Geiz ist geil! Spartip für Heizer

  • Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen
    will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.


    Drängeln ? Lichthupe ?
    Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
    Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:


    250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot!


    Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment:


    50 Euro - 3 Punkte!


    Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.


    Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!


    Noch mehr sparen? Rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:


    50 Euro - 2 Punkte!


    Wieder einen Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont,
    schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.


    Das geht aber noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!!!


    Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und
    Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische...


    20 Euro!


    Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber
    beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im
    Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen. Also: 230 Euro gespart und


    - K E I N E - Punkte !!! -


    So kann clever Autofahren/Motorradfahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.

  • Nöö schamlos ohne Quellenangabe kopiert...... Diese Aufstellung kursiert seit Wochen...

  • Zitat

    Original von Der_UniVirus
    ... gut zu wissen - aber stimmt das auch?


    keine Ahnung, habe ich schamlos ohne Quellenangabe kopiert.
    Kleine Einsicht in den Bußgeldkatalog würde Klarheit bringen.
    Und Conrad und Westfalia sind auch online.


    Gruß Wolfgang

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Denke schon, dass das hinhaut mit den Angaben.


    ABER: Wer ein Blaulicht benutzt muss damit rechnen zu den läppischen 20,- EUR eine Anzeige wg. Amtsanmaßung zu kassieren... Das kann dann doch teuerer werden!

  • Zitat

    Original von stez
    Denke schon, dass das hinhaut mit den Angaben.


    ABER: Wer ein Blaulicht benutzt muss damit rechnen zu den läppischen 20,- EUR eine Anzeige wg. Amtsanmaßung zu kassieren... Das kann dann doch teuerer werden!


    Könntest du recht haben, aber mit einer pinkfabigen Funzel und einem anderen Sound müßte das Problem doch aus der Welt sein.
    Den Unterschied merken die meisten sowieso nicht.
    Hauptsache es blinkt und tutet.


    wolfgang

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.

  • Ich will ja nicht unken ....


    aber die SpoGoMiKeA's der "VW Front" fahren hier ihre Blaulichter spazieren ... sowohl A3 als auch Innenstadt.


    KEINER von denen musste je mehr als 70 Euro bezahlen.
    Da ist die Versuchung doch groß :rolleyes:


    Btw., ich krieg den Halter vom Blaulicht an der Ente net fest, wer kann mir Tipps geben *g*

    Fatal Error!
    Hit any User to continue.

  • Btw., ich krieg den Halter vom Blaulicht an der Ente net fest, wer kann mir Tipps geben *g*
    ABb in Koffer und Gas...! :P

    --------------------------------------------------------------nutzt nichts, musste durch!------------------------------------------------
    Grüsse aus Münster
    ---Klaus---

  • Also ich hab beim Bund ne Blaulichteinweisung als Sanhelfer bekommen. Es ist in der Tat so: wer mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist kann die komplette StVO vergessen mit Ausnahme von Höhen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen, was logisch ist. Also Geisterfahren, etc. alles kein Problem solange nix passiert. Wenn es doch knallt haste leider schlechte Karten, denn die Sorgfaltspflicht liegt beim Fahrer.
    Mir wurde darüber hinaus beigebracht, das der einzige Grund für die Kombi von Blaulicht und Martinshorn die Gefahr für Leib und Leben ist.
    Wenn die Rennleitung dich mal wieder von der Kreuzung scheucht und dann wenige Meter später vor der Pizzeria hält dann sind die Kollegen in Grün wahrscheinlich gerade am verhungern... :rolleyes:

    Meistens findet man die Stelle zum Schmunzeln ziemlich genau dort wo man selbst gerade steht... ;o)

    Einmal editiert, zuletzt von stoppelhopser ()

  • Es gibt noch ein paar "schöne", "preiswerte" Möglichkeiten abzukürzen, bzw. freie Fahrt zu genießen ... :D
    Laut Bußgeldkatalog:


    - Durch Absperrgerät gesperrte Straßenflächen befahren 5€


    - Überholen unter Nichtbeachtung des Überholverbotszeichens 40€ + •


    - Verbotswidrig Gehweg, Seitenstreifen, Verkehrsinsel oder Grünanlagen befahren 5€
    - Verbotswidrig Gehweg, Seitenstreifen, Verkehrsinsel oder Grünanlagen befahrenmit Behinderung 10€
    - Verbotswidrig Gehweg, Seitenstreifen, Verkehrsinsel oder Grünanlagen befahren mit Schädigung 20€ (ganz ohne Punkte)


    - Innerhalb geschlossener Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch andere belästigt 20€ (unnütze Fahrten gibts doch mit nem Möppi garnicht ...)


