....habe mir bei meiner Roten wegen Umrüstung auf die Reifendimmension T31 120/70-17 eine 3,5"-Felge der Honda Sevenfifty RC42 gekauft und obwohl diese 1Zoll breiter als die NTV-Felge ist ist die um ca. 340g leichter, hab das mit meinem TÜVler vorab besprochen, er trägt mir diese Rad/Reifen-Kombination problemlos ein und die Reifenbindung aus!
Reifen/Felge vorn
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Hallo Hans,
Das ist ja klasse. Chapeau! Hast du Fotos?
Was für Tauchrohre hast du für welchen scheibendurchmesser?LG
Matthias -
....CB1300-Gabelbrücke, CBR600 PC35-Bremssättel/Gabel 43mm (Shims an die eNTe agepaßt), RC42-Bremsscheiben/Felge!
[Blockierte Grafik: https://i.ebayimg.com/images/g/uIQAAOSwMFVfV60o/s-l1600.jpg]
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Klasse Hans,
das würd ich gerne mal sehn. Die Kombi der CB1300er Gabelbrücke, der 43er Gabel und dann die Doppelscheibe vorn. ...
Die RC42 Felge hat auch was... mach mal nen Foto von der Front -
....wenn es fertig ist gibt's auch ein Foto!
....und die PC35-Gabel, Bremsen und Deauville-Bremsscheibenauf PC23-Felge habe ich seit längerem in der Roten verbaut!
....weis nicht warum obwohl ich das bild auf 600x800 geändert habe läßt es sich nicht hochladen? -
....so war heute bei meinem TÜVler er hat mir den 120/70-17 auf der 3,50x17 Sevenfifty-Felge (RC42) eingetragen und die Reifenbindung ausgetragen (und er sagt, ich könne nun jeden Reifen der von der Größe her paßt auf meiner eNTe fahren), habe für die Eintragung 40,64 € bezahlt (morgen nur noch zur Zulassungsstelle, fertig)!
....ausserdem haben wir ausführlich über eine mