ferdsch !! jetzt mit bauratgenehmigung !!

  • haste die ochsenaugen schwarz gemacht oder gibt es die so?


    naja und was die ochsenaugen angeht, das ist zulässig mit der Bauartgenemigung mit der wellenlinie dann für hinten und vorn am lenker. an Krafträder ab EZ 17.6.2003 geht das nicht mehr......darum bei den neuen: kellermänner etc mit ECE-BG (das E im Kreis) brauchen hinten noch ein paar. siehe hierzu mal nationale Bauartgenemigung und ECE-BG bzw EG-BG ( BG = Bauartgenehmigung) kommt immer drauf an wonach man seine Beleuchtungseinrichtung einrichtet. auch der abstand der blinker voneinander istr im nationalem und EG Recht anders.


    ich habe in meinen ochsenaugen gläser drin mit E-Prüfzeichen allerdings hab ich da auch ne 11 für vorn und ne 12 für hinten mit drauf. Das sind die Nummern für die verwendung 11 Blinker vorn 12 blinker hinten.
    BJ 89 passt und mind abstand der ochsenaugen 560 mm. dann ist es zulässig. und das erkläre ich auch gerne jedem grünen mann der meckert.


    Gruß Marius

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