Keine Reifenbindung mehr :-)))

  • Hallo zusammen,


    jetzt muß ich das doch mal loswerden:


    Nachdem ich jobbedingt nun für drei Jahre nach Ö gezogen bin, mußte ich feststellen, daß es nicht so einfach ist, so eine alte NTV zuzulassen. Nach einigen bürokratischen Hürden darf ich sie aber jetzt völlig legal bewegen, nur nicht verkaufen (wie schrecklich...). Das Gute an der Sache ist jetzt, daß ich
    keine Reifenbindung mehr habe.


    Ich habe nur noch eine Größenbindung und kann jetzt die nächsten Jahre fahren und testen, was ich will ....


    Gruß,
    Mausi.

    Meine Ente ist zwar nicht rassig und schön, aber treu und pflegeleicht - deswegen hänge ich so an ihr.

    Einmal editiert, zuletzt von Mausi ()

  • hallo mausi -


    erzähl doch mal welche hürden für das pickerl zu nehmen wahren ?


    ich trage mich mit dem gedanken meine in ö anzumelden damit ich nicht alle 2 jahre nach d zum tüv muß .


    wie sieht das versicherungsmäßig aus - übernahme sf rabatt aus d ?


    vielen dank - schönen gruß - da wo andere urlaub machen



    tomduly

    Nur wer garnichts macht , macht auch nichts verkehrt !!!!!

  • Zitat

    Original von ntvtom
    Hast es du schön,


    ohne die Reifenbindung würde sich die Auswahl mindestens verdoppeln, aber man darf ja nicht. X(


    neidischen Gruß
    Tom


    Dann sei ned so geizig und lass dir bei den Graukitteln die Reifenbindung austragen (jawohl...sowas gibt es) und schon hast du auch nur ne Größenbindung.


    Wobei doch ohnehin für alle möglichen sinnvollen Bereifungen Freigaben vorliegen - insofern würde die von dir angesprochene Auswahl-Verdoppelung nicht wirklich was bringen.


    Gruß


    Bernd

    "Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
    Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören."
    H. Wicht in drm.


  • Das mit dem Austragen ist nicht so einfach, es dürfte nur wenige Prüfer geben die sowas machen, und die müssen dann erst noch überzeugt werden. Werde es aber weiter versuchen.


    und es gibt sehrwohl noch einige Reifentypen die in Frage kommen.
    z.B. von Michelin, Dunlop, Conti.....


    servus
    Tom



    PS: ich gehöre nicht zu den BT45-überalleslobern und bin immer auf der Suche nach dem Besseren.

    Die Ente hält, was die Kuh verspricht! :P

    5 Mal editiert, zuletzt von ntvtom ()

  • hallo,


    zum thema Reifenbindung ist doch die eu-richtilnie 2002/24/eg zuständig, womit die alte reglung 94/61 ewg ausserkraft ist.
    da europäisches recht höher steht wie deutsches recht,ist es doch egal,hauptsache man hält sich an größe,geschwindigkeit u.s.w. der reifen.
    wenn die polizei doch ein bußgeld verhängt,ist doch die frage, ob man sich mit einen fachanwalt gegen die nicht auslegung der eu-richtlinie wehrt. ?(
    eine ähnliche situation gibt es meines erdenken auch bei sicherheitsstandarts der helme.



    gruß


    anton

    Du sollst nicht stehlen! (Das Finanzamt dultet keine Konkkurenz!!)

  • Hallo Anton,


    da hast du vollkommen recht. Ich hatte dies vor einiger Zeit schon mal gepostet, allerdings könnte es unter Umständen ein recht kostspieliges Unterfangen werden als Einzelner gegenüber dem Staat die Einhaltung dieser Richtlinie durchzuboxen. Trotzdem hab ich jetzt schon mehrfach aus dem moppedfahrenden Bekanntenkreis gehört, daß eine Austragung der Reifenbindung kein Problem darstellen soll.


    Gruß


    Bernd

    "Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
    Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören."
    H. Wicht in drm.

  • in meiner zulassung(EU) steht:
    "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
    und natürlich die Bereifung:
    vorn 110/80-17 57H Tubel.
    hinten 150/70-17 69H Tubel.

    Du sollst nicht stehlen! (Das Finanzamt dultet keine Konkkurenz!!)

  • Zitat

    Original von tomduly
    wie sieht das versicherungsmäßig aus - übernahme sf rabatt aus d ?
    tomduly


    Hey tomduly,


    ich kenne zwar die Praktiken der österreichischen Versicherer nicht, denke aber, dass es ganz ähnlich wie hier in Deutschland laufen wird.
    D.h: es werden alle europäischen Vorversicherungen akzeptiert, die ein ähnliches Rabattsystem haben wie in Deutschland.
    Alles was du bei deiner neuen Versicherung, dann ja der in Österreich, vorlegen musst ist ein schriftlicher Nachweis, dass in Deutschland von Zeitpunkt x bis x eine Versicherung für den Fahrzeug bestanden hat und welche Schäden in diesem Zeitraum angefallen sind.
    Die ausländische Versicherung wird das dann anrechnen, gegebenenfalls in ihr Rabattsystem umrechnen.
    Es kann also %-mäßig durchaus Abweichenungen geben!
    Denn es werden nicht die Prozente, sondern die schadenfreien Jahre übertragen!


