Beiträge von joe.dalton

    Moin,


    nach langer Zeit möchte ich auch wieder einmal auf ein Thema aufmerksam machen, das zwar nichts direkt mit der NTV zu tun hat, aber von dem viele von uns betroffen sind.


    Es geht darum, dass es in der EU-Kommission Kräfte zu geben scheint, die gerne eine Chatkontrolle einführen möchten. Eine solche Chatkontrolle wäre einer der derzeit größten Angriffe auf unsere Freiheitsrechte. Ich bin wieder einmal fassungslos, wie leichtfertig dort wichtige Freiheitsrechte abgeschafft werden sollen.


    Da soll es zwielichtige Lobbyisten geben, die für eine vorgebliche „Kinderschutzorganisation” arbeiten. Diese Organisation soll sich dann aber als Tech-Unternehmen entpuppt haben, das finanzielle Interessen an der Chatkontrolle hat und gerne Überwachungssoftware verkaufen möchte.

    Weitere Infos zu dem Thema findet ihr bei Digitalcourage in einem Sondernewsletter vom 18.10.2023


    Gruß


    Wolfgang

    Moin,

    meine Grundsteuer habe ich mit diesem Rechner überprüft und keine Fehler gefunden. Ich habe mich dann u.A. auch noch hier informiert.

    Ich habe mich dann entschieden, keinen Einspruch einzulegen.


    So wie es aussieht werde ich dann vermutlich ab 2025 fast die doppelte Grundsteuer zahlen müssen, falls sich der Hebesatz nicht noch ändert. Das ich vermutlich mehr zahlen muss habe ich vorher aber so schon befürchtet. :(


    Gruß


    Wolfgang

    Warum? Warte doch erstmal ab. Gegen den endgültigen Bescheid kannst du dann ja immer noch Einspruch einlegen...

    Moin,


    so einfach ist es leider nicht. :(


    Wenn Sie gegen die Bescheide keinen Einspruch einlegen oder wenn dies nicht fristgerecht erfolgt, so

    werden die Bescheide bestandskräftig. Das heißt, es besteht keine Möglichkeit mehr, diese

    anzufechten, auch wenn sich die Bescheide später als fehlerhaft erweisen sollten. Im Jahr 2025

    erhalten Grundstückseigentümer aufgrund der neuen Grundsteuer erstmalig den neuen

    Grundsteuerbescheid auf Grundlage der jetzigen Bescheide. Dann ist es jedoch zu spät, um

    Rechtsmittel gegen die jetzigen Bescheide einzulegen.


    Wenn ich dann Ende 2024 oder Anfang 2025 den neuen Grundsteuerbescheid erhalte, der auf Grundlage der jetzigen Bescheide erstellt wird, kann ich gegen die jetzigen Bescheide kein Rechtsmittel einlegen, da diese Bescheide dann schon bestandskräftig geworden sind. Dies soll selbst dann so sein, wenn sich die Bescheide als fehlerhaft erweisen sollten. Hätten die Finanzämter vorläufige Bescheide erlassen, wie z.B. vom Steuerzahlerbund vorgeschlagen, gebe es das Problem nicht und ich würde es so sehen wie Scheffi.


    Und nun bin ich vermutlich erstmal knapp 2 Wochen offline und werde dann weder Antworten lesen noch schreiben.


    Gruß


    Wolfgang

    Moin,


    nun habe ich im Bundesland Schleswig-Holstein meinen „Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 1.1.2022“ und meinen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ bekommen.


    Aber erst wenn die Kommune den sogenannten Hebesatz festgelegt hat und ich dann 2024 in einem weiteren Bescheid über die Grundsteuer erhalte, weiß ich, welchen Betrag ich denn zukünftig ab 2025 zahlen soll.


    Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich gegen einen oder beide Bescheide eine „vorbeugenden Widerspruch“ einlegen sollte.


    Wie seht ihr das?


    Gruß


    Wolfgang

    Moin,


    diesmal bin ich leider nicht mit dabei. :( 
    An genau dem Freitag fahre ich von Süddeutschland ins Weserbergland. Auch dort ist es dann ein langes Motorradwochenende, zu dem ich aber schon im letzten Jahr zusagen musste.


    Ich wünsche euch ein schönes Treffen. Ich hoffe, das nächste Mal klappt es wieder. ;)


    Gruß


    Wolfgang

    So geht das natürlich auch.

    Ich habe einen großen dicken Schlauch, der genau in die große Öffnung unter dem Gummideckel des Ausgleichsbehälters passt. Der Schlauch ist nicht ganz einen Meter lang. Ich puste dann mit dem Mund in den Schlauch, bis der Einfüllstutzen vom Kühlerdeckel gefüllt ist und schraube dann den Kühlerdeckel drauf. Das ist im Prinzip aber die gleiche Methode wie bei dir. ;)
    In meinem letzten Urlaub habe ich, da ich keinen passenden Schlauch hatte, einfach nur das Wasser oben am Kühlerdeckel aufgefüllt. Das hat dann auch gereicht.


    Gruß


    Wolfgang

    Moin,


    so ein ähnliches Ergebnis hatte ich vor ein paar Monaten in Hamburg. Da bin ich mit der Dose über die Elbrücken und die Amsinckstraße gefahren. Bei mir gab es übrigens ein Fahrerfoto. Früher galt auf den Elbbrücken und dem 1. Teil der Amsinckstraße Tempo 60. Da dort nur einfach die 60er Schilder abgenommen wurden und nicht freundlicherweise stattdessen 50er Schilder aufgestellt wurden, bin ich natürlich in die Falle gefahren. Mit 58 war ich dann im ehemaligen 60er Bereich dabei. Mein Navi hat mich auch nicht vor dem neuen 50er-Bbereich gewarnt, da das letzte Update ein paar Monate alt war. Ich habe noch einige Leute gefunden, die von dieser Änderung nichts mitbekommen haben. Das mir die fehlenden Schilder nicht aufgefallen waren, war mein Fehler. Ich habe dann 30 Euro an eine Behörde für Sport usw. überwiesen.


    Gruß


    Wolfgang

    Ich habe heute einen neuen Hinterreifen aufgezogen. Das Hand-Reifenmontiergerät, das ich mir ausgeliehen habe, war dabei aber nur hilfreich, um den Reifen über den sogenannten „Hump“ (Wulst in der Felge) ins Tiefbett zu drücken. Die Demontage des alten und die Montage des neuen Reifens habe ich dann klassisch mit Felgenschonern und Montiereisen gemacht. Im letzten Jahr hatte ich ein Hand-Montiergerät in der Hand, mit dem das wesentlich besser gegangen wäre. Aber das habe ich nur abgeholt und dann verschickt. Sollte ich so etwas öfter machen, werde ich mir überlegen wie ich montiere. Oder vielleicht gibt es beim örtlichen Reifenhändler auch wieder bessere Preise. So habe ich den Hinterreifen (BT46) für 123 Euronen bekommen. Beim örtlichen Reifenhändler wären es mit Montage zwischen 168 und 177 Euronen gewesen.


    Gruß


    Wolfgang