auch neues Gesicht

  • Hallo in die Runde,


    habe mir vor 5 Jahren den HIGHSIDER 7 Zoll LED-Hauptscheinwerfer VOYAGE gekauft. Macht ein schönes Licht incl. Kurvenlicht. Hat auch Stand- und Tagfahrlicht. Wahr schon 2x beim TÜV damit (2019 und 2021) bisher auch ohne Probleme. Heute hatte ich ein Erlebnis neuer Art. Die E-Nummer reichte dem Prüfer nicht sondern er wollte eine ABE für den Scheinwerfer. Dies wäre nötig, da die eNTe (Bj 1994) eine KBA-BE hat und keine EG-BE. Eine ABE gibt es aber nicht beim Scheinwerfer-Hersteller. Also vorsicht beim umrüsten, es kann noch böse Überraschungen geben. :(

    Aber insgesamt glaube ich der Prüfer hat heute noch ein Opfer gebraucht. Er wollte wirklich alles sehen. ABE für Scheibe, Kupplungs- und Bremshebel und zu guter letzt die ABE für den Halter der LED-Blinker an der Gabel (gibt es auch keine, aber auch schon 2x TÜV zuvor bekommen). Bin dann ohne Prüfung wieder gefahren. Versuche mein Glück bei meiner Werkstatt.

  • Was fürn Spinner......nach der Lesart dürfte man dann ja auch keine Auspuffanlgen, Blinker, Spiegel etc. mit e-Nummern an ältere Fahrzeuge bauen.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Ein Land voller Formalisten... die Welt lacht uns aus und nix läuft mehr ;)

    Trauriges drittweltland Teutschland...

    Gruß aus der Klingenstadt Solingen


    Floris


    Was nicht passt wird passend gemacht, geht nicht gibts nicht... :rolleyes:

  • Ganz ehrlich, wenn ich jetzt 15 oder 20 Jahre jünger wäre…..ich würd auswandern. Wüßte auch sofort wohin. Dänemark. Vielleicht auch Schweden. Da läuft das fast Alles ganz anders. Deswegen sind insbesondere Dänemark seit Jahr(zehnten) immer in den Top 5 der Länder in denen die Menschen am zufriedensten („glücklichsten“) sind. Ein Blick auf Arbeitsmarktbedingungen und das Sozialsystem genügt um das nachzuvollziehen.

    Ceterum censeo, BLACK ROCK esse delendam!

  • Was war denn da im September 23 los ... sind die Jungs jetzt alle wegen TÜV Problemchen ausgewandert ??


    Zur Info : Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert.

    Also Motorräder benötigen kein Standlicht ! Falls eines, wie im Normalfall, vorhanden ist

    muss es beim TÜV funktionieren !

  • Was war denn da im September 23 los ... sind die Jungs jetzt alle wegen TÜV Problemchen ausgewandert ??


    Zur Info : Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert.

    Also Motorräder benötigen kein Standlicht ! Falls eines, wie im Normalfall, vorhanden ist

    muss es beim TÜV funktionieren !

    ???