Benötige Übereinstimmungsbescheinigung (COC) für eine eNTe

  • Hallo,


    hat jemand sowas vielleicht zufällig rumliegen?
    Honda will für das DINA4-Blatt satte 120,00 €.
    Find ich etwas arg.
    Geht um die 2. Auflage der eNTe also Bj. 1990.


    Es könnte auch sein, dass alle Übereinstimmungsbescheinigungen für die 2. Auflage der eNTe "passen", weil ja baulich nichts verändert wurde. Meine stammt aus Frankreich.


    Zur Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity für die EU) siehe auch hier .


    Merci,
    Yann


    ps. Weiß jemand, wie lange ich ein noch in F zugelassenes und versichertes eNTen-Fahrzeug hier fahren darf? Der Verkäufer hat freundlicherweise gerade noch einmal für 2015 die Versicherung bezahlt und hat kein Problem damit.

    • Offizieller Beitrag

    Hm, sowas wird selten sein, aber wird es geben ... wünsche Dir Glück ...
    vielleicht meldet sich ein Grenzbewohner ...
    ... warten kannst Du ja jetzt bis Ende 15 ;)

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
    12Titisee,13Antweiler,14Drangstedt,15 NBG,16Creglingen,17Weidenbach,18 NBG
    19Drangstedt 20NBG 21Drangstedt
    -22 Heidenheim -23 Westerburg

  • Die Enten haben bei uns nationale Zulassungen, also ABEen. Gäbe es ein CoC, hätten wir eine EG-Betriebserlaubnis.


    Du suchst also kein CoC, sondern ein Datenblatt.


    Variante1 ist Honda mit 120Euronen (!!!), Variante2 ist TÜV/DEKRA die den richtigen Datensatz vieleicht raussuchen können.


    Auf deinem Typschild ist ja nicht zufällig die deutsche ABE Nummer (z.B. E888 ) eingetragen?


    Viel Glück von der Weser


  • Also vielen Dank schon einmal für diese Infos!


    Eine ABE finde ich nicht, aber das Typenschild ist immerhin auch in deutsch:


    Typ: RC33
    Genre: MTTE
    Fahrzeugidentifiaktionsnummer: ....
    ZUL. GES. GEWICHT: 400 kg
    P.V.A. 88/6503
    CYLINDRE 647 cm³


    Hilft vielleicht die P.V.A weiter? Was ist das?


    Also ich brauche, bzw. bekomme gar keine CoC, sollte aber einfach beim TÜV/DEKRA nachfragen, ob die dieses Modell in der Datenbank haben. Ok, das wird wohl günstiger sein als Honda.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ps. Weiß jemand, wie lange ich ein noch in F zugelassenes und versichertes eNTen-Fahrzeug hier fahren darf? Der Verkäufer hat freundlicherweise gerade noch einmal für 2015 die Versicherung bezahlt und hat kein Problem damit.


    Nur soviel, lass dich nicht erwischen.
    Gemäß §20 Abs. 1 FZV dürfen in einem anderen Mitgliedstaat der EU zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Innland kein Regelmäßiger Standort begründet ist.
    Der Begriff vorübergehend ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert: Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.


    Der Begriff vorübergehend fällt bei dir von vornherein flach, da du in D einen regelmäßigen Standort hast (auf Deutsch, du wohnst in D)


    Ich möchte jetzt nicht alle §§§§ hier niederschreiben, das wäre zuviel, solltest du erwischt werden, kommst du wegen Steuerhinterziehung und fahren eines nicht zugelassenem Fahrzeug in die Mühlen der Justiz.

    Gruß der Peter




    JT-Teilnahmen:
    07 ~ Creglingen ¦ 08 Norwegen ¦ 09 ~ Drangstedt ¦ 10 ~ Berkastel-Kues ¦ 11 ~ Neidenberga ¦ 12 ~ Titisee ¦ 13 ~ Norwegen ¦ 14 ~ Drangstedt ¦ 15 ~ Neidenberga ¦ 16 ~ OP (Creglingen) ¦ 17 ~ Kroatien (Weidenbach)¦ 18 ~ Neidenberga ¦ 19 ~ Drangstedt ¦ 2020 ~HDH~ Corona¦ 2021 ~ Westen ¦ 2022 ~ HDH¦ 2023 ~ Westerburg ¦ 2024~ Westerburg

  • Du brauchst eine Betriebserlaubnis. Das PVA ist die französische Beetriebserlaubnis, hilft hier erstmal nix, heißt aber: Du musst zum TÜV oder zur Dekra, je nach Bundesland.
    Der dortige KANN jetzt wissen, das französische ENTEN in Betriebserlaubnisrelevanten Bereichen identisch mit der deutschen Ente ist. Mit Glück nimmt er schlicht die deutschen Daten und du gehst mit60-80Euro plus AU von dort zum Verkehrsamt zum Anmelden. Mit PECH will der TÜV/Dekra die Daten nicht per Handauflegen ermitteln weil er es so nicht soll, DANN brauchst du das Datenblatt von Honda mit den BE-relevanten Daten, oder der TÜV/Dekra unterhält eine Abgasprüfstelle mit angegliedertem Datenzentrum in welchem schon eine F-Ente geprüft wurde. Wobei das letztere quatsch ist.
    Beim TÜV/Dekra vorsprechen und auf Sachverstand und "Schultern" hoffen :D


    Daumendrücke

  • Weiß jemand, wie lange ich ein noch in F zugelassenes und versichertes eNTen-Fahrzeug hier fahren darf?

    Das darfst du auch jetzt nicht, wie schon ausführlich erklärt.
    Wäre aber auch zu schön einen älteren Diesel steuerfrei in F zuzulassen und den dann fröhlich hier fahren zu können.


    Zulassung in D sollte aber kein Problem sein, sprich mit dem örtlichen TÜV. Mit einem deutschen Typschild drauf würde ich sowieso errstmal davon ausgehen, dass die Mühle eh ursprunglich ne deutsche Zulassung hatte. Wenns im Saarland nicht klappt klär ich das hier bei mir... wäre ja nicht so weit.
    Ich weiß zwar nicht sicher ob sich da in den letzten 2 Jahren was geändert hätte, aber bei uns war das nie ein Problem weder von D nach F, noch umgekehrt.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Vielen Dank für die Infos!


    Tatsächlich ist die Maschine noch geliehen. "Verkäufer" schrieb ich oben nur zwecks Vereinfachung. Ein Freund will die Maschine loswerden, deswegen hat er auch noch einmal die Versicherung für 2015 bezahlt, weil wir eben noch überlegen, ob wir sie wirklich dauerhaft übernehmen (Wert und Zulassungsaufwand scheinen in einem schwierigen Verhältnis zu stehen), gerade weil es uns doch überrascht hat, dass Frankreich immer noch als "Ausland" gilt .... ?( Er hat die Maschine zwischenzeitlich selbst ausführlich genutzt.
    Also werde ich jetzt mit Dekra/TÜV Kontakt aufnehmen, vielleicht haben wir ja Glück.


    Da

    Zitat

    gilt, werde ich die eNTe jetzt wirklich rüber in die Garage des Halters/Freundes wuchten.
    Benutzen tun wir sie schon seit dem 1.10. nicht mehr und haben das eigentlich auch bis zum 1.4. nicht vor, deshalb ist das kein Problem.


    Der zitierte § 20 FZV findet sich hier.

    eNTe gut, alles gut.

    4 Mal editiert, zuletzt von Yann ()