Keine Reifenbindung mehr :-)))

    • Offizieller Beitrag

    ...wieder weg vom Thema...


    Wo wir gerade beim Thema SF,Einstufung etc sind,
    eine Frage, die hier vielleicht den ein oder anderen interessiert,
    an die Fachfrau:


    @Eifelflitza/Britta:
    Mal angenommen jemand ist mit seiner Erst-Ente bei 30%,
    - wie würde dann eine Zweit-Ente eingestuft werden ? ?(


    Gibt es da Regelungen oder macht das jeder Versicherer wie er will ?


    Gruss Stephan/Potti :)


  • N'abend Potti,


    eine einheitliche Regel hierfür gibt es nicht.
    Das kann jeder Versicherer in seinen Tarifbestimmungen festlegen.
    Da aber in der Kfz-Branche alle Versicherer fast, die Betonung liegt auf FAST (!) gleiche Tarifbedingungen aufweisen, kann man grob folgende Regelung beschreiben:


    Wenn du bereits ein Fahrzeug (PKW oder Krad, kein Leichtkraftrad (!) ) auf deinen Namen zugelassen (wichtig!) und bei der Versicherung "Pfefferminzia" versichert hast, und der Vertrag sich in einer Schdenfreiheitsklasse (also mind. SF 1) befindet, wie hoch die sein muss ist unterschiedlich, dann kann deine Zweit-Ente eine sog. Sondereinstufung bekommen!


    Wie hoch die Sondereinstufung ist, welche Tarifierungsmerkmale in beiden Verträgen vorliegen müssen (z.B. keine Fahrer unter 23 Jahren, usw.) ist von Versicherer zu Versicherer verschieden!


    Ich könnte jetzt ein paar Beispiele geben, das würde in diesem Fall aber darauf hinaus laufen, dass ich wirklich die Tarifbestimmungen zitieren muss!


    Das beste ist wirklich, wenn du deinen Vermittler fragst! Ruhig direkt auf eine Sondereinstufung ansprechen!


    Und mit ihm mal besprechen, ob eventuell auch Rabatte in den Verträgen getauscht werden können, um Beiträge zu sparen!
    Es gibt bei allen Versicherern mittlerweile eine solche Vielzahl, von Sondereinstufungen, weil der Markt so umkämpft ist!
    Und Kfz als die "Fuß-in-der-Tür" Sparte schlechthin zählt!


    Die jetzt hier alle aufzuzählen würde nichts bringen!


    Und das ganze dann auch noch schriftlich ist nicht sooooo super, birgt doch oft Mißverständnisse!


    Ich kann aber gerne mal auf einem der nächsten Stammtische, im nächsten Jahr eure Fragen beantworten, dass ist glaub ich effektiver!


    Und wer ein Saisonkennzeichen hat, dessen Vertrag endet ja eh zum 01. März oder 01. April.....also je nach gewählter Saison natürlich.....und da ist dann ja noch ein bissl Zeit für eine eventuelle Kündigung.
    Ist ja was anders als beim PKW!


    Ich tue mir etwas schwer das ganze schriftlich genau und fachlich korrekt rüber zu bringen! Im Gespräch lässt sich das besser vermitteln!


    Deshalb: ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR !!!! :D


    Aber wie gesagt: Fragt euren zuständigen Vermittler und wenn der nix auf der Pfanne hat.......kündigen! :D


    Günstige Preise sind nicht alles!!!


    Gruß Britta

    Leben ist, was einem begegnet, während man auf seine Träume wartet

    • Offizieller Beitrag

    Danke Britta!
    Gerne können wir uns darüber beim Stammtisch mal unterhalten ...
    (und auch über schönere Sachen als Versicherungsverträge)
    War mehr eine Interessenfrage als eine akute Bedarfsfrage,
    -beide NTVs sind versichert, - ohne Saisonkennzeichen na klar!


