Ois Guade Andreas
Posts by FiveBucks
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Da kann ich auch etwas dazu sagen.
Mein erstes Auto war ein R 16 LS und hatte noch Spikes Reifen, da war mir der Eisregen/Schnee im Winter 77/78 ziemlich wurst. Im Jahr darauf wurden sie verboten und man musste dann die Fahrweise anpassen.
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Ois Guade Peter 🍻
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Ois Guade Peter 🍻
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Ois Guade Jessy 🥂🥂
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RIP Manfred, er war eine fachliche Hilfe, hatte ihn öfter im HB Forum angeschrieben und immer Hilfe bekommen.
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Ois Guade Wolfgang
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Ois Guade
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Nein, der wurde nur bis Bj. 92 verwendet. 🤔
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Ois Guade Gerd
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Er ist leider von uns gegangen.
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Das habe ich ihm auch schon geschrieben.
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und die zusätzlich eingetragene Radialreifenkombi passt auch nicht.
Jetzt verstehe ich, was du meinst.
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nach meinem Verständnis würde ein Versuch mit BT46 auf der DE-1 scheitern ....
Weshalb, sollte es scheitern?
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Gutachten nach § 21?
Gutachten nach § 19?
Siehe den neuen Fahrzeugschein oben. Einzelabnahme nach § 21, aus dem Grund steht da im Feld 6 nichts drin, wo sonst die 888 bzw. 888/1 steht. Da kein Vermerk im Schein von wegen Reifenfabrikatsbindung ausgetragen steht, habe ich die Bescheinigung vom TÜV als Kopie im Staufach unter der Sitzbank im Plastiktütchen untergebracht.
Servus Martin,
ich denke ich habe schon einmal danach gefragt, was bei dir gemacht wurde. Und vor allem wer es gemacht hat.
Wenn ich meine Unterlagen so begutachte, stand bei beiden §21 StVZO (§19 (2) StVZO einvernehmlich
" Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" und weiter das Feld "K" sollte dies unausgefüllt sein, so wie bei dir, müsste normalerweise das Feld 2.2 Ausgenullt sein, usw.
Solltest du in eine Kontrolle kommen, die auch einen Sachverstand in Bezug auf Kräder, würdest du deine Maschine stehen lassen, da die BE erloschen ist. Da dies mein letzter Sachstand ist, könnte es natürlich auch Änderungen dazu gegeben haben, die nach meiner Dienstzeit erfolgt sind. -
Habe im Oktober auch die Reifenbindung austragen lassen.
Zu dem Eintrag von Volker ist alles in Ordnung, er kann lt. ZB II sowohl als auch beide Reifengrößen fahren, mit dem Zusatz "gleicher Hersteller und Typ" er kann nur nicht untereinander mischen.
PS: Stelle später beide ZB II hier ein, Bilder hochgeladen.
Jetzt sieht man den Unterschied. Bei der DE1 darf ich sowohl als auch fahren, bei der ET1 nur in Originalgröße. -
Ahoi Opa Markus,
herzlichen Glückwunsch zum 1. Enkelkind, viel Spaß mit ihm und eine wundervolle Zeit.
Die Glückwünsche gehen auch an die Eltern.
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Herzlichen Glühstrumpf 🥂
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Schau einmal in in die ZBI was dort eingetragen ist
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Hallo Ralf,
das heißt im Prinzip, du dürftest die alten Holzreifen die es damals gab (die gibt es nicht mehr) aufziehen und fahren.
Du musst zum Dampfkesselprüfverein oder ähnliche Institutionen aufsuchen und die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Dann darfst du jeden erdenklichen Reifen in deiner Größe fahren.