• Hallo Carlos,
    habe bereits mehrere Unfälle durchstanden. Zwar mit dem PKW, sollte aber keinen Unterschied machen.
    Wichtig ist die Klärung der Schuldfrage. Hierzu ist ein polizeilicher Vorgang immer hilfreich. War Polizei am Unfallort und hat vielleicht sogar eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld verhängt?
    Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, bin ich immer sofort zum Anwalt. Der hat dann alles in meinem Sinne geregelt. Zum Beispiel den sofortigen Kontakt zu einem geeigneten Gutachter vermittelt.
    Nach meiner Kenntnis ist es gleichgültig von welcher Seite der Gutachter bestellt wird. Es zahlt sowieso die Versicherung des Schuldnehmers. Auch gibt es kaum Unterschiede in den einzelnen Gutachten. Geht heute alles über EDV und die Gutachter haben alle die gleichen Berechnungssätze.
    Ich würde Dir empfehlen, einfach einen Gutachter aus dem Brangen-Fernspechbuch anzurufen und unverbindlich um Auskunft der Rechtslage zu bitten.
    Viel Erfolg und


    Grüße aus der Eifel

  • Moin,


    ich bin grad nicht so aufnahmefähig :D... verstehe ich den Sachverhalt richtig, du bist unschuldig?


    Bei meinem Unfall war ich unschuldig (auch von hinten abgeschossen worden) und habe bei einer Honda-Werkstatt angefragt, ob die ein Gutachten erstellen könnten. War kein Problem, es kam ein Prüfer vom TÜV und hat dieses ausgestellt und der Versicherung das Original-Gutachten geschickt (mir eine Kopie). Abtretungserklärung habe ich auch ausgefüllt, damit der Gutachter sein Geld bekommt.
    Lief schnell und unkompliziert, der Gutachter hatte mich sogar angerufen, um mir sein Ergebnis mitzuteilen bzw. zu erklären.



    Gruß