Beim Tüv gefragt: Generalgutachten, Eintragung usw.

  • Moin,
    ich hatte nach meiner Anfrage beim Tüv gerade ein (vom Ton her) sehr nettes und auch sachverständiges Gespräch mit einem Gutachter... der wusste bescheid, auch wenn seine Antworten für mich nicht wirklich schön waren und er klar meinte, dass die Gesetzeslage für Fahrer eines älteren Motorrads extrem unbefriedigend wäre.


    Ich gebe mal aus dem Kopf die Fakten wieder:


    Er sagte, dass
    - es nicht möglich sei, ein Gutachten nach §xxx für mehere Motorräder oder einen Motorradtyp zu machen, sondern dass sich das zwingend auf eine eindeutige Fahrgestellnummer bezieht. Was anderes darf der Tüv-Gutachter nicht.
    - alternativ könnte man theoretisch eine ABE für einen Reifentyp für einen ganzen Motorradtyp machen -- aber das darf nur ein ISO-QM zertifizierter Fachbetrieb via KBA -- da ist der TÜV und der Privatmann "raus".
    - ein Gutachter nicht ein Gutachten für Motorrad Honda NTV XZY auf Basis eines vorliegenden Gutachten für eine andere Honda NTV erstellen dürfe, sondern dass er sich "mit eigenen Augen" überzeugen müsse.
    - eine Austragung der Fabrikatsbindung nicht zulässig sei, sondern das Gutachten sich *immer* auf den bestimmten, verbauten Reifen bezieht.
    - Wenn ich heute Reifen aus 2019 mit UBB fahre und z. B. das Hinterrad ersetzen muss (und dann dort 2020 habe), muss ich umgehend eintragen lassen (ist ja eigentlich klar...)
    - Das auch bei gleicher Dimension / Bauart wie im Fahrzeugschein und bisher vorliegender UBB trotzdem ab Produktionsjahr 2020 eine Eintragung erfolgen muss. D.h. die existierende UBB für den Roadtec 01 Diagonal oder BT46 gilt nicht für Produktionsjahr ab 2020 und es werden auch keine neuen mehr geschrieben.


    Positiver:
    - er sagte, dass die Eintragungen kumulativ sind, d.h. wenn ich mir vor zwei Jahren Reifen X habe eintragen lassen und jetzt Reifen Y, dann bleibt X als zulässig drin stehen -- da gibt es aber keinen Automatismus sondern da müsse man mit dem Gutachter reden, dass er das entsprechend schreibt.
    - er meinte, das Beste, was er mir anbieten könne, wäre mit mehreren gleichen Motorrädern zu einem "Gruppengutachten" (mein Wort) aufzutauchen. Wenn er 3 NTVs mit verschiedenen Reifen begutachtet, könne er für jede dieser 3 NTVs ein Gutachten schreiben, dass alle 3 Reifenkombinationen beinhaltet. Aber natürlich schreibt er dann für jede eines -- d.h. man bezahlt für jedes Motorrad ein Gutachten, hat aber dafür alle 3 Reifenkombinationen drin stehen..



    Zumindest letzteres scheint "semipraktikabel", dass man sich mit mehreren, die gerade neue Reifen haben quasi zu einer Gutachtenparty bei einem Tüv-Ingenieur verabredet.
    Das hätte zumindest den Vorteil, dass man nicht an genau ein Reifenmodell gebunden ist (Lieferbarkeit o.ä....).


    Schöne Grüße
    Knallfrosch


    P.S.: eh hier jemand auf mich oder den Herren schimpft -- weder er noch ich haben diese Regeln gemacht, sondern er sagte, dass sei schlicht die Gesetzeslage.
    P.P.S.: vielleicht überlegt ihr euch jetzt, ob ihr nochmal die CSU wählt <X

    I reject your reality and substitute my own!

  • - eine Austragung der Fabrikatsbindung nicht zulässig sei,

    Ich besitze demnach nur Fahrzeuge mit unzulässigen Austragungen.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Ich besitze demnach nur Fahrzeuge mit unzulässigen Austragungen.

    Was soll ich sagen? Es war die Aussage, dass es nicht geht.
    Erfunden habe ich es nicht.


    Edit/Nachtrag: Vielleicht muss man einfach beliebig viele Gutachter fragen, bis man einen findet, der es macht -- der Landkreis trägt ein, was der Gutachter schreibt. Der hier sagte, er habe da keinen Spielraum.

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  • ....so eine ähnlich Antwort wie Knallfrosch habe ich vom ortsansässigen GTÜ-Geschäftzsstellenleiter auch bekommen als ich mich mit ihm über Reifenfreigeben/Eintragungen unterhalten hatte (hatte ich ja schon letzt im BT46-Test-Thread geschrieben).
    ....also ist nun alles wieder wie früher bevor es die Reifenhersteller-Freigaben gab. :thumbdown:

    ....aber werde mich am kommenden Dienstag auch noch mal mit meinem TÜVler dadrüber unterhalten ob es nicht doch irgend eine Möglichkeit gibt.

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • wie geil iss das denn....ich hab auch so´ne unzulässig Austragung..unn ich nemms lässig :D:D
    Da kann mer schee mit strunze..."hörmal haste auch ne unzulässig Austragung??" :whistling:

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


    "Motorradfahren ist keine Art, sich fortzubewegen, sondern eine Lebensform." :thumbup:
    von Reiner Otte, in Windpassagen

  • wie geil iss das denn....ich hab auch so´ne unzulässig Austragung..unn ich nemms lässig :D:D
    Da kann mer schee mit strunze..."hörmal haste auch ne unzulässig Austragung??" :whistling:

    ....ja ja Uwe, strunz nur, und de Andan san da olle wurschd wos ?(:D
    ....irgendwann wird dann der BT45 durch den BT46 ersetzt dann haben wir garkeinen zu fahrenden Reifen im Schein stehen der noch hergestellt wird :thumbdown:<X :thumbsup:

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • ....ja ja Uwe, strunz nur, und de Andan san da olle wurschd wos ?(:D ....irgendwann wird dann der BT45 durch den BT46 ersetzt dann haben wir garkeinen zu fahrenden Reifen im Schein stehen der noch hergestellt wird :thumbdown:<X:thumbsup:

    ....na Hans deAndan san nidd olle wurschd....mein Freund ich hab ja für die Eintragung gezahlt ;)

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


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    von Reiner Otte, in Windpassagen

  • irgendwann wird dann der BT45 durch den BT46 ersetzt dann haben wir garkeinen zu fahrenden Reifen im Schein stehen der noch hergestellt wird

    Hi Hans,
    ich will nicht unken (und ich habe den Gutachter nicht danach gefragt) -- ist nicht der BT45 auch "nur" über eine UBB legal?
    Dann müsste der ab Produktionsjahr 2020 auch eintragungspflichtig sein...


    Schönen Gruß
    Knallfrosch

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  • Was soll ich sagen? Es war die Aussage, dass es nicht geht.
    Erfunden habe ich es nicht.

    Hab ich dir auch nicht unterstellt... aber daher kam ja der ursprüngliche Gedanke sich mal an eine Typ-Prüfstelle zu wenden.

    Tunerlatein:
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  • ....na Hans de Andan san nidd olle wurschd....mein Freund ich hab ja für die Eintragung gezahlt ;)

    ....Uwe, natürlich hast du für deine Eintragung bezahlt "war ja nur Spass" :weizen: aber traurig ist das Abzockkapitel schon

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • ich will nicht unken (und ich habe den Gutachter nicht danach gefragt) -- ist nicht der BT45 auch "nur" über eine UBB legal?
    Dann müsste der ab Produktionsjahr 2020 auch eintragungspflichtig sein...

    ....bei meinen eNTen steht der BT45 noch mit im Schein (den will ich aber nichtmehr aufziehen müssen!)

    ... aber daher kam ja der ursprüngliche Gedanke sich mal an eine Typ-Prüfstelle zu wenden.

    ....und wo ist so eine Typ-Prüfstelle?

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • @Michael RC31, da ich da ja scheinbar mit meiner halb informierten Tränendrüsennummer nicht besonders erfolgreich bin, wäre es dann ggf. nicht schlecht, wenn sich da jemand findet, der auf Augenhöhe diskutieren kann und oder sich mit Einzelabnahmen / größeren technischen Änderungen auskennt?
    Ich habe sowas noch nie gemacht und bin halt auch nicht vom Fach.

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  • Hi Hans,ich will nicht unken (und ich habe den Gutachter nicht danach gefragt) -- ist nicht der BT45 auch "nur" über eine UBB legal?
    Dann müsste der ab Produktionsjahr 2020 auch eintragungspflichtig sein...

    Nein, ganz im Gegenteil. Der BT45 entspricht in Bauart und Dimensionen den originalen Reifen, ist also ab DOT 2020 sogar OHNE Eintragung/UBB/Freigabe/etc legal auf der NTV fahrbar.
    DOT bis Ende 2019 brauchen immer noch die Freigabe :D


    Edit: Stimmt nicht, die NTV ist Fall 2 und damit muss jeder Reifen, der nicht in der alten Freigabe von Honda aufgeführt ist, eingetragen werden. Auch der BT45.

  • Nein, ganz im Gegenteil. Der BT45 entspricht in Bauart und Dimensionen den originalen Reifen, ist also ab DOT 2020 sogar OHNE Eintragung/UBB/Freigabe/etc legal auf der NTV fahrbar.DOT bis Ende 2019 brauchen immer noch die Freigabe :D


    Edit: Stimmt nicht, die NTV ist Fall 2 und damit muss jeder Reifen, der nicht in der alten Freigabe von Honda aufgeführt ist, eingetragen werden. Auch der BT45.

    ....der BT45 muß ab 2020 nicht eingetragen werden, weil der steht nämlich schon im NTV-Fahrzeug-Schein.

