Ich kenne nur diese Schilder, auf denen steht, dass auf dem Parkplatz die StVO gilt und da heißt es ja, wenn keine andere Beschilderung da ist gilt rechts vor links.
Stopp! Wo steht das?
Wenn ein Schild auf einem Parkplatz steht, das hier die StVO gilt und sonst NICHTS anderes, gilt dort eben auch NICHTS anderes und eben auch NICHT "Rechts vor Links", weil sonst stünde dafür ja ein Schild.
Kurz erklärt: wenn auf einem Parkplatz, Tiefgarage, Parkhaus oder sonst einem Platz der öffentlich zugänglich ist nur dieses eine Schild steht das die StVO gilt, ansonsten keine weiteren Markierungen am Boden etc., dann heißt das ganz genau, das der §1 gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme und sonst nichts. Bedeutet im Grunde, jeder bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Ich hatte leider so einen Fall in einer Tiefgarage: sie kam von rechts und meinte Vorfahrt zu haben. Ich hatte trotzdem Glück, denn die war so dumm, sie kam aus ner Parklücke. Hinterher kam raus, das sie im Auto abgelenkt war und mich nicht gesehen hatte.
Dabei kam das Thema mit dem Schild aber trotzdem zur Diskussion und da wurde erklärt, das sie auch auf dem Fahrweg keine Vorfahrt gehabt hätte, sondern es gilt gegenseitige Rücksichtnahme, was bedeutet, irgendeiner gibt dem anderen z. Bsp. Handzeichen das man ihn vor lässt.