Liebe Leut'
kann mir mal jemand verraten, ob die im KFZ-Schein standartmäßig eingetragenen Reifen ( z.B. BT 45 ) der neuen Vorschrift des § 2 Abs 3 a S 1 und 2 StVO entsprechen?
Ist ein Verstoß doch Bußgeld beschwert und der Bußgeldkatalog ist mit dem Hinweis auf die Richtlinien 92/93 und 2005/11 EWG Verordnung auch nicht sonderlich hilfreich.
Hier liegt zwar noch Schee, aber die Straßen sind bald wieder frei und die Damen und Herren der Ordnungsbehörde haben letzthin schon kontrolliert.
Viele Grüße aus dem verschneiten Berlin
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