Mal ne Frage: wenn ich meine alte Maschine abmelde, aber gleichzeitig meine neue anmelde, krieg ich da noch was für die abgemeldete Maschine an Unterlagen, da ich was für den Käufer meiner alten Maschine brauche?
Weil ich kannte es ja von der NTV vor 2 Jahren so dass ich die alten Unterlagen abgegeben hab, der Fzg.-Brief ungültig gemacht wurde und ein neuer Fzg.-Schein ausgestellt wurde. Wie sieht es aber bei der gerade genannten Konstellation aus?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes