Immer diese urbane Legende. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Hallo Erposs,
hier mal ein Auszug zum Versicherungsschutz. Versicherer wird im Schadensfall ggf. Leistungsfrei! Wir wissen ja alle, wie gerne die Versicherungen / Rechtsschutz zahlen. Also lieber davon ausgehen, dass die nicht zahlen! Das "mögliche" Strafverfahren wird bestimmt auch nicht lustig.
Kann sein, die Versicherung zahlt erst mal, holt sich das Geld aber bei Dir wieder.
Welche Folgen hat das Fahren ohne Betriebserlaubnis?
Wird ohne Betriebserlaubnis gefahren, so liegt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geldbuße von mindestens € 50,00 sowie unter Umständen mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann. Die Zulassungsstelle kann zudem den Betrieb untersagen.
Kann lediglich die Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden, so ist ein Verwarngeld i.H.v. € 10,00 fällig.
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, so ist gleichzeitig der Versicherungsschutz gefährdet und der Versicherer wird im Schadensfall ggf. leistungsfrei.
Wird ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz geführt, droht zudem ein Strafverfahren.