    Als schriftlicher Nachweis genügt allerdings NICHT die letzte Beitragsrechnung!
    Sondern es muss eine VWB (Versichererwechselbescheinigung) erstellt werden.
    Innerhalb Deutschlands funktioniert das alles elektronisch, deshalb bekommt man das als VN garnicht mit.
    Ins Ausland ist das allerdings noch nicht möglich!


    Aber das ist kein großer Aufwand, und deine Versicherung sollte das ohne Probleme auch tun, sie muss es auch tun!
    Weil der Rabatt gehört dir !! Und nicht der Versicherung! Du darfst ihn also mitnehmen!
    Vorrausetzung immer: Du hast zuvor Ordnungsgemäß gekündigt!


    Schöne Grüße
    Eifelflitza

    Leben ist, was einem begegnet, während man auf seine Träume wartet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Eifelflitza
    ...
    Denn es werden nicht die Prozente, sondern die schadenfreien Jahre übertragen!
    ...
    Schöne Grüße
    Eifelflitza



    Mhm... Und wie ist das, wenn ich die höchste SF-Klasse bei der jeweiligen Versicherung erreicht habe und diese mir immer die gleiche SF-Klasse berechnet - in meinem Fall SF8 -, und das schon seit Jahren.
    Wie ist das dann, wenn ich beispielsweise den Vertrag auf eine Dose übertrage? Wie kann ich beweisen, dass ich schon wesentlich mehr als 8 Jahre in dieser Klasse bin?


    ?(
    Viele Grüße
    Axel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Axel


    Wie ist das dann, wenn ich beispielsweise den Vertrag auf eine Dose übertrage?


    Denk nicht mal dran !!! :P:D

  • Zitat

    Original von Potti


    Denk nicht mal dran !!! :P:D


    Weswegen sollte Axel nicht daran denken? Kann doch sein, dass man mit der Dose einen Unfall hatte und dann im Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wird. Wenn man dann den Vertrag von der Dose mit dem der Ente wechselt, was eigentlich möglich sein müsste oder sollte, dürften da schon ein paar Euronen zu sparen sein. Meine frühere Versicherung hat in der Beitragsrechnung neben dem Schadensfreiheitsrabatt auch die Anzahl der schadensfreien Jahre ausgewiesen. Die HUK tut dies leider nicht. Dort konnte man mir aber auf Nachfrage die Anzahl der schadensfreien Jahre nennen. Ich überlege allerdings, mir die Anzahl der schadensfreien Jahre noch einmal schriftlich bestätigen zu lassen. Müssten inzwischen 23 Jahre sein. Bei meiner früheren Versicherung waren mal 8 Jahre verloren gegangen. Nach entsprechender Aufforderung wurde mir dann auch nach der Kündigung die richtige Anzahl der schadensfreien Jahre mitgeteilt. ;)


    Gruß


    Wolfgang

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“


    Benjamin Franklin


    Bitte keine Bilder von mir bei whatsapp, facebook und Co

  • Zitat

    Original von Axel
    Mhm... Und wie ist das, wenn ich die höchste SF-Klasse bei der jeweiligen Versicherung erreicht habe und diese mir immer die gleiche SF-Klasse berechnet - in meinem Fall SF8 -, und das schon seit Jahren.
    Wie ist das dann, wenn ich beispielsweise den Vertrag auf eine Dose übertrage? Wie kann ich beweisen, dass ich schon wesentlich mehr als 8 Jahre in dieser Klasse bin?
    ?(
    Viele Grüße
    Axel


    Hey Axel,


    auch bein Auto hast du iegendwann ja mal die "höchste" Schadenfreiheitsklasse erreicht, in der Regel ist das bei SF 25.
    Beim Motorrad varriert es noch stark zwischen den einzelnen Versicherern, aber bei den meisten geht die Berechnung bis SF 10.


    Das heißt aber NICHT, dass in diesem Moment die Zählung endet!!!! (auch beim Auto nicht!)


    Der Schadenfreieitsrabatt bleibt zwar der selbe, aber im Hintergrund laufen die schadenfreien Jahre weiter!


    So kann es gut sein, dass du bei deinem Motorradvertrag seit Jahren SF 8 hast, aber in Wirklichkeit schon weit mehr schadenfreie Jahre!


    Im Verarbeitungsprogramm einer jeden Versicherung ist das einzusehen!
    Vielleicht nicht bei jedem Vertreter, aber der Innendienst sieht das mit einem Blick in deinen Vertrag!
    Also wenn würde ich sofort dort nachfragen!


