Mokick, Betriebserlaubnis

  • Hallo,


    hier eine Frage außerhalb des Entenstalls.


    Ich habe für meinen Sohn ein Mokick gekauft, Supermoto von Derbi. Ein echt tolles Teil mit Getrenntschmierung Zentralfederbein 130er Hinterreifen und und...Ich wär damals umgefallen, wenn ich so ein Teil gehabt hätte.
    Am Wochenende werde ich sie ihm übergeben, ich glaube, er wird sich ganz riesig freuen, er weiß noch nichts davon. Bisher hat er hier und da mal auf seine alte Hercules geschimpft. Die wird jetzt bald bei ebay geben.


    Nun zum Problem: Bei dem Mokick ist eine "Certificate of Conformity" , eine sogenannnte COC - Bescheinigung dabei. Damit bekomme ich das Gerät auch problemlos versichert (kleines Nummernschild). Sicherheitshalber hab ich aber mal bei Grün-Weiß Bitburg nachgefragt, ob das bei einer Fahrzeugkontrolle reicht. Nach langer Beratschlagung zu dritt meinte einer der Polizisten: "Sie müssen sich noch eine Betriebserlaubnis besorgen, die COC allein reicht nicht." Ich glaube, die wussten es selber nicht so richtig.


    Der Händler sagte jedoch, daß er seit mehreren Jahren schon keine Roller und Mokicks mit herkömmlicher Betriebserlaubnis verkauft, sondern alles nur mit der COC, die nur eine DIN-A 4 Blatt ist mit den Daten des Fahrzeugs, aber kein amtliches Dokument.


    Weiß jemand damit BescheiD????????


    Gruß


    Norbert

  • Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) IST die Betriebserlaubnis.


    Die frühere ABE gibt es schlicht nicht mehr bei neuen Fahrzeugen.
    Und da das Fahrzeug zulassungsfrei ist, gibt es auch sonst keine Fahrzeugpapiere.


    Es kommt leider immer wieder vor, daß Polizisten (auf manchen Gebieten) keine Ahnung haben.


    servus
    Tom

    Die Ente hält, was die Kuh verspricht! :P

    Einmal editiert, zuletzt von ntvtom ()

  • Zitat

    Original von ntvtom
    ...
    Es kommt leider immer wieder vor, daß Polizisten (auf manchen Gebieten) keine Ahnung haben.


    servus
    Tom



    tjo....und besonders erlesene Exemplare dieser Gattung tummeln sich im Raum Morbach/Hunsrück ;-))


    Gruß


    Bernd

    "Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
    Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören."
    H. Wicht in drm.

    • Offizieller Beitrag

    Da kann ich Tom nur zustimmen.
    Die COC ist die neue BE und mit dieser COC bekommt man ein VSK bzw. bei der ZLS ein ganz normales Kz wenn man eins brauchen würde.

    Gruß der Peter




    JT-Teilnahmen:
    07 ~ Creglingen ¦ 08 Norwegen ¦ 09 ~ Drangstedt ¦ 10 ~ Berkastel-Kues ¦ 11 ~ Neidenberga ¦ 12 ~ Titisee ¦ 13 ~ Norwegen ¦ 14 ~ Drangstedt ¦ 15 ~ Neidenberga ¦ 16 ~ OP (Creglingen) ¦ 17 ~ Kroatien (Weidenbach)¦ 18 ~ Neidenberga ¦ 19 ~ Drangstedt ¦ 2020 ~HDH~ Corona¦ 2021 ~ Westen ¦ 2022 ~ HDH¦ 2023 ~ Westerburg ¦ 2024~ Westerburg

  • Hallo Norbert,


    dein Sohn kann und sollte sich glücklich schätzen, bei so einem schönen Teil.
    Wünsche ihm auf diesem Wege Allzeit Gute Fahrt und viel Spass damit!!
    Gruß
    Klaus

    --------------------------------------------------------------nutzt nichts, musste durch!------------------------------------------------
    Grüsse aus Münster
    ---Klaus---

  • hallo norbert,


    ich habe das hier gefunden und das sagt im pinzip alles darüber aus.


