das mit dem parken wird auch interessant. Zugelassen -ja, Versichert -ja, wieso dann nicht Parken? (Pappendeckel malen oder so?)
Wechselkennzeichen
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Zitat
Original von dancetech
das mit dem parken wird auch interessant. Zugelassen -ja, Versichert -ja, wieso dann nicht Parken? (Pappendeckel malen oder so?)Pappendeckel is nicht nötig,denke ich,es gibt ja den kleinen Streifen der am Fzg bleibt.Der sollte als Nachweis reichen.Oder
Christian
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Nun es soll halt nur für Leute mit einer Garage oder einem Hof gelten, Leuten die auch wirklich nur ein einziges Auto gleichzeitig im Strßenverkehr beteiligen können. Auch ein Parkendes Auto ist Teilnehmer im Straßenverkehr und die Versicherungen würde ja nicht billiger, wenn dir ein Wagen geklaut werden kann wärend du mit dem anderen spazieren fährst.. Finde das Wechselkennzeichen aber eine tolle Idee, für alle schrauber die einen aufgrund ihrer Leidenschaft und ihrer Fähigkeiten einen ganzen Fuhrpakr an Autos oder Krafträdern haben können, es finanziell aber nicht ganz drinn ist.
Meinen Roller zähle ich als Motorrad, weil die Versicherung teurer ist als die Versicherung meines Motorrades Hätte ich das Teil nicht auf unbeschreibliche 82 km/h aufgemotzt würde die Versicherung nochmal das doppelte Kosten. (jaja, Bürokraten sind schon echt bescheuert.. Man sollte Mitleid mit ihnen haben, weil sie in Bezug zur Welt erhebliche Wahrnehmungsstörungen aufweisen)
lg
Thomas -
So wie ich das verstanden habe, parken nur auf eigenem Grundstück. Wenn wir mal blauäugig glauben, dass auch die Steuer kleiner wird, zahlst du ja nur für das im Straßenverkehr befindliche Fahrzeug Steuern und Versicherung. Also nix mit parken.
Grüße
Ulrich -
Zitat
Original von blahwas
Das neue Gesetz sagt klar 180 mm Mindestbreite. Und da ist der 60 mm fahrzeugbezogene Teil nicht dabei.
genau hinschauen. Die Mindesgröße von 180mm gilt inkl. dem fahrzeugbezogenem Teil. Das ist eindeutig aus der Abbildung zu erkennen und auch so gewollt. Das Größtmaß ist extra auch von 220mm auf 240mm angehoben worden, dieses gilt nur wenn auch ein WK benutzt wird. Sonst bleibt es bei maximal 220mm.ZitatAuch kann man weiterhin die alten Kennzeichen mit der großen Schrift fahren, das ist in dem PDF sogar abgebildet.
Nein, daß ist die Abbildung des Lkw -Schildes, erkennbar an dem Höchstmaß 340mm. Dieses gilt nämlich nur für Pkw & Lkw, Motorräder haben 280mm Höchstmaß.Ein Fahrzeug, welches den gemeinsamen Teil nicht trägt, gilt zulassungstechnisch als abgemeldet (genauso wie ein Saisonkennz. außerhalb des aufgedruckten Zeitraums). Daher darf es auch nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Warum 2 private Stellplätze?
Hat man nur einen Stellplatz kann man es drehen wie man will, man schafft es nicht die Fahrzeuge zu wechseln ohne nicht gegen das Gesetz zu verstoßen weil man mit einem 'abgemeldeten' Fahrzeug fahren muß. Wenn auch nur kurz und/oder für wenige Meter, aber es geht nicht anders. Irgendeines muß man ohne Schild auf öffentl. Straßen bewegen...
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Vor der Tür wechseln, Schieben darfst Du ja ein abgemeldetes Fahrzeug.
Grüße
Ulrich -
böcki
Wow, da haste Recht. Das ist spannend, da ich gerade BO-A12 habe, das würde auf 13 cm passen. Vielleicht auch auf 12. Meine NTV und Versys sind bei der gleichen Versicherung versichert. Ich werde mal die Versicherung und Zulassungsstelle anrufen, wenn das beschlossen ist. Den 125er Roller bleibt wohl außen vor.Bis dahin kann ich mir schonmal 'ne clevere Möglichkeit zum frustfreien Kennzeichenwechseln überlegen...
Thomas.45128
"einen ganzen Fuhrpark an Autos" - nö, es ist immer nur von 2 Fahrzeugen die Rede."Roller 82 km/h" -> die Versicherung glaubt einem auch so was man ihnen meldet... *hust*
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Zitat
Original von blahwas
Ich werde mal dieZulassungsstelle anrufen, wenn das beschlossen ist.
schau lieber hier rein, die SVÄ erfahren meistens als letzte was gerade aktuell ist...ich sitze etwas näher an der Quelle -
Laut Spiegel Online wurde die Geschichte heute genau so beschlossen. Im Artikel ist nur vom Zweitwagen die Rede, die Existenz von Zweirädern wird mal wieder ignoriert.
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......servus, mal abwarten vielleicht gilt die Wechselkennzeichenlösung doch auch für Motorräder, wäre zumindest schön wenns so käme denn es gibt ja genügend Biker mit mind. zwei Moppeds!
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Zitat
Original von NT/Hans
mal abwarten vielleicht gilt die Wechselkennzeichenlösung doch auch für Motorräder
natürlich gilt das auch für Motorräder.Einfach mal mein verlinktes pdf lesen, da steht es drin. Geht um Fahrzeuge gleicher Klassen, dadrunter auch Motorräder.