Der Unfallverursacher hat über einen Anwalt alles mögliche versucht um die Schuld von sich zu weisen. Das meiste davon hat mein Anwalt abgewiesen ohne mich damit zu belästigen. Gerichte haben sich damit auch nicht beschäftigen müssen.
Die "Häkchen" bei der "falschen Seite" haben ja einen Sinn, das war nur die Ansicht der Gegenseite.
An der Bundesstrasse gibt es nur auf einer Seite einen Radweg und da ist mit dem entsprechenden Schild die Benutzungspflicht geregelt, natürlich in beide Richtungen. Ich habe mich da vorbildlich Verhalten.
Das der Unfallverursacher, auch nach Belehrung durch die Polizei, darauf besteht nicht vor dem Radweg halten bzw. warten zu müssen sondern erst an der Strasse und somit auf dem Radweg stehend, kann auch als Mißachten der Vorfahrt mit Vorsatz bewertet werden.
Das das gefahrene Tempo eine wichtige Rolle spielt wird überbewertet. Wie schnell kann man denn schon unterwegs sein mit grobstolligen Reifen, normal gewachsenen Waden und ohne E-Unterstützung? 20Km/h? Oder eher noch weniger wenn man schon mehr als 2h unterwegs ist?
Aber meiner Schulter geht es heute gut, Danke der Nachfrage.