Ab 1. Januar: Erstzulassung nur noch für EURO-5-Motorräder
Nach dem 31.12.2020 können keine Fahrzeuge der Klasse L (überwiegend Motorräder) mehr zugelassen werden, die nach EURO 4 typgenehmigt wurden. Weil die Hersteller 2020 wegen Corona weniger Motorräder verkauft haben als erwartet und deshalb noch hohe Bestände haben, soll es Ausnahmegenehmigungen geben. Die können allerdings nur die Fahrzeughersteller beantragen.
Ganz wichtig: Wer sich bereits 2020 ein Motorrad mit EURO-4-Typgenehmigung kauft oder gekauft hat, muss es bis zum Jahresende 2020 erstmalig zugelassen haben.
aus: https://www.adac.de/news/neu-i…erm=email&utm_content=kor