Auspuff

  • Hi Jungs ( Damen und Herren),


    meint Ihr ich kann nen Sportauspuff der CBR 600 F an die Ente anschweißen?


    :P;):)

    Drive like a Devil, feel´s like a God !


    :thumbdown: Verheize deine Reifen, aber nicht deine Seele ! :thumbup:

  • Wenn Du schweissen kannst wirst Du das sicher können :D


    Aber dann bekommst Du ihn ja nicht mehr so ohne weiteres ab ?(

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

  • solang auf dem Topf dick HONDA steht und nicht noch CBR, wirds wohl kaum Probleme machen.


    Ist das ein Bolt-On oder SLO ?
    Problem wird eher der Sammler sein

  • Jau hauptsache da ist eine E#, wenn das Tüfferheinzelmännchen die NTV kennt und weiß, dass da was anderes draufgehört, einfach zum nächsten fahren. Eintragen ist nach bj89 eh kacke bis unmöglich und auch so mit riesenkosten verbunden. Mit Leistungsgutachten, Geräuschmessung etc. lieber jedes mal vorm Tüff den Pott wechseln..

  • Na so einfach anschweißen ist nicht, brauchst so einen Y-Adapter. Legal Eintragen ist kein Problem in Zusammenarbeit mit einem willigen TÜV-prüfer. Hab an meiner Hawk einen LeoVince Endtopf der CBR900 angebaut, erst mit dem Prüfer Rücksprache gehalten, dieser hat dann bei einem TÜV "Spezialisten" für Motorräder angrufen und mir sein O.K. gegeben. Topf mit e-Nummer montiert, ab zum TÜV, Standgeräuschmessung und dann 2 mal im Vorbeifagren mit 50km/h im 3. Gang gemessen. Alles im grünen Bereich und Eingetragen!
    Gekostet hat mich der Spaß für 4 Eintragungen und Messung 127 €.


    Hier noch ein Foto von einem Y-Adapter wie Du ihn Dir kaufen oder anfertigen lassen solltest.


    Gruß
    Himmi

  • damit ist ja eigentlich schon das Todesurteil für die meisten Oldies ausgesprochen, wenn alles jetzt wort genau ausgelegt wird.
    Wird sich ja keiner mehr leisten können,.. schade.

  • Zur Info: mein CBR Endtopf wurde im Juni 2013 eingetragen vom TÜV Rheinland. Kommt aber vermutlich auf den Prüfer an, ob der sich die Mühe machen möchte oder nicht. Es geht aber definitiv noch, wer solch eine Eintragung durchführen möchte, sollte einfach mal ein paar Prüfstellen anfahren und mit dem Ing. reden.


    Gruß
    Himmi


    p.s. gleichzeitig hat er auch meinen CBF 3-Kolben Bremssattel eingetragen,er war absolut begeistert von diesem Umbau

  • Zitat

    Zur Info: mein CBR Endtopf wurde im Juni 2013 eingetragen vom TÜV Rheinland. Kommt aber vermutlich auf den Prüfer an, ob der sich die Mühe machen möchte oder nicht. Es geht aber definitiv noch, wer solch eine Eintragung durchführen möchte, sollte einfach mal ein paar Prüfstellen anfahren und mit dem Ing. reden.


    Dann sei froh, dass es bei dir noch funktioniert hat. Verallgemeinern kann man das aber nicht.
    Bei uns in Hessen dürfte das z.B. so gut wie unmöglich sein, auch mit einem Gutachten vom TÜV Rheinland. Hier werden Einzelabnahmen seit längerem vor dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere von einer zentralen Stelle zum Schnäppchenpreis von knapp 40€ gegengeprüft. Und da geht nur das durch, was dort für rechtens befunden wird. Da reicht es also nicht, einen verständigen Prüfer zu finden, der die Vorschriften etwas "flexibel" auslegt.


    Gruß
    Günter

  • Hi Günter,


    da ist nichts mit flexibel auslegen gewesen. Der TÜV-Prüfer hat Rücksprache mit einem Spezialisten für Motorräder in Bonn gehalten, ist wohl sein direkter Ansprechpartner und der hat das abgesegnet. Aber Du hast natürlich Recht, man kann das nicht verallgemeinern. Deshalb schrieb ich ja auch man solle im Vorfeld mit verschiedenen Prüfern sprechen. Tut mir natürlich leid für die Mopedfahrer in Hessen wenn dort garnichts mehr möglich ist.


    Gruß
    Himmi

  • Hallo Himmi


    Zitat

    da ist nichts mit flexibel auslegen gewesen. Der TÜV-Prüfer hat Rücksprache mit einem Spezialisten für Motorräder in Bonn gehalten, ist wohl sein direkter Ansprechpartner und der hat das abgesegnet.


    Wenn dem so ist, würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren, denn bei allen Moppeds, die nach 1988 gebaut wurden, ist das nicht mehr so ohne weiteres möglich.
    Das Thema wird ja nicht nur hier diskutiert (habe noch andere Moppeds) und es ist durchaus nicht auf Hessen begrenzt. Es ist auch nicht so einfach lösbar (Stichwort Abgasverhalten, eine Geräschmessung reicht nicht mehr), wenn sich der aaSoP (ein "normaler" Prüf- Ing. darf so was erst gar nicht eintragen) an die geltenden Gesetze hält.
    Vielleicht liege ich ja auch völlig falsch und es gibt doch ein Hintertürchen. Dann würde ich aber gerne wissen, wie der Schlüssel dazu ausieht ;)


    Tante EDIT hat mal diese Links bezüglich der ECE R40 raus gesucht. Wem es nicht reicht: googeln liefert unzählige weitere Treffer....


    http://www.adac.de/infotestrat…hriften-krad/default.aspx

    Zitat

    § 47 StVZO ab 01.01.1989 Abgasverhalten gem. ECE R40-00 und ECE R47-00 erforderlich


    Das hier ist von einem bekannten BMW-Umbauer:
    http://www.hpn.de/pdf/umbauleitfaden.pdf

    Zitat

    Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.01.1989 lassen mehr Spielraum bei der Berücksichtigung von Sonderwünschen, da die ECE R40 Abgasnorm noch nicht berücksichtigt
    werden muss,


    http://forum.2-ventiler.de/vbb…icher-T%DCV-gesucht/page2

    Zitat

    Ab erstzulassung 1.1.1989 müssen die Kräder der EG-Richtlinie ECE R40 entsprechen, die regelt die Emissionen, also Lärm und Abgas. Das bedeutet, das Emissionsverhalten muss bei emissionsrelevanten Veränderungen nachgewiesen werden, ein Nachweis erfolgt nach dem EG-Fahrzyklus unter genormten Bedingungen. Emissionsrelevant sind alle Eingriffe in Motor, dessen Peripherie (Zündung, vergaser, Auspuff, Luftfilter) und in die Übersetzung. Praktisch ist das fast nicht bezahlbar, für die Kosten kann man sich auch mal erwischen lassen


    Hier geht es zwar um Lufis, aber das Problem ist das gleiche:
    http://www.fighters-forum.de/viewtopic.php?f=9&t=929

    Zitat

    Bei Motorrädern, die vor dem 1.1.1989 zugelassen sind, müssen lediglich bei der Montage von anderen Luftfiltern, vergasern usw. die Geräuschwerte und die Motorleistung überprüft werden.
    Bei Motorrädern ab BJ 1.1.1989 sind kostenspielige Abgasuntersuchungen notwendig, sie müssen in ihrem Abgasverhalten der ECE-regelung Nr. 40 entsprechen.


    Gruß
    Günter