm. Aus dem selben Grund stehen bei einigen Hodahändlern ja auch noch Maschinen mit Tageszulassungen vom Ende letzten Jahres rum, weil die jetzt nicht mehr erstmalig zugelassen werden könnten.
Und du kannst mir glauben, dass ich das Saisonkennzeichen schon des öfteren verflucht habe :O. Aber dafür ist die Vorfreude auf den März um so größer :D. Und die Erfahrung von Bernd find ich auch nicht erlebenswert. Obwohl auch ich im März schon mal Schnee von der Maschine gefegt habe und dann voller Freude bibbernd (und ein wenig Stolz) zur Schule gefahren bin.
flixe
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Ich gebe hier Potti recht, da die MAschine bereits 1988 homologiert wurde. Somit müsste das noch ohne Trouble gehen - auch wenn Tüv, Ämter... bestimmt erst einmal einen staunenden Blick aufziehen
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Zitat
Original von flixe
Meinst du nicht? Die erfüllt doch auch nicht die aktuelle Abgasnorm...
flixe
Nach meinem Verständnis gelten die technischen Bedingungen des Baujahrs für die Zulassung. Ansonsten könntest du ja keinen Oldtimer zulassen - ist auch Neuzulassung mit Vollabnahme, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war.
Viele Grüße
Axel -
Meinst du?
Zitatist auch Neuzulassung mit Vollabnahme, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war
Ist das denn auch wieder "erstmals zugelassen"? Dann müsste ein Oldtimermotorrad nach langer Abmeldung ja auch zur AUK:ZitatDie AUK wird für alle Krafträder und -roller gelten sowie für alle Leichtkrafträder und -roller (125 cm²), die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden.
(www.ADAC.de, Abgasuntersuchun für Motorräder)
Ich denk eher, dass diese "Erstzulassung" entscheidend istZitat...ab 2006 dürfen keine euro2 motoren mehr Erstzugelassen werden....
(www.125er-forum.de)
Und es würde auch die Tageszulassungen einiger 2005er Hondamodelle beim Händler erklären, die noch keine EU3-Norm erfüllen. Bin ich mit der Vermutung auf dem Holzweg?
Wenn meine ewige Fragerei nervt, dann sags mir bitte einer :O,
flixe -
Wenn das Fahrzeug vorher in Deutschlnad schon
eine Zulassung hatte (Oldtimer) bekommt man eine (Wiederzulassung)
ein Fahrzeug welches noch nie eine Zulassung inerhalb Deutschlands
hatte müß den Anforderungen des Zulassungsdatums entsprechen.
ALso eine 88 eNTe müßte den heutigen Emisionswerten entsprechen
sonst keine zulassung.(weis nicht ob zulassung vorher in anderen EU ländern gilt ? )
GRüsse F.Peter -
Ich habe die Frage einmal im verkehrsportal.de gestellt.
Zitat
Guten Tag allerseits!Trotz längerer Suche habe ich im Forum keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Folgende Situation:
Motorrad - Baujahr 1988 - noch nie zugelassen.Welche Gesetze (Abgasvorschriften, Lärm) gelten, wenn ich dieses Fahrzeug jetzt erstmals zulasse. Die heutigen oder die vom Baujahr 1988?
Vielen Dank für euer Bemühen
Axelmit folgender Antwort
ZitatHallo Axel,
es gilt erstmal der Gesetzesstand von dem Tag der ersten Zulassung, d.h. Dein Krad muß der EG-Richtlinie 2002/24 inkl. aller Unterrichtlinien entsprechen (Abgas, Bremse, Beleuchtung etc.)
Um das Krad heute zuzulassen, müsstest Du mit Deiner Zulassungsstelle verhandeln, sie hat die Möglichkeit, Dich im Einzelfall durch eine Ausnahmegenehmigung z.B. mit dem Text "Mit Ausnahmegenehmigung: Fahrzeug gilt als vor dem ... erstmals zugelassen" von diesen Vorschriften zu befreien. Das ist aber eine "kann" Regelung, die Zulasungsstelle muß es nicht tun.
Bei Zulassungsfreien Fahrzeugen (Leichtkrafträder, Kleinkrafträder) ist das etwas einfacher, dort gilt das Baujahr als erstmaliges Inverkehrkommen.
Gruß von Frank
Die kompletten Antworten gibt es hier.
Viele Grüße
Axel -
Super, dank dir Axel. Da hast du mal etwas Licht ins Dunkel gebracht. Was alles möglich ist (mit der vielzahl von "Umgehungsklauseln"), ist ja total verrückt.
Leider weiß ich jetzt immer noch nicht richtig bescheid: dachte immer die eNTe hätte seit '95 lange Tüte wegen strengerer Geräuschvorschriften. Also entweder ist sie auch mit der kurzen noch von der Grenze zum Zu-laut-sein entfernt gewesen oder Honda wollte '95 schon die Geräuschvorschriften von '96 einhalten oder ... ???
Grüße, flixe -
Zitat
Original von flixe
Leider weiß ich jetzt immer noch nicht richtig bescheid: dachte immer die eNTe hätte seit '95 lange Tüte wegen strengerer Geräuschvorschriften...
Grüße, flixeJa das ist auch so. Ab Modell 1995 lange Tüte. Ich selbst habe eine 94er - kurze Tüte.
Kannst du übrigens auch auf den Forumhauptseiten unter Historie > Modellpflege nachlesen.
Viele Grüße
Axel