Zulassung nach deutschen Recht StvZo oder EG-Recht??

  • Hallo Leute,


    es gibt ja kleine Unterschiede, je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist. Z.B. Blinker-Montage: Abstände der hinteren und vorderen Blinker (Innenkante) unterschieden sich deutlich.


    Nach welchem Recht ist nun meine NTV zugelassen?? BJ1997, habe sie dieses Jahr gekauft und natürlich auf mich zugelassen. Geht das irgendwie aus dem Schein hervor?


    Ist das nun eine dumme Frage?? Ich habe keine Ahnung!


    Gruss miku

  • die NTV hat eine deutsche ABE.
    Also StVZO.


    Wenn du es genau wissen willt, steht im Fahrzeugbrief. Zumindest im Alten.
    In den neuen Fahrzeugpapieren steht es nur vielleicht drin.


    servus
    Tom

    Die Ente hält, was die Kuh verspricht! :P

  • Ich habe einen neuen Brief bei der Zulassung bekommen, der Europäischen Gemeinschaft 'Bundesrepublik Deutschalnd' - Zulassungsbescheinigung Teil II.
    Bei Punkt K steht - Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE: E888/1.


    Gilt nun EG-Recht??