Das OLG Frankfurt hat Mitte Mai übrigens das Gerichtsurteil des LG Frankfurt aufgehoben.
Auf die ursprüngliche Urteilbegründung wurde wohl nicht weiter eingegangen, da die Zeugenaussagen wohl im Vordergrund standen.
Das OLG kam zu der Auffassung, dass der Radfahrer ca 7 - 10 m vor den Motorradfahrern die Straße gekreuzt hätte und hat deswegen den Motorradfahrern einen Schadensersatz in Höhe von 70 % zugestanden.
30 % müssen die Biker selbst tragen mit dem Hinweis auf die Betriebsgefahr.