Jein. Zeitgenössisches Tuning bzw. Umbauten sind erlaubt. Definiert wird das so, dass Umbauten erlaubt sind, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind bzw. zumindest theoretisch hätten erfolgen können. In "unseren Fällen" dürfen also eigentlich auch heute noch beispielsweise Verkleidungen montiert werden, die es 1998 bereits gegeben hat. Und der Zustand der Maschine muss einigermaßen noch akzeptabel sein (Zustandsnote 3 in etwa), Originallack oder wenigstens Originalfarbe müssen aber normalerweise nicht sein. Anderweitige Umbauten/Modernisierungen könnten den TÜVler zur Aberkennung des H veranlassen.
Einschränkungen bei der Nutzung hat man aber keine.
(kleines Beispiel aus der Welt der Vierräder: Ich habe ein VW Käfer Cabrio, Bj. 1977, das mittlerweile aber einen wassergekühlten Boxermotor mit Einspritzung und doppelter Leistung, Porscheinstrumenten, Porschesitzen, innenbelüftete Scheiben usw. aufweist. Solche Umbauten sind, wie ich mit Rechnungen belegen konnte, bereits 1987 gemacht worden. Ergo: H-Kennzeichenabnahme bestanden.)
Ich habe mal die FIN in der Tabelle soweit bekannt ergänzt:
1.Oetty 17.05.1988, FIN: RC33 3000033
2.Imperator 20.05.1988
3.NTV-Vierhausen 25.05.1988, FIN: RC33 30000753
3.4xbiker auch am 25.05.1988
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