Ein wichtiges Urteil zum Überholen einer Autokolonne:
https://www.anwaltsregister.de…uld_bei_Unfall.d7896.html
Kurzform:
Im verhandelten Fall war ein Auto besonders langsam auf einer Landstraße unterwegs. Ein Überholen war aufgrund von Verbotszeichen und auch wegen der geografischen Gegebenheiten nicht möglich. Es bildete sich eine Kolonne aus einem zweiten Pkw und zwei Motorrädern.
Als die Kolonne auf eine andere Straße abbog, ergab sich eine Möglichkeit zum Überholen. Diese wollten die Biker nutzen und setzten zum Überholen an. Der zweite Personenwagen machte das ebenfalls - und zwar in dem Moment, in dem die Motorräder auf seiner Höhe fuhren.
Es kam zum Unfall, und einer der Motorradfahrer verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Autofahrer, in dem er den Unfallverursacher sah. Denn der Autofahrer habe das Überholen begonnen ohne sich zu vergewissern, dass von hinten keine Fahrzeuge kommen. Die Autoversicherung dagegen bezichtigte den Biker bei unklarer Verkehrslage überholt zu haben und verweigerte die Zahlung.
Gericht fordert Sorgfalt von allen Beteiligten
Die Sache ging vor Gericht, und das sah die Schuld zu zwei Dritteln beim Motorradfahrer. Denn dieser hätte damit rechnen müssen, dass auch das Auto bei nächster Gelegenheit zum Überholen ansetzte.