XENON Motorrad Nachrüst

  • Das würde mich auch interressieren.
    Der Anbieter sieht auf den ersten Blick sogar recht seriös aus, von einigen kleinen Rechtschreibfehlern mal abgesehen...

  • Zitat

    Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen


    Da steht doch der Haken. Ich glaub kaum das duie Scheinwerfer an der NTV für Gasentladungslampen geprüft sind...

  • hallo metin,


    es geht auch einfacher und billiger, lies mal folgenden thread durch: klick.


    @ Carcans33:
    der Haken steckt schon im mittleren Absatz der rechtlichen Hinweise


    Die hier hab ich z.B. drin: klick / bei dem Preis hast Du auch gleich die Ersatzlampe.




    Zitat pi223871:
    ...
    Der Anbieter sieht auf den ersten Blick sogar recht seriös aus, von einigen kleinen Rechtschreibfehlern mal abgesehen...


    mir persönlich ist das ein wenig suspect.


    Schau Dir mal genau die Bilder an, das erste Bild wo alles in der Verpackung liegthat das Vorschaltgerät kein E-Prüfzeichen. Weiter unten ist plötzlich eins drauf (das Bild mit dem roten Pfeil)


    Außerdem sagt der rechtliche Hinweis am Ende des Angebots schon aus, das das System nur bei bestimmten Voraussetzungen eingebaut werden darf:


    Rechtlicher Hinweis:
    Das Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
    1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
    3. und einem System, das das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes


    Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
    2. oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

    8 Mal editiert, zuletzt von friedo ()

  • Übrigens,


    der Anbieter weis schon warum er die Artikelbeschreibung so lang gemacht hat, das wichtigste kommt zum Schluss.


    Lest auch mal den Satz unter den rechtlichen Hinweisen durch.

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

  • hallo metin
    Wir haben das schon mal am Auto versucht, leider hatten wir keine Scheinwerferreinigungsanlage, also hat er Onkel von der HU gesagt:" ILLEGAL" keine Eintragung !!! Und eine Scheinwerferreinigungsanlage an einem Motorrad habe ich noch nicht gesehen.


    Mein Tip: Finger weg lassen.


    Trotzdem
    Munter bleiben
    Tüte

    Träume nicht vom Leben, lebe deine Träume

  • Ich würde auch die Finger davon lassen. für 56€ kann das nichts vernünftiges sein.


    Richtige, hochwertige Xenon Sets fürs Motorrad kosten 150€ aufwärts.


    E-Numemr: Ja
    STVZO: Nein


    Trotzdem bezweifel ich, dass ein Polizist den Unterschied zwischen Xenon und ner guten Xenon Effektlampe nicht wirklich unterscheiden kann.
    Man kann sich bestimmt rausreden, wenn er drauf zu sprechen kommt,w as ich aber stark bezweifel, denn sonst hätten nicht so viele Fighter Xenon Lampen vorne drinnen.


    Edit:
    Steht da wirklich "P out 35W"???
    [Blockierte Grafik: http://www.autolamp24.de/images/XENMOT17.JPG]


    d.h. der Xenon Brenner hat nur 35 Watt?

    Wer bin ich? Und wenn ja - Wie viele?


    Seit 20.07.2011 mit einem 1995er Motor unterwegs.

    Einmal editiert, zuletzt von Felix ()

  • hätt ich jetzt so nicht gedacht...



    Wird wohl bei 60 Watt recht warm was? :D

    Wer bin ich? Und wenn ja - Wie viele?


    Seit 20.07.2011 mit einem 1995er Motor unterwegs.

  • Es ist illegal, damit rumzufahren, und zwar an allen Motorrädern (ausser einer BMW GT/LT oder so, aber die hat das in Serie). Holt einen einer vom Bock mit "übersehen" oder "geblendet" hat man ein ernstes Problem! Außerdem blendet es wie Sau, guckt mal wo man in ner Rechtskurve hinleuchtet...


    Gibt legale Zubehörbirnchen, die auch viel heller sind. Und auffälliger (MotoVision).