TFL Montagevorschlag

  • Moin,


    zum fahren ist es mir zu lausig, schrauben geht.
    Hauptständer ist dran, Auspuff gewechselt, heute mit der Montage der TFL begonnen. Eines ist dran, das andere folgt in Kürze, die Elektroverbidungen folgen noch. Um darzustellem, wie hell die Dinger sind, habe ich mal "fliegend" angeschlossen, auch um Abblendlicht / TFL mal zu vergleichen, die, wenn korrekt installiert ja nie zusammen leuchten dürfen.
    Blinker sind auch noch gut zu erkennen.


    Einige Anbauanleitungen sagen, Rücklicht muss leuchten, wenn TFL benutzt werden, andere Anleitungen erwähnen das nicht- da bin ich noch unentschlossen. Meine Idee ist jedoch, die TFL am Standlicht anzuzapfen und beim Lichtschalter dauerhaft die Position "aus" zu blockieren. Dann wäre mit Zündung Standlicht incl. Rücklicht und auch TFL in Betrieb, per Signal vom Abblendlicht schalten sich die TFL dann aus.


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    DLzG, RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ;)
    Nte gut, alles gut

  • Irgandwann gab es die Vorschrift, dass das TFL (Tagfahrlicht) ohne Rücklicht brennen muss. Das ist bei älteren Autos - leider - auch heute noch der Fall. Als LKW Fahrer lernst du das Fluchen, wenn so ein "Schwarzer" plötzlich im Nebel oder Schneefall vor Dir auftaucht.
    Ich habe immer mein TFL mit dem Rücklicht gekoppelt und meines geht auch bei Ablendlicht oder Fernlich nicht aus. Wen sollte es blenden, wenn das Fernlicht an ist - so ein Schmarrn !! Es sei die Frage erlaubt, ob der TÜV kompetent ist (siehe Auspufflautstärke, da hält sich der TÜV nicht Mal an seine eigene Anweisungen TA Lärm)
    Heute fahren die Audi (Abkürzung für "AGRESSIV, DRÄNGELN UND INTRIGANT) mit TFL UND Abblendlicht - serienmäßig... Gelobt seien auch die Schlitzblinker, die mich so sehr an die Verdunklungsbeleuchtung während des Krieges erinnern

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Schau dir die TFL bei Audi mit und ohne Abblendlicht mal genauer an..... dann f#llt dir auf, dass die TFL bei Abblendlicht gedimmt sind und zur Positionsleuchte werden.


    TFL darf mit und ohne Rücklicht betrieben werden.


    siehe $49a StVZO (5)


    Im übrigen leben die Vorurteile und die Toleranz.... :wacko:

  • RedRider:
    Ich meine, gelesen zu haben, dass das Tagfahrlich in der Fahrzeug-Mitte zu montieren ist. Eine weitere Möglichkeit ist, 2 Tagfahrlichter links und rechts zu montieren. Ich hab es bei MEINER vor die Hupen gesetzt.


    [Blockierte Grafik: http://imagizer.imageshack.us/v2/150x100q90/339/p3190066q.jpg]


    Es geht mit dem Standlicht an. Was ich noch nachrüsten werde: Ein Umschaltrelais, damit es bei Abblendlicht "AUS" geht. Dann sollte alles vorschriftsmäßig sein :D !


    viele Grüße vom Gardasee
    Nicola 8)

  • DLzG, RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ;)
    Nte gut, alles gut

  • So, das Zweite ist dran.
    Lichtschalterposition "aus" durch ein aufgeklebtes Stück Alu blockiert, TFL zusammen mit Standlicht bei Zündung an in Betrieb und bei Abblendlicht automatisch aus. Bei Fernlicht ist nun richtig was zu sehen mit FL plus TFL, gefällt mir gut ;)


    20150301_165504ab.jpg


    So bepackt wird mein erstes Schätzelein nun wohl nicht mehr durch die Welt gondeln. Die bleibt jetzt für die Feierabendrunde :D


    DSCN1676_c.JPG

    DLzG, RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ;)
    Nte gut, alles gut

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  • [quote='RedRider','index.php?page=Thread&postID=224506#post224506']So, das Zweite ist dran.
    Lichtschalterposition "aus" durch ein aufgeklebtes Stück Alu blockiert, TFL zusammen mit Standlicht bei Zündung an in Betrieb und bei Abblendlicht automatisch aus. Bei Fernlicht ist nun richtig was zu sehen mit FL plus TFL...


