Hi zusammen,
ich trag mich mit der Idee, ein TFL zu montieren ("zwischen" den Hupen, die etwas weiter zur Seite wandern würden).
Kennzeichnung, Montageorte etc. habe ich recht gut verstanden, denke ich.
Allerdings findet man im Internet bei TÜV und GTÜ "Interpretationsunterschiede" bei den Informationen, wie das zu schalten wäre. Und beides beantwortet mein "Kopfkratzen" nicht ganz sondern ich habe da ein Verständnisproblem...
TÜV sagt, TFL muss an, wenn Zündung ein -- GTÜ sagt TFL muss "bei laufendem Motor" an sein. Letzteres wäre mir eigentlich lieber -- da müsse ich mir dann aber die 12V von der Benzinpumpe holen... und ggf. ist das zu viel Last, als dass das Benzimpumpenrelais dann abschalten würde, wenn der Motor nicht läuft. Vermutlich also nicht die beste Idee...
Einig ist man sich, dass TFL aus sein muss, wenn Abblendlicht an (und bei Lichthupe weiterleuchten darf).
Was ich auffällig finde, ist dass weder zum Standlicht (damit darf man ja aber eh nicht fahren) noch zum Fernlicht was steht.
Will sagen, wenn ich für das "Abschalten" des TFL den 12V-Draht der "Abblend"-Seite der H4 Birne aus dem Scheinwerfer nehme... die Glühwendel geht ja aus, wenn ich aufblende. D.h. dann würde das TFL bei aufgeblendetem Scheinwerfer leuchten und nur bei "abgeblendet" aus.
Eigentlich ist die Frage, wie interpretiert das der freundliche TÜV Prüfer?
Kümmert der sich um die Schalterstellung (Schalter Rechts sagt, Licht ist eingeschaltet -- also muss das TFL aus sein!) oder darum, ob tatsächlich das Abblendlicht leuchtet?
Gibt es da Erfahrungen?
Schönen Gruß
Knallfrosch