Winterreifen - Pflicht

  • Liebe Leut'


    kann mir mal jemand verraten, ob die im KFZ-Schein standartmäßig eingetragenen Reifen ( z.B. BT 45 ) der neuen Vorschrift des § 2 Abs 3 a S 1 und 2 StVO entsprechen?


    Ist ein Verstoß doch Bußgeld beschwert und der Bußgeldkatalog ist mit dem Hinweis auf die Richtlinien 92/93 und 2005/11 EWG Verordnung auch nicht sonderlich hilfreich.


    Hier liegt zwar noch Schee, aber die Straßen sind bald wieder frei und die Damen und Herren der Ordnungsbehörde haben letzthin schon kontrolliert.


    Viele Grüße aus dem verschneiten Berlin



    0urs0

  • BT 45 usw.. erfüllen alle nicht das was der Staat will.


    Brauchst Reifen mit mind. M+S Kennung.


    Heidenau hat nen paar davon und
    TKC 80
    Gibts aber keinen meines wissens fürs Hinterrad bei uns. Fürs Vorderrad schon... :D

  • Genau, die BT haben keine M&S Kennung......


    wenn man den Artikel des BVDM liest, kann man es allerdings, sofern man Rechtsschutzversichert ist, ausprobieren ob man auch ohne M&S Kennung fahren darf
    -> http://www.bvdm.de/257.html


    Ansonsten wurde das Thema hier im Forum bereits ab dem 26.11 10 diskutiert....siehe Fragen-Hilfe, Thema Winterreifenpflicht......

    Vorsicht: Reisen ist tödlich für Vorurteile! (Mark Twain)

  • Moin,


    das wäre schon schön, aber ich denke, Martin hat Recht. Insbesondere vorne dürfte es wohl schon wegen der geringen Profiltiefe im Neuzustand problematisch sein.
    Vorne gibt es von Heidenau einen Reifen, der passt, aber einen geringeren Außendurchmesser hat. Für hinten habe ich nur den TKC 80 von Continental gefunden. Das würde in jedem Fall auf eine Einzelabnahme hinauslaufen.



    Wer viel Zeit und Lust hat, kann sich dann auch noch folgende Beiträge durchlesen:


    Winterreifenpflicht


    Winterreifen für Motorrad? (Honda-Board)


    Winterreifenpflicht (Forum Honda Deauville)


    Winterreifenpflicht (BVDM)



    Hier noch etwas zu den Reifen:


    Die Gilsterhobelseite
    Was davon zu halten ist, muss jeder selbst entscheiden und dann auch selbst verantworten.


    Gruß


    Wolfgang

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“


    Benjamin Franklin


    Bitte keine Bilder von mir bei whatsapp, facebook und Co

  • Liebe Leut'


    und besten Dank. Da werde ich mich dann wohl auf die juristischen Streiterreien einlassen müssen. Die Rechtsschutzversicherung hilft da allerdings nur begrenzt, weil angesichts der öffentlichen Diskussion und des Umstandes, dass der Schnee eigentlich nicht zu übersehen ist, hier ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Bußgeldvorschriften in Betracht kommt und da fallen dann die Kosten auf einen zurück.


    Allerdings mit dem Artikel vom Bundesverband der Motorraffahrer dürfte man schon im Anhörungsverfahren zur Einstellung gelangen, denn die Polizeibehörden möchten eine Gerichtsentscheidung die die Vorschrift für nicht anwendbar erklärt, zweifellos nicht provozieren.


    Trotzdem: Wenn es Winterreifen gäbe, wäre das sicherlich für die Winterfahrer besser.


    Kommt gut ins Neue Jahr.


    0urs0

  • Hallo ihr lieben.


    habe das im Inet gefunden, legt die Sachlage eigentlich klar dar, oder ? Winterreifen = auch grobstollig/Enduroprofil ohne M+S-Kennzeichnung.
    (oder ist euch das bereits klar?)


    LG


    Dieter




    Sehr geehrter Herr Xxxxx,


    vielen Dank für Ihre Mail.


    Zum Thema der Winterreifenpflicht kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.


    "§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:


    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


    Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.


    Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.


    Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Katja Schulz



    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    - Politische Planung und Kommunikation -
    Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
    Invalidenstraße 44
    10115 Berlin


    Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
    Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
    E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
    Internet: BMVBS - Startseite

    Gott muss verrückte Menschen lieben! Er macht so viel davon!

  • Schön und Gut dein Beitrag.Er mag anderen Motorradfahrern weiter helfen,jedoch uns NTV Fahrer/innen nicht wirklich....es gibt meines Wissens keine Grobstolligen Reifen für unsere Maschinen...oder liege ich da falsch...?
    Gruß,Martina

  • Wo ein Wille da auch ein Weg :D


    Mir ging es auch darum das Mann(Frau) nicht wegen dieses M+S symbol zur Kasse gebeten werden kann,
    sondern es eben auch auf das Profiel der Reifen ankommt.
    Wenn mich nicht alles täuscht gibt es auch für unsere Felgen Grobstollige Reifen sie müssen halt nur in den Papieren eingetragen werden.
    Ich ziehe es aber vor bei dem Schönen Wetter lieber Gespann zu fahren :P
    Aber auch da war die Reifenindustrie etwas überfordert von den Beschlüssen unseren (zum wohle des VOLKES)Politiker.

    Gott muss verrückte Menschen lieben! Er macht so viel davon!

