2 Jahre Fuehrerschein - Drossel raus - neuer lappen noetig?

  • hallo,


    hab mal eine frage auf die ich schon ganz verschiedene antworten bekommen hab...- deshalb stell ich sie hier nochmal (um hoffentlich gewissheit zu bekommen):


    ich fahr nun seid knapp 2 jahren und darf naechste woche meine drossel rausmachen. klar tuev muss die leistungssteigerung eintragen usw - das ist mir klar!


    meine frage ist: ich habe in meinem kartenfuehrerschien nur ein stern bei klasse "a beschraenkt" bei a noch keinen. brauche ich um die offene maschine zu fahren einen neuen fuehrerschein mit dem stern an dieser stelle?


    antwort von der zulassungstelle: nein, das wissen die polizisten
    antwort eines polizisten (bei der wm): ja, sonst ist das fahren ohne fuehrerschein


    antwort eines bekannten der vor nem halben jahr die drossel rausmachen durfte: man braucht nur einen neuen wenn man ins ausland will - in deutschland ist die 2 jahres regel bekannt.


    was meint ihr? soll ich auf nummer sicher gehn? (ein neuer fuehrerschein dauert aber so 4 wochen und kostet wieder knapp 40 euro)


    danke fuer eure antworten...
    gruesse jochen

  • Hi Jochen!


    Auf der Rückseite des Führerschein steht oben links: 14.(10.), darunter steht das Datum wann dein A-beschr.-Schein gemacht wurde. Soweit ich weiß brauchst du keinen neuen Schein weil jeder Polizist an Hand dieses Eintrags sehen kann ab wann du offen fahren kannst/darfst. (Sofern der Polizist lesen kann... :D)


    Das mit dem Ausland halte ich für Nonsens - zumindest in EU-Ländern gelten die gleichen Richtlinien wie hier (deshalb auch die tollen neuen Plastikkarten statt des rosa Lappens!) und wenn du nicht in anderen Ländern (nicht-EU) fährst, meckert auch keiner....


    Ich selbst fahre auch gedrosselt und wenn ich einen neuen Lappen beantragen müsste, hätte mein Fahrlehrer mich garantiert darauf hingewiesen oder es hätte in den Unterlagen des Straßenverkehrsamtes gestanden!


    LG,
    Kathrin

    Herr, gib mir Geduld - aber SOFORT !

  • @kathrin: vielen dank - dann werd ich da jetz auch nichts machen.
    kannst mir ja die daumen druecken dass ich die leistungssteigerung ohne probleme beim tuev durchkriege :)



    hat vielleicht jemand unterlagen von einer leistungssteigerung von denen ich eine kopie mitnehmen koennte?
    meine maschine ist auf 34ps gedrosselt mit gaszuganschlag - offen sollte sie (da BJ 89) 60 ps haben....

  • Zitat

    Original von cheaf-j
    antwort von der zulassungstelle: nein, das wissen die polizisten
    antwort eines polizisten (bei der wm): ja, sonst ist das fahren ohne fuehrerschein


    Sehe ich genauso!
    Schwanger oder nicht -> eingetragen oder nicht eingetragen!
    etwas oder ein bißchen oder mit Erklärung geht nicht!


    Dazu könnte sich auch eine Versicherung anstellen, wenn es an´s bezahlen geht und sagen, daß du gar nicht fahren durftest, weil du die Klasse nicht eingetragen hast! Und dann kann´s auch mal teuer werden!


    ...ich hab´s seiner Zeit machen lassen und wenn ein Grüner ein Grund sucht, weil ihm deine Nase nicht passt, hat er so schon mal einen weniger! :]

    Einmal editiert, zuletzt von TheForeigner ()

  • Es ist eigentlich ganz einfach:
    Die Zulassungsstelle hat Recht, dass der Polizist aus dem Führerschein ersehen kann, dass du die Fahrerlaubnis für das nicht gedrosselte Krad besitzt.


    Wenn sich der Polizist dumm stellt, kann er sagen es wäre Fahren ohne Führerschein, was sich allerdings ganz erheblich vom Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis unterscheidet. Du bist in jedem Fall in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und hast somit keinerlei Probleme mit Versicherung oä.