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • ....der BT45 muß ab 2020 nicht eingetragen werden, weil der steht nämlich schon im NTV-Fahrzeug-Schein.

    In deinem vielleicht, bei meinen zwei NTVs ist kein BT45 eingetragen.


    Wenn man sich das Dokument von Honda anschaut, sieht man, dass nur drei Reifen (die nicht mehr hergestellt werden) ohne Eintragung auf der NTV gefahren werden dürfen, da nur diese Reifen ursprünglich in der ABE bzw. den Nachträgen aufgeführt wurden. Für den BT45 hat Honda nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, nicht aber die ABE der NTV korrigiert. Dementsprechend muss der BT45 ebenfalls eingetragen werden, wenn er nicht bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde.
    https://www.honda.de/content/d…/reifenfreigaben_rc33.pdf

  • In deinem vielleicht, bei meinen zwei NTVs ist kein BT45 eingetragen.
    Wenn man sich das Dokument von Honda anschaut, sieht man, dass nur drei Reifen (die nicht mehr hergestellt werden) ohne Eintragung auf der NTV gefahren werden dürfen, da nur diese Reifen ursprünglich in der ABE bzw. den Nachträgen aufgeführt wurden. Für den BT45 hat Honda nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, nicht aber die ABE der NTV korrigiert. Dementsprechend muss der BT45 ebenfalls eingetragen werden, wenn er nicht bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde.
    https://www.honda.de/content/d…/reifenfreigaben_rc33.pdf

    ....dann hast du in deinem Fall natürlich recht, dann gibts für dein Mopped ab 2020 garkeinen Reifen mehr den du ohne Eintragung fahren kannst ;( ....verdammte Abzocke.


    ....habe gerade nachgesehen, muß es berichtigen, habe nur bei der blauen eNTe den BT45 im Fahrzeug-Schein stehen (Zusatz), bei der Roten steht nur die originale Reifengröße drin.

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Ich besitze demnach nur Fahrzeuge mit unzulässigen Austragungen.

    Das kann durchaus sein. Der 120er TKC 80 auf der originalen Vorderradfelge ist auch nicht zulässig, eingetragen ist es trotzdem.


    Es wäre interessant zu wissen, wie die Position des TÜVs jetzt ist bei Motorrädern ohne Reifenfabrikatsbindung, denn das wird von Fall 2 (https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html) nicht abgedeckt. Man kann das nämlich auch so lesen, dass es egal ist, ob eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist oder nicht, weil alle Reifen eingetragen sein müssen, die man auf dem Motorrad fahren möchte. Entweder vom Hersteller in der ABE oder durch eine Einzelabnahme.


    Dann würde es natürlich nichts bringen, die Reifenfabrikatsbindung auszutragen, weil man dann nach dieser Lesart keinen Reifen hätte, mit dem man legal fahren darf.

  • ... was auch mal ne Frage wäre... wenn die Eintragung der Reifen eine Stvzo§21 ist... dann fährt man ja kein unverändertes Fahrzeug mehr.
    Und damit wären dann auch die meisten Zubehör ABEs hinfällig, weil die nur bei unveränder gelten. Dh man müsste Stahlflex, Scheibe etc.pp was man sonst so hat, mit eintragen lassen?


    Das ist doch total spinnert.
    Was ein Amtsschimmel.
    Ich hab fertig. NTV wird verkauft und ich kauf mir ne neue BMW an der ich dann nie was bastele.

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  • Das mit den ABEs ist Auslegungssache der TÜV-Prüfer. Wenn man es streng nimmt, dann sind bereits andere Blinker eine Veränderung, die die ABEs nicht mehr anwendbar machen.
    ABER! die meisten Prüfer beachten bei ABEs, ob sie sich gegenseitig beeinflussen. Wenn man z.B. per §21 einen Carbontank eingetragen hat, dann würde das das Windschild nicht beeinflussen.
    Hat man allerdings die gesamte Front umgebaut, müsste man bei einem Windschild schon genauer hinsehen.


    In Bezug auf den "Hiiiilllffeeee"-Thread würde ich sagen, dass der Prüfer einfach nur ein Depp ist. Ein gekürztes Heck hat wenig Einfluss auf die Bremsleitungen, weshalb man diese trotzdem per §19.3 abnehmen lassen können sollte. Sowas bespricht man am besten aber immer im Voraus, wie bei eigentlich jeder Eintragung.

  • Hab ich dir auch nicht unterstellt... aber daher kam ja der ursprüngliche Gedanke sich mal an eine Typ-Prüfstelle zu wenden.

    das ist meines Wissens z.B. in Autoclubs wie SL gang und gäbe.
    Da organisiert man sich, beredet das mit dem TÜV, trifft sich zum rabattierten Um - Einbau in einer Werkstatt und ein Ingenieur kommt dazu und trägt das ganze bei Allen ein, da gibt es auch seitens TÜV Rabatte.