Winterreifen - Pflicht

  • Zitat

    Original von Carlos
    ...Man "darf" ja fahren...
    Carlos


    Zitat

    Original von Carlos
    ...sollte man dann sich nicht erwischen lassen (, was nur auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen würde,)...


    Wenn ich diese Worte richtig interpretieren sollte, dann darf man nur dann fahren, wenn man sich nicht dabei erwischen lässt? ?(


    Umgekehrt würde ich sagen, dass man nicht fahren darf, wenn man sich dabei erwischen lässt. Oder verstehe ich da jetzt was falsch? ?(


    Dementsprechend würde ich aus den Zitaten die Schlussfolgerung ziehen, dass man nicht fahren darf. ;)


    Letztes Jahr im Juni ist es mir übrigens passiert, dass ich wenige Meter durch Schnee fahren musste. Das war soweit kein Problem. Nach der jetzigen Winterreifenpflicht hätte ich eigentlich umdrehen müssen oder einen Abschlepper für das Stück anfordern müssen. An der Stelle kann man dann eindeutig sagen, dass die jetzige Regelung alles andere als gelungen ist. ;) Aber wenigstens hat man ja bei den schweren LKWs, die in der Vergangeheit ja "nie ein Verkehrshindernis waren", darauf verzichtet dort Winterreifen vorzuschreiben.


    Wahrscheinlich sollte ich die Ente Auflasten lassen und dann als einpuriger LKW zulassen. ;) :D


    Gruß


    Wolfgang

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“


    Benjamin Franklin


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    Einmal editiert, zuletzt von joe.dalton ()

  • Zitat

    Original von joe.dalton
    Wahrscheinlich sollte ich die Ente Auflasten lassen und dann als einpuriger LKW zulassen. ;) :D


    Dann würde Dir ein Winterrreifen an der Antriebsachse genügen... :D


    Grüßle
    Jörg

    Grüßle
    Jörg
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    (Oscar Wilde)

  • Zitat

    Original von Carlos
    Daraus folgt:
    Man "darf" auch mit anderen als mit "Winterreifen" fahren; aber man bewegt sich dann eben im ordnungswidrigen Bereich, weil es ja "ordentlicher", nämlich sicherer und witterungsgerechter ginge, wenn man stattdessen M+S Reifen aufziehen würde ... ;)


    Moin,


    wenn ich das richtig verstehen sollte, dann dürfte man auch schneller fahren als es gem. StVO erlaubt ist und ist dann "nur" im ordnungswidrigen Bereich unterwegs.


    Wenn jemand zu schnell unterwegs war, würde ich Ihm aber nicht raten wollen, dass er dann äußert, dass er das ja dürfe, sich aber nur im ordnungswidrigen Bereich bewegt hätte. Habe ich da jetzt was falsch verstanden oder sind das alles juristische Spitzfindigkeiten, die kaum noch zu verstehen sind? ?(


    Gruß


    Wolfgang

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