    Schaut wirklich gut aus! Ich habe dem TÜV mein - verbotener Weise senkrecht angebautes - TFL vorgeführt und ihm gesagt, dass ich nicht übersehen werden will. Daraufhin hat er mir sofort das "Wapperl" drauf geklebt ! Auch, dass es ständig brennt, hat ihn nicht gestört - im Gegenteil !

  • Tagfahrlicht für Motorräder


    Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Gesetzesänderung und was Sie beim Anbau von Tagfahrleuchten beachten müssen.






    Der Sicherheit zuliebe!
    Zur besseren Erkennbarkeit der schmalen Silhouette von Motorradfahrern schreibt der Verordnungsgeber vor, dass Motorräder auch am Tage und bei guten Sichtbedingungen mit eingeschaltetem Abblendlicht oder Tagfahrleuchten (TFL) gefahren werden müssen.



    Abblendlicht - Tagfahrlicht: Der kleine Unterschied
    dazu die aktuelle Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 1. April 2013, Auszug aus der StVO § 17 Absatz 2a
    Während das Abblendlicht die Aufgabe hat, in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen die eigene Sicht des Motorradfahrers zu sichern, besteht die Aufgabe des Tagfahrlichts einzig darin, den Motorradfahrer für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen.



    Tagfahrleuchten richtig anbauen
    Die Anbauhöhe der Tagfahrleuchte(n) ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:


    Eine einzelne Tagfahrleuchte kann oberhalb einer anderen Leuchte / Scheinwerfer angebaut werden. Sie muss sich in diesem Fall auf der Fahrzeuglängsachse befinden. Beim Anbau neben einer anderen Leuchte / Scheinwerfer, darf der Abstand der leuchtenden Fläche nicht mehr als 250 mm von der Fahrzeuglängsachse betragen.


    Werden zwei Tagfahrleuchten nebeneinander angebaut, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angeordnet werden. Dabei darf der maximale Abstand zwischen den Tagfahrleuchten 420 mm nicht überschreiten.


    Ausnahmen:


    Die Tagfahrleuchten sind in andere vordere Leuchten / Scheinwerfer integriert. In diesem Fall müssen die Anbaubedingungen für alle integrierten Funktionen der jeweiligen Leuchteneinheit eingehalten werden.
    Die Tagfahrleuchten befinden sich bei symmetrischer Anordnung innerhalb der Fahrzeugsilhouette.



    So müssen die Tagfahrleuchten (TFL) elektrisch geschaltet werden:


    Bei laufendem Motor gilt:


    TFL muss automatisch geschaltet sein.
    Bei Krafträdern, die ab dem 23.06.2011 genehmigt wurden, muss / müssen die Schlussleuchte/n mitleuchten.


    Bei eingeschaltetem Abblendlicht gilt:


    TFL muss automatisch ausgeschaltet sein.


    Beim Betätigen der Lichthupe gilt:


    TFL kann mitleuchten.


    Bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinker) gilt:


    TFL kann ausgeschaltet oder gedimmt werden, wenn der Abstand zwischen Fahrtrichtungsanzeiger und TFL < 40 mm ist.


    Wenn TFL und Fahrtrichtungsanzeiger in einer Leuchte integriert sind, muss TFL auf der jeweiligen Seite während des Blinkens ausgeschaltet sein.


    Bei eingeschalteten TFL gilt:


    Die Kennzeichenbeleuchtung und die vordere Begrenzungsleuchte dürfen – müssen aber nicht – mitleuchten.



    Wissenswertes zu Tagfahrleuchten


    Die Kennzeichnung der Tagfahrleuchte befindet sich in der Regel auf der Abschlussscheibe oder auf dem Gehäuse der Leuchte und lautet „RL“. Die Leuchte muss nach EDE-Richtlinie R87 geprüft sein.
    Beispiel für ein Prüfzeichen:
    Eine Nachrüstpflicht für Motorräder mit zusätzlichen Tagfahrleuchten besteht nicht!
    Tagfahrleuchten an Krafträdern dürfen mit der Lenkung mitschwenken.
    Mängel bei Anbau, Schaltung und Funktion werden bei der Hauptuntersuchung als gering bzw. erheblich eingestuft.
    Vorgeschriebene geometrische Sichtbarkeit:


    Wenn paarweise angebracht: 20° nach außen, 10° nach innen



    Sie können sich auch den Flyer mit diesen Informationen hier downloaden oder kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gern.


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