Ich möchte den Vorderreifen - da in originaler Größe 110 / 80 - 17 als Winterreifen nicht lieferbar -in der Größe 110/70-17 eintragen lassen.
Dazu war ich bei der "Landesprüfstelle Oberösterreich " in Linz vorstellig.
Diese Stelle ist sowieso eine sehr eigenartige Stelle mit Prüfterminvergabe für 6 Wochen im Voraus und bei Nachuntersuchungen ebenfalls nochmal 6 Wochen. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug, das verändert werden soll, 3 Monate nicht benutzt werden darf, solange die Zustimmung nicht vorliegt....
Nun, ich habe den Zirkus durchlaufen, noch in Bayern beim TÜV ein Gutachten erhalten, worin bestätigt wird, dass der Reifen montiert werden kann. (Gutachten im Anhang)
Nicht so Honda Austria !!
Honda Austria schrieb:
Sehr geehrter Herr Manthey,
vielen Dank für Ihre Anfrage:
Diesbezüglich geben wir wie folgt bekannt:
Für das Motorrad mit der Fahrgestellnummer: "JH2RC33BOTM000209" NTV650T (RC33) Modelljahr 1996 sind folgende Reifengrößen freigegeben:
Vorne: 110/80-R17 (ausschließlich)
Hinten: 150/70-R17 & 160/60-R17
(siehe auch: Honda_Zweirad_Reifenfreigaben_2022-01.pdf )
Sohin kann von uns (werksseitig) keine Bestätigung für anderslautende Dimensionen ausgestellt werden.
Hoffen Ihnen mit dieser Information gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
...................
Customer Relations/Homologation MC & Car
Honda Austria
Branch of Honda Motor Europe Ltd
Hondastraße 1, 2351 Wr. Neudorf
Meine Antwort dazu:
Sehr geehrter Herr ........,
mit Ihrer Antwort bin ich nicht einverstanden !
Insbesondere die Aussage "Vorne: 110/80-R17 (ausschließlich)" kann ich nicht nachvollziehen !
Der TÜV - als alleiniger Gutachter für die Deutsche Behörde "Kraftfahrt-Bundesamt" - stimmt dieser Reifengröße zu (Gutachten anbei), was auch logisch erscheint, da ja nur der Reifenumfang geringer ist und somit der Tachometer eine höhere Geschwindigkeit vortäuscht - was wiederum auf der "sicheren Seite" ist.
Eine Reifengröße als absolut einzigartig einzustufen entspricht somit nicht der gebräuchlichen Realität, auch nicht für andere Fabrikate !
Auf die Frage der Zulassungsstelle nach evtl. notwendiger Anpassung des Tacho sind Sie bedauerlicher Weise nicht eingegangen.
Ich hoffe, Sie überdenken Ihre als absolut gültige Aussage noch Mal und geben grünes Licht !
Mit freundlichem Gruß
Ich werde weiter berichten !