Jetzt amtlich: Selbst schuld wer stürzt!

  • Das OLG Frankfurt hat Mitte Mai übrigens das Gerichtsurteil des LG Frankfurt aufgehoben.


    Auf die ursprüngliche Urteilbegründung wurde wohl nicht weiter eingegangen, da die Zeugenaussagen wohl im Vordergrund standen.


    Das OLG kam zu der Auffassung, dass der Radfahrer ca 7 - 10 m vor den Motorradfahrern die Straße gekreuzt hätte und hat deswegen den Motorradfahrern einen Schadensersatz in Höhe von 70 % zugestanden.


    30 % müssen die Biker selbst tragen mit dem Hinweis auf die Betriebsgefahr.


  • Meinem Gerechtigkeitempfinden wurde somit genüge getan.


    Weniger dass die Schuldfrage nun zugunsten der Motorradfahrer eingeschätzt wird, mir war das Geschehen aufgrund der unterschiedlichen Aussagen nach wie vor unklar.
    Vielmehr beruhigt es mich, dass die Urteilsbegründung der ersten Instanz somit keine Gültigkeit erlangt hat.


    Ist denn eine weitere Revision zugelassen bzw. zu erwarten?

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

  • Zitat

    Original von Dragol
    Ist denn eine weitere Revision zugelassen bzw. zu erwarten?


    Hmm das musste die Rechtsanwälte fragen....