    Wenn du nun deinen SFR von der Ente auf die Dose übertragen würdest, dann müssten dir natürlich deine schadenfreien Jahre übertagen werden!
    Und da beim Auto die Staffelung weiter geht, als beim Motorrad, bekommst du dann eben nicht SF 8 sondern meinetwegen SF 15, oder wieviel du gerade hast.


    Um nun wieder auf die Übertragung ins Ausland zu kommen....
    Sollte man in Österreich bis SF 30 staffeln und man hat in Deutschland zwar laut Rechnung SF 25, aber 29 schadenfreie Jahre, so müssten die Ösis dir die 29 Jahre anrechnen!


    Wieviel Prozent die jeweiligen schadenfreien Jahre sind, das kann die Vereicherung frei festlegen, heißt also nicht, dass es unbedingt billiger sein muss!


    Aber auch die Ösis müssen die Jahre dann weiter zählen.....und wenn man mal wieder zurück wechslen würde, dann müssten sie der deutschen Versicherung auch die meinetwegen dann schon 40 Jahre bestätigen!


    Sonst noch Fragen??? :O


    Gruß
    Eifelflitza

    Leben ist, was einem begegnet, während man auf seine Träume wartet


  • Ich hätte da noch ne Frage.... wo ist das denn geregelt dass Österreichische Versicherungen müssen...???


    Bei uns ist das in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.... also auch da noch nicht mal gesetzlich.... (sind allerdings genehmigungspflichtig --> Kartellamt)...


    Manfred



    tomduly.... brevor du in Österreich anmeldest (Wohnsitz hast du dort?, Regelmäßiger Standort des Fahrzeuge ist auch dort... an drohende Steuerhinterziehung hast du gedacht??)... Auch in Österreich gibt es TÜV.... wird halt dort in den Werkstätten gemacht... sogar mit AUK... und bei der Anmeldung deiner gebrauchten eNTe wird dir eine recht heftige Rechnung für die kommende Straßenbenutzung zugestellt.... dafür ist der Kraftstoff billiger als bei uns.....


    Ich würd, wenn es nur der TÜV ist noch mal ganz heftig nachrechnen... ich glaub der Schuss geht nach hinten los...

    Einmal editiert, zuletzt von ManfredK ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von joe.dalton


    Weswegen sollte Axel nicht daran denken?


    Nunja, ich hatte es so verstanden, als wenn das die ersten Ansätze von Axel sind
    das Moppedfahren an den Nagel zu hängen ...


    Nix für ungut. Gruss Stephan/Potti :)

  • Original von ManfredK
    Ich hätte da noch ne Frage.... wo ist das denn geregelt dass Österreichische Versicherungen müssen...???


    Bei uns ist das in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.... also auch da noch nicht mal gesetzlich.... (sind allerdings genehmigungspflichtig --> Kartellamt)...


    Manfred



    Da is'er wieder..... der, der immer alles besser weiß! :P


    Ich kann dir nicht sagen, ob sie es MÜSSEN ?!
    Ich habe es vermutet! Weil es eine gängige Praxis ist und da ich Österreich nicht für ein unterentwickeltes Land halte, habe ich die in Deutschland gängige Methode dargestellt, in der Vermutung, dass es wohl in Österreich genauso gehandhabt wird!


    Ich werde demnächst meine Beiträge mit dem Vermerk: "ohne Gewähr" versehen.....oder besser, sofort sämtlich Gesetzestexte zitieren!


    Schönen Abend noch! :evil:


    Ich hoffe aber, ich konnte wenigsten Dir, Axel, ein wenig helfen! Und wenn es jemand genau wissen will: Tarifbestimmung § 26 ! SFR Übertragung auf eine anders Fahrzeug!

    Leben ist, was einem begegnet, während man auf seine Träume wartet

  • Zitat

    Original von Eifelflitza


    Da is'er wieder..... der, der immer alles besser weiß! :P


    Wenn ichs besser wüsste, hätte ich nicht gefragt wo das steht....


    Warum du aber gleich eingeschnappt reagierst, wenn jemand ein Statement hinterfragt versteh ich nicht.....


    Mit nachdenklichen Grüßen


    Manfred


  • Dieses Statement von dir..... das liest sich so als wüsstest du wo es geregelt ist... weil da müssen die Ösis ja.....


    Und nu biste eingeschnappt???

  • Nochmal zurück zum Thema.


    Die Reifenbindung hat sehr wohl auch nach EU-Recht seine Berechtigung.
    Nach Artikel 7 Abs. 3 der 2002/24/EG ist eine Einschränkung auf bestimmte Typen oder Verwendungsbereich von selbständigen techn. Einheiten durchaus zulässig.


    Abgesehen davon haben Enten keine EG-Betriebserlaubnis sondern eine deutsche ABE, und nur diese zählt.
    Das hat nichts mit den neuen (EU) Zulassungspapieren zu tun. Obwohl da keine konkrete Reifenbindung mehr drinsteht, gilt diese trotzdem noch! Dafür steht ja der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drin.


    servus
    Tom

    Die Ente hält, was die Kuh verspricht! :P