    COC steht für "Certificate of Conformity". Fahrzeuge, die "COC"-Dokumente haben, werden in allen Ländern der EU (Europäische Union) ohne Probleme zugelassen, da die Staaten untereinander die Dokumente zur Typenprüfung wechselseitig anerkennen. Grundlage für die CoC Bescheinigung ist eine EG Betriebserlaubnis nach Richtlinie 70/156/EWG für Kraftfahrzeuge der Klassen M1,M2,M3,N1,N2,N3,N4,O1,O2,O3 (sogenannte Typgenehmigung) die durch den §20StVZO in nationales Recht umgesetzt wurde. Im Anhang IV dieser Richtlinie sind z.B.in der Anlage die 61 Einzelgenehmigungsgegenstände aufgelistet, welche zur Erfüllung der Gesamtgenehmigung vollständig erfüllt sein müssen. Das erste Fahrzeug mit einer vollständige EG_Betriebserlaubnis war die Mercedes Benz C-Klasse von 1993.


    Fahrzeuge, die in EU-Länder importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Papiere existieren, müssen im Wege der Einzelzulassung mittels TÜV-Prüfung zugelassen werden, eine Prozedur, die bereits zum Test teuer ist aufgrund ihres sehr erheblichen Zeitaufwandes, und die nicht selten mehrfach zu Nachbesserungsforderungen führt, indem Mängel der Fahrzeugelektrik, der Bremsanlagen oder der Auspuffanlagen (nur Beispiele) eine Nachbesserung mit anderen, kostenträchtigen oder nicht beschaffbaren Fahrzeugteilen erfordern, und eine erneute Fahrzeugvorführung zur Prüfung.



    gruß


    anton

    Du sollst nicht stehlen! (Das Finanzamt dultet keine Konkkurenz!!)

  • Hallo Norbert,
    hab mich eben mit einem Polizeibeamten aus meinem Wohnort über COC
    unterhalten,fehlanzeige"noch nie was von gehört,noch kein Fall bekannt"
    war die antwort.Ich glaub die machen alles zu kompliziert mit diesen
    neuen EU bestimmungen.Na ja,hast zum Glück ja einige positive
    Antworten aus´m Forum bekommen.


    Übrigens die Derbi sieht richtig erwachsen aus,werd auf der "Bitburger"
    in Zukunft mal genauer hinsehen,welcher Biker mich da grüßt,könnte
    ja auch mal dein Sohn dabei sein.


    Schöne grüße aus der Nachbarschaft

  • Zitat

    Original von Michael
    Ich glaub die machen alles zu kompliziert mit diesen
    neuen EU bestimmungen.Na ja,hast zum Glück ja einige positive
    Antworten aus´m Forum bekommen.


    Wieso kompliziert?
    Früher hatte jeder EU-Staat seine eigene nationale Betriebserlaubnis, die auch nur in dem jeweiligen Staat gilt.
    Heute gibt es die COC, die in der gesamten EU gilt. Einfacher gehts doch nicht mehr. :D


    Einziges Problem: Man muß es halt wissen.
    Ich hoffe mal, daß diese unwissenden Polizisten keine Mopedfahrer aufhalten und die Betriebserlaubnis verlangen. ?(


    servus
    Tom

    Die Ente hält, was die Kuh verspricht! :P

  • Hallo Tom,schau Dir nur mal die neuen Führerscheine mit diesen bekloppten
    Klassen für alles mögliche an.Da lob ich mir meinen grauen Lappen,Kannste
    zwar nicht mehr viel drauf erkennen,macht aber nix,steht ja auch nicht viel
    drin.Noch en Beispiel: Versuch mal in der neuen Zulassungsbescheinigung
    Teil 1 (alter KFZ Brief) die Anhängelast für dein Auto herauszufinden.


    Grüße Michael

  • Michael


    In diesen Fällen hast du Recht.
    Der neue Führerschein ist tatsächlich etwas verwirrend, aber demnächst gibts ja eine neue EU-Führerscheinrichtlinie! Vielleicht wird es dann ja besser (was ich nicht glaube)


    Die neuen Zulassungsdokumente sind tatsächlich großer MIST! X(
    Da wurde ohne Not etwas kräftig verschlimmbessert.


    servus
    Tom

    Die Ente hält, was die Kuh verspricht! :P