Hallo!
Ich bin auf ein interessantes Gerichtsurteil gestossen:
Im vorliegendem Fall ging es um den Sturz eines Motorradfahrers
durch abrupptes abbremsen seines Vordermannes in einem Motorradpulk.
" Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung auf Grund eines in einem Motorradpulk erfolgenden Auffahrunfalls
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines zivilrechtlichen Haftungsverzichts, wenn ein im Pulk fahrender Motorradfahrer deshalb stürzt, weil ein vorausfahrendes Mitglied des Pulks unerwartet abbremst.
Orientierungssatz
1. Der Anscheinsbeweis erstreckt sich nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden.
2. Sind die Unfallbeteiligten Teil eines Motorradpulks und gehörte zu der verabredeten Fahrt auch die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ist von einem wechselseitigen Haftungsverzicht auszugehen.(Rn.5)
3. Das Verbot des venire contra factum proprium lässt es in diesem Fall nicht zu, dass der Geschädigte den Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er, bei getauschten Positionen, ebensogut in die Lage des Schädigers hätte kommen können. Das verabredungsgemäße Fahren im "Pulk" ist deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Vorder- und Nebenmann einhergeht.(Rn.7)"
Fazit: Wer im Pulk stürzt, ist selber schuld !!
Hier der Link zum gesamten Urteil:
Ich hoffe wir bleiben davon verschohnt!!!
Gruß Dieter