    Im Endeffekt könnte der Polizist dir also genau so viel, wie wenn du deinen Lappen zu Hause vergessen hättest... wobei ich von solchen Problemen allerdings noch nie gehört habe ?(


    Ich habs damals nicht umschreiben lassen.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Früher musste man nach 2 Jahren das Teil umschreiben lassen,
    musste sich selbst sogar noch eine Bescheinigung ausstellen,
    dass man x-km in den 2 Jahren gefahren ist (Fahrpraxis) und
    man musste einen neuen Sehtest vorlegen,
    da dieser nur 2 Jahre gültig ist. :rolleyes:


    Wie es bei den modernen Lappen ist, weiss ich leider nicht ...
    (obwohl ich doch auch noch nicht so alt bin)

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
    12Titisee,13Antweiler,14Drangstedt,15 NBG,16Creglingen,17Weidenbach,18 NBG
    19Drangstedt 20NBG 21Drangstedt
    -22 Heidenheim -23 Westerburg

  • Zitat

    Original von E-Lurch


    Wenn sich der Polizist dumm stellt, kann er sagen es wäre Fahren ohne Führerschein, was sich allerdings ganz erheblich vom Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis unterscheidet. Du bist in jedem Fall in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und hast somit keinerlei Probleme mit Versicherung oä.


    Im Endeffekt könnte der Polizist dir also genau so viel, wie wenn du deinen Lappen zu Hause vergessen hättest... wobei ich von solchen Problemen allerdings noch nie gehört habe ?(


    das klingt logisch... ich glaube das beste ist ich frag bei meinem fahrlehrer nach :) - der ist ja verantwortlich dafuer dass ich den lappen hab :D


    werde es hier dann schreiben was er gemeint hat.

  • Ich bin etwas verwirrt.


    Ich habe noch den (klassischen) rosa Lappen.
    Der durfte nach 2 Jahren (natürlich kostenpflichtig) umgetauscht werden, zusammen mit einer "Versicherung an Eides statt" schon 6.000 km Fahrpraxis gesammelt zu haben und nem gültigen Sehtest, nem Foto etc.


    Bei der Plastekarte meiner Freundin war der ganz große fürs Möppi schon bei der Ausstellung auf 2 Jahre vordatiert.
    Also nix umtauschen, nix eintragen, nix bezahlen, nix sehtesten ...

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

  • Hallo cheaf-j,


    viele Meinungen, viel Halbwissen, und Grüne, die lesen und Auskunft geben können. Nach deinen Angaben zu urteilen, hast du deine Fahrerlaubnis (dieses ist die formelle Genehmigung einer zuständigen Behörde, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen) der Kl. A nach dem EU-Recht gemacht. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um die beschränkte Kl. A handelte. In § 6 (2) Satz 1 FeV heißt es "Die Fahrerlaubnis der Kl. A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nur zum Führen von Krafträdern .... 25kW... etc.". Das heißt, dass weder eine erneute Fahrerlaubnisprüfung noch die Neuaustellung eines Führerscheins (dieses ist die amtl. Genehmigungsurkunde der Fahrerlaubnis) erforderlich ist, wenn diese 2 Jahre abgelaufen sind. Wie bereits erwähnt wurde, wird unter dem Punkt 14 auf der Rückseite des Kartenführerscheins vom Fahrerlaubnisprüfer das Erteilungsdatum der FE handschriftlich eingetragen. 2 Jahre nach Erteiluing der eingeschränkten Klasse A kann dann also uneingeschränkt offen gefahren werden.


    Und noch eins zur Rennleitung: Auch ich sehe einige Dinge sehr kritisch.
    Aber die Masse der Uniformierten macht ihren Job und versucht, Verkehrssicherheit zu produzieren. Und ich hüte mich, hier über andere Berufsgruppen abzulästern (vielleicht mit Ausnahme der Finanzhaie).


    Schöne Grüße

  • zu deutsch... drossel raus und los... ok



    ich will noch klarstellen: NIX gegen die gruenen! hab bei 2 auto unfaellen schon so korrekte polizisten erlebt... kann nur sagen WOW und es is echt kein leichter job.
    hab bei denen nur nachgefragt da es die selben leute sin die mich auch anhalten und kontrollieren
    wenn sie mir in zukunft was aufbrummen dann auch nur aus unwissenheit so wie ich gestern noch :)