Hallo,
ich grabe mal den Thread wieder aus, da der am nächsten dran an meiner Frage ist.
Die Regelungen zum Reifenfreigabe-Thema übertreffen ja echt den Passierschein A38 bei weitem. Bin maximal verwirrt.
Ich hab ne NTV Bj. 91, mit ABE E888* und bei #17 im Schein den Eintrag "A" und bei #22 ein paar Eintragungen und den Text "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubniss beachten".
Montierte Reifen sind BT45 110/80-17 M/C 57 h von 2009 (!) und 150/70-17 M/C 69 H von 2011 (!). Das sind auch die Größen im Schein. Moped hat zum Ummelden damit neu HU bekommen vom GTÜ.
Aufgrund des Alters der Reifen würde ich gerne die BT46 draufziehen in der gleichen Größe.
Mein Stand:
-Meine NTV hat damit eine ABE und keine EG-Typgenehmigung, wenn ich das richtig sehe: ADAC : "...in der Zeile K „Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE“ eine mehrstellige Zeichenfolge steht, die mit einem Kleinbuchstabe „e“ gefolgt von einer ein- oder zweistelligen Zahl beginnt, verfügt die Maschine als Serienfahrzeug über eine EG-Typgenehmigung."
--> was haben wir denn nun für eine Genehmigung bei der NTV? Meine Interpretation: keine EG-Typgenehmigung (und auch keine EU-Betriebserlaubnis), sondern nur eine ABE. Oder doch? Und was ist der Unterschied zwischen einer EG-Typgenehmigung und einer EU-Betriebserlaubnis? So was macht mich kirre, weil ich nie weiß, ob das nun ein laxer Sprachgebrauch ist oder tatsächlich was anderes.
-Für die NTV gab es früher (1993) eine Reifenliste: Honda Reifen 1993, S 24. Also eine Reifenbindung, die Reifengröße, Hersteller und den Typ (Z.B. ME33) beschreibt.
-bei Bridgestone gibt es das Reifenfreigabe-PDF, beim BT46 steht Fußnote 10: "(10) keine Reifenbindung bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis, bei anderen Modellen ist ggf. eine Eintragung notwendig. Technik Info 069-999918-255".
Bridestone redet von "Reifenbindung". Das ist ja auch wieder verwirrend. Die Reifenbindung bezieht sich doch auf beides Größe und Hersteller und Reifentyp. Es müsste doch heißen; "keine Reifenfabrikatsbindung bei typgenehmigten Reifen". (Typgenehmigt=passende Größe).
Wenn die NTV keine EU-Betriebserlaubnis hat, weiß ich nicht, was ich mit "ggf." anfange.
Oder lieg ich irgendwo falsch?
Wahrscheinlich wird das in der freien Wildbahn keiner auflösen und ich werde mir die BT46 bestellen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen - oder mir einfach nur sagen, dass ich nicht alleine bin mit der Verwirrung
Gruß
Stefan