Hallo.
c0y0te: So planvoll, wie der oder die Täter vorgegangen ist/ sind, kann man wohl davon ausgehen, dass da nichts fahrlässiges zur Diskussion steht. An ca. 40 Stellen die gleiche "Sprache" im Tatvorgang - das heißt, da ist ein gewisses planvolles Element drin, was stark für Vorsatz spricht. Da es in einem Fall zum Taterfolg "Tod" gekommen ist, sind die Chancen auf Verurteilung wegen Totschlag vergleichsweise hoch; der Mordvorwurf wird schon anspruchsvoller. Da kämen einerseits die Arg- und Wehrlosigkeit der potentiellen sowie des tatsächlichen Tatopfers sowie andererseits der Einsatz gemeingefährlicher Mittel in Betracht. Das aber argumentativ so solide vorzutragen, dass die Einwände der Verteidigung dagegen keine Durchschlagkraft haben wird, wird schon spannender.
So oder so: Aufgabe jeder Verteidigung - sowohl des/der echten Täter wie auch potentiell des/der fälschlich Verdächtigter/n - ist es, Verfahrensfehler imS trafprozess und auch Fehlbeurteilungen in der Rechtsauffassung des Staatsanwalts hervorzuheben und auf diese Weise das potentiell höchstmögliche Strafmaß eben zu verhindern. Das ist auch richtig so - meines Erachtens. Es wäre unerträglich, wenn jemand aufgrund DNA Spuren überführt und bestraft würde, obwohl er/sie nicht der/die Täter war/en. Im Zweifel gilt eben: in dubio pro reo.
Naiv wie ich bin hoffe ich, dass der/die Bösen erwischt und der Straftaten entsprechend bestraft werden - das heißt: 1x Mord (davon bin ich persönlich überzeugt) sowie ca.40x versuchter Mord. Ob das dann auf Knast, auf Knast mit Sicherheitsverwahrung oder auf geschlossene Psychiatry hinausläuft, das ist mir dann fast schon egal. Wobei: Psychiatry wäre das schlechtestmögliche Ergebnis, da dann möglicherweise das Begreifen des Unrechts, dass der/diejenigen verursacht hat/haben möglicherweise nicht eintreten wird.
Oben bleiben!
Carlos