Moin,
ich hatte nach meiner Anfrage beim Tüv gerade ein (vom Ton her) sehr nettes und auch sachverständiges Gespräch mit einem Gutachter... der wusste bescheid, auch wenn seine Antworten für mich nicht wirklich schön waren und er klar meinte, dass die Gesetzeslage für Fahrer eines älteren Motorrads extrem unbefriedigend wäre.
Ich gebe mal aus dem Kopf die Fakten wieder:
Er sagte, dass
- es nicht möglich sei, ein Gutachten nach §xxx für mehere Motorräder oder einen Motorradtyp zu machen, sondern dass sich das zwingend auf eine eindeutige Fahrgestellnummer bezieht. Was anderes darf der Tüv-Gutachter nicht.
- alternativ könnte man theoretisch eine ABE für einen Reifentyp für einen ganzen Motorradtyp machen -- aber das darf nur ein ISO-QM zertifizierter Fachbetrieb via KBA -- da ist der TÜV und der Privatmann "raus".
- ein Gutachter nicht ein Gutachten für Motorrad Honda NTV XZY auf Basis eines vorliegenden Gutachten für eine andere Honda NTV erstellen dürfe, sondern dass er sich "mit eigenen Augen" überzeugen müsse.
- eine Austragung der Fabrikatsbindung nicht zulässig sei, sondern das Gutachten sich *immer* auf den bestimmten, verbauten Reifen bezieht.
- Wenn ich heute Reifen aus 2019 mit UBB fahre und z. B. das Hinterrad ersetzen muss (und dann dort 2020 habe), muss ich umgehend eintragen lassen (ist ja eigentlich klar...)
- Das auch bei gleicher Dimension / Bauart wie im Fahrzeugschein und bisher vorliegender UBB trotzdem ab Produktionsjahr 2020 eine Eintragung erfolgen muss. D.h. die existierende UBB für den Roadtec 01 Diagonal oder BT46 gilt nicht für Produktionsjahr ab 2020 und es werden auch keine neuen mehr geschrieben.
Positiver:
- er sagte, dass die Eintragungen kumulativ sind, d.h. wenn ich mir vor zwei Jahren Reifen X habe eintragen lassen und jetzt Reifen Y, dann bleibt X als zulässig drin stehen -- da gibt es aber keinen Automatismus sondern da müsse man mit dem Gutachter reden, dass er das entsprechend schreibt.
- er meinte, das Beste, was er mir anbieten könne, wäre mit mehreren gleichen Motorrädern zu einem "Gruppengutachten" (mein Wort) aufzutauchen. Wenn er 3 NTVs mit verschiedenen Reifen begutachtet, könne er für jede dieser 3 NTVs ein Gutachten schreiben, dass alle 3 Reifenkombinationen beinhaltet. Aber natürlich schreibt er dann für jede eines -- d.h. man bezahlt für jedes Motorrad ein Gutachten, hat aber dafür alle 3 Reifenkombinationen drin stehen..
Zumindest letzteres scheint "semipraktikabel", dass man sich mit mehreren, die gerade neue Reifen haben quasi zu einer Gutachtenparty bei einem Tüv-Ingenieur verabredet.
Das hätte zumindest den Vorteil, dass man nicht an genau ein Reifenmodell gebunden ist (Lieferbarkeit o.ä....).
Schöne Grüße
Knallfrosch
P.S.: eh hier jemand auf mich oder den Herren schimpft -- weder er noch ich haben diese Regeln gemacht, sondern er sagte, dass sei schlicht die Gesetzeslage.
P.P.S.: vielleicht überlegt ihr euch jetzt, ob ihr nochmal die CSU wählt