    Gruss Stephan/Potti :)

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
    12Titisee,13Antweiler,14Drangstedt,15 NBG,16Creglingen,17Weidenbach,18 NBG
    19Drangstedt 20NBG 21Drangstedt
    -22 Heidenheim -23 Westerburg

  • Hallo ohne reifenbindung ,das ist auch in deutschland möglich !
    ich habe die reifen grösse 110/70 und 160/60 eintragen lassen und die reifenbingung ausgetragen .
    einfach die gutachten der honda hawk für bt010 und bt20 zum tüv schleppen sie hat die gleichen felgen, pilot powers in der oben genannten grösse draufziehen ,bei mir hats geklappt . leider habe ich keine ntv mehr motorschaden bei 104000 km .

  • Das zündkerzengewinge war defekt und die kerze ist bei der fahrt rausgeschossen , teile der zündkerze sind reingefallen. ich habe einen neuen motor bei ebay gekauft und eingebaut der war aber auch kaputt (steuerkette ) jetzt habe ich eine sv650n. die gutachten habe ich mir bei moppedreifen.de runtergeladen

  • Zitat

    Original von fogy04
    Das zündkerzengewinge war defekt und die kerze ist bei der fahrt rausgeschossen , teile der zündkerze sind reingefallen. ich habe einen neuen motor bei ebay gekauft und eingebaut der war aber auch kaputt (steuerkette ) jetzt habe ich eine sv650n. die gutachten habe ich mir bei moppedreifen.de runtergeladen


    Wie heißt es so schön, Ausnahmen bestätigen die Regel. Meine Regel hält jetzt schon über 200 000 km. :] Und seit heute habe ich auch für den Fall der Fälle ein Spenderherz mit max 20 000 km. :)


    Gruß


    Wolfgang

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“


    Benjamin Franklin


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  • Nach so vielen Antworten muß ich dann doch mal loswerden, wie es denn so in Ö gelaufen ist:


    - Reihenfolge beim Versuch, ein Motorrad in Ö zuzulassen, ist wichtig, aber letztendendes einfach.
    - Pickerlprüfung muß als aller erstes durchgeführt werden, wobei es nur die Prüfung ist, ein Pickerl gibt es nicht. Anlaufstelle für die Prüfung sind ARBÖ oder ÖAMTC.
    - Da ich für die Prüfung eh einen neuen Satz Reifen brauchte, bin ich also vorher zum Händler, wobei der gleich ein Paar seiner Wahl aufgezogen hat.
    - Der nette Herr vom ARBÖ hat dann allerdings erst einmal ein wenig telefonieren müssen deswegen.
    - Dann mußte ich die technischen Datenblätter über den Generalimporteur besorgern. Herzlichen Dank hier auch an Honda Deutschland, die sogar noch
    am schnellsten waren. Wichtig: in Ö sind die Achslasten erforderlich, sollte man drauf hinweisen. Interessant auch, daß es zwei verschiedenartig berechnete Hubräume gibt (technisch/steuerlich). Unter Umständen führt das bei der Landesfahrzeugprüfstelle in Wien für Verwirrung.
    - Jetzt Termin bei Landesfahrzeugprüfstelle ausgemacht plus zwei Fotos von der Ente per Memorystick.
    - Beim Termin selber lief dann alles relativ einfach, wobei der nette Herr Ingenieur von den Abgaswerten ganz angetan war.
    - Ich habe dann eine Einzelgenehmigung erhalten, wobei ich die Ente nur auf mich zulassen darf, da als Umzugsgut deklariert. Andernfalls hätte ich sie garnicht zugelassen bekommen, da mein BJ 94 hier wohl nur noch mit Kat zugelassen wurde.
    - Danach zum Finanzamt, da hier in Ö eine sogenannte Normverbrauchsabgabe fällig wird, die vom Wert des Fahrzeugs und dem Hubraum abhängen. Ich habe dann mit dem Finanzamt etwas verhandelt und wir haben uns darauf geeinigt, auf die Abgabe zu verzichten....
    - Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung dann ab zur Versicherung, die hier
    gleichzeitig auch die Zulassung übernehmen. Schadensfreiheitsrabatte für Motorräder gibt es hier leider nicht, dafür sind die Bleche recht klein.


    Also im Grunde recht einfach....


    Wenn ich später wieder in D bin, werde ich versuchen, mit der Einzelgenehmigung aus Ö die Reifenbindung loszuwerden.

    Meine Ente ist zwar nicht rassig und schön, aber treu und pflegeleicht - deswegen hänge ich so an ihr.