  • Was die Dame vom Bundesverkehrsministerium nicht erwähnt hat, ist die Entscheidungsfreiheit des kontrollierenden Polizisten.....bei Reifen ohne deutliche Winterkennung, muss der Streckenposten entscheiden, ob der Reifen die notwendigen Eigenschaften besitzt..... :tongue:

    Vorsicht: Reisen ist tödlich für Vorurteile! (Mark Twain)

    Einmal editiert, zuletzt von Hauni ()

  • Zitat

    Original von cyber
    "§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:


    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren .......
    Startseite


    Diese Aussage reicht mir völlig.
    Ich denke die meisten von uns werden sich nicht freiwillig bei dem genannten Wetter auf die Ente schwingen. Normalerweise kann man das Wetter auch soweit einschätzen, das wenn mit diesen Verhältnissen zu rechnen ist, das Moped im Stall bleibt. Wenn man doch überrascht wird kann man das Bike auch stehen lassen.
    Ich jedensfalls werde mir nach dieser Info KEINE M&S Reifen anschaffen.
    Mir reicht es zu fahren wenn das Wetter es zulässt, man muss das Glück nicht herausfordern. Schließlich hat man ja auch Familie.


    Dir Cyber danke für die Info.
    Für mich war das sehr aufschlussreich.


    Gruß aus dem noch/wieder verschneiten Steinheim


    Siggi

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ..... !

  • Zitat

    Original von kurvenflitzerin
    Schön und Gut dein Beitrag.Er mag anderen Motorradfahrern weiter helfen,jedoch uns NTV Fahrer/innen nicht wirklich....es gibt meines Wissens keine Grobstolligen Reifen für unsere Maschinen...oder liege ich da falsch...?
    Gruß,Martina


    Moin Martina,


    du liegst zwar falsch, aber wirklich helfen tut es den NTV Fahrer/innen nicht. Siehe auch mein Zitat:


    Zitat

    Original von joe.dalton
    Vorne gibt es von Heidenau einen Reifen, der passt, aber einen geringeren Außendurchmesser hat. Für hinten habe ich nur den TKC 80 von Continental gefunden. Das würde in jedem Fall auf eine Einzelabnahme hinauslaufen.


    Bei den 2 Tagen im Februar werde ich insbesondere nicht den Hinterreifen von Conti nutzen, da der nur im Schnee gut ist und bei Nässe dann schlechter als die BT45 ist. Damit wäre mir nun wirklich nicht geholfen. Der Heidenau für das Vorderrad soll wohl nicht so schlecht sein. Geht aber nur mit Einzelabnahme. Für 2 Tage steht das in keinem Verhältnis.


    Gruß


    Wolfgang

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“


    Benjamin Franklin


    Bitte keine Bilder von mir bei whatsapp, facebook und Co

  • @ Wolfgang...danke für die Berichtigung....Denke auch das lohnt nicht eine Einzelabnahme machen zu lassen.
    Wenn Schnee und Eis auf den Straßen liegen fahren Rolf und ich eh nicht,sind ja nicht lebensmüde!
    Aber sobald das Weiße weg ist werden wir uns wieder auf die eNTen schwingen....hoffe das ist bald...haben schon Entzugserscheinungen...
    Viel Spass beim Wintertreffen...Martina

  • Also ich bin ein Ganzjahresfahrer wobei ich sagen muss im Winter lieber mit 3 Rädern.
    Die Ente bleibt lieber in der Garage aber die Kleine oft belächelte MZ fühlt sich in frischem Schnee Sauwohl nur das Salz auf den Strassen Stört sehr :D


    Und für die Solofahrer gibt es ja noch so etwas :

  • Hab am 04.01.2011 meine erste kleine drei Stunden Tour gemacht
    bin dabei 2x der Rennleitung begegnet
    und was soll ich sagen - es ist nix passiert - außer mal`n ein paar blöde Gesichter von den Fahrzeugbesatzungen
    Kontrolle - Fehlanzeige war denen warscheinlich bei ca. -3Grad zukalt
    und meine Ente hat sich sauwohlgefühlt
    das einige was gestört hat war das das Visier von Innen vereist ist sonst gings
    euch allen noch ein schönes neues jahr

  • das interessiert die Rennleitung auch nicht,
    ich habe vergangene Woche mal mit einigen Polizisten geredet, alle sagten das es sie nur dann interessiert, wenn es zu einem Unfall kommt.......ansonsten haben sie besseres zu tun.........


    @ Carlos:
    Auch wenn es nur wenige Motorradfahrer sind, die davon betroffen sind, aber es gibt sie. Und wenn man dann eine gesetzliche "Reifenbindung" vorgibt, und gleichzeitig " Winterreifenpflicht", kommt diese Kombination bei vielen einem Fahrverbot gleich!!!


    Mir persönlich kann die derzeitige Regelung auch egal sein, da mein Wintergespann mit Heidenau silica fährt........

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  • Zitat

    Original von Hauni
    das interessiert die Rennleitung auch nicht,
    ich habe vergangene Woche mal mit einigen Polizisten geredet, alle sagten das es sie nur dann interessiert, wenn es zu einem Unfall kommt.......ansonsten haben sie besseres zu tun.........


    Hier haben sie kurz vor Weihnachten an der Ampel gestanden und den Autos auf die Reifen geschaut, war aber anscheinend keiner ohne Winterreifen dabei.


    Anscheinend ist die Mainzer Pozilei nicht ausgelastet. :)


    Gruß Erik

  • ich fahre im winter auch nur die MZ mit stolle (heidenau K41), das geht im schnee und matsch recht gut, wenn man das kann braucht man auch kein notfahrwerk ausfahren (die skiausleger wie oben auf dem bild haben allerdings was, schaut mal bei youtube nach den schwedischen jawas die hatten das serienmäßig beim militär). die ente bleibt aber in der trockenen garage, mit den semisliks fahre ich ungern auf eis :D außerdem ist die viel zu scher und unhandlich bei solchen straßenbedingungen.

    Immer dabei: Ducktape - Ersatzteil Nr.1