    - Stoppschild nicht beachtet (ohne Gefährdung) 10€


    - Radweg oder sonstigen Sonderweg vorschriftswidrig benutzt 10€


    - Über Fahrstreifenbegrenzungen oder über Sperrflächen gefahren oder vorgeschriebener Fahrtrichtung nicht gefolgt 10€
    - Über Fahrstreifenbegrenzungen oder über Sperrflächen gefahren oder vorgeschriebener Fahrtrichtung nicht gefolgt und dabei überholt 30€
    - Über Fahrstreifenbegrenzungen oder über Sperrflächen gefahren oder vorgeschriebener Fahrtrichtung nicht gefolgt mit Schädigung 35€


    - Verbotswidrig auf Autobahn oder Kraftfahrstraße eingefahren (ohne Gefährdung) 25€
    - Von Autobahn oder Kraftfahrstraße an nicht vorgeschriebener Stelle ausgefahren 25€


    Was lernen wir daraus?
    Nur zu schnell, bei Rotlicht und besoffen wirds richitg teuer ...

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=


  • Man könnte sich ja folgendes vorstellen:
    Ich fahre an der Abfahrt der Autobahn auf um Geisterfahrer zu spielen. Habe aber Pech, dass mir keiner entgegenkommt. Fahre frustriert die nächste Auffahrt runter und da stehen ein paar grüne (demnächst blaue) Männchen. Da ich glaubwürdig versichern kann, dass ich niemanden gefährdet habe, addieren sie (siehe oben) 25 +25 mit dem Rechner zusammen und ich hatte für 50Euro Adrenalin satt.


    Wer sagt also, das Geisterfahrer einen an der Mütze haben.
    Das sind Adrenalinjunkies.


    wolfgang

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.

  • Das mit dem Grünanlagen überfahren muss ich mir jetzt aber echt mal merken. Das hat richtig potential find ich. Und wie man am gescheitesten über den Gehweg kommt weiß ich schon aus der Erfahrung mit dem Fahrrad :D


    flixe - den man nicht immer ganz ernst nehmen darf

  • Zitat

    Original von flixe
    Das mit dem Grünanlagen überfahren muss ich mir jetzt aber echt mal merken. Das hat richtig potential find ich. Und wie man am gescheitesten über den Gehweg kommt weiß ich schon aus der Erfahrung mit dem Fahrrad :D


    flixe - den man nicht immer ganz ernst nehmen darf


    Und wenn man schon die Straße verlässt, dann auch schön aufm Gehweg fahren (zu 5€) und bloß nicht versehentlich auf dem Radweg (zu 10€). :D

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

    Einmal editiert, zuletzt von Dragol ()

  • Hier noch eine aktuelle Anmerkung, was man lt. Straßenverkehrsordnung alles darf.
    Insbesondere Rettungsfahrzeuge.


    Habe heute von meinem Anwalt Bescheid bekommen, dass meine Klage abgewiesen wurde.


    Lt. Auswertung der Tachoscheibe durch einen Gutachter ist der Rettungswagen mit 98 kmh innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf eine stark befahrene Ampelkreuzung mit Fußgängerüberweg zugefahren und hat unmittelbar vor der roten Ampel auf 44kmh abgebremst. Hatte das Blaulicht und Horn 100m vor der Ampel eingeschaltet, weil er einen Patienten von der Arztpraxis abholen wollte.
    Mein Pech war, dass ich vor der roten Ampel stand, dem heranfahrenden Rettungswagen eine Durchfahrtmöglichkeit zwischen den beiden Fahrspuren vor der Ampel ermöglichen wollte und leicht nach links gefahren bin. Der aber ist von der Straße runter, auf die nur für Straßenbahnen ausgewiesene Mittelspur und hat mich längs gestreift. Mein Schaden am Auto 4800 Euros.
    Gutachter und Richter sind der Meinung, dass es durchaus üblich ist, dass ein Rettungswagen mit 44kmh über eine rote Ampelkreuzung fährt, da er ja durch seine erhöhte Sitzposition einen guten Überblick über die Straßenverhältnisse hat und somit Fußgänger und andere Fahrzeuge gut erkennen kann.
    Außerdem könnte ein Fahrzeug bei dieser Geschwindigkeit innerhalb von 15m zum Stehen kommen.


    -Wäre mir das mit dem Mopped passiert, hätte ich jetzt Flügel.-


    Was sagt und das? Ein Fahrzeug mit Sonderrechten kann machen, was es will
    Der andere ist bei einem Unfall immer schuld.


    Hinzu kommt, dass der Rettungswagen gar keine Berechtigung zur Signalgebung hatte, weil keine Dringlichkeit anlag.


    26 Monate Verfahrensdauer, dicke Akten und satte Kosten für nicht nachvollziehbare staatliche bzw. richterliche Willkür.


    Last euch also nicht mit Leuten ein, die mit Licht und Hupe unterwegs sind und traut keinem Schwarzkittel.


    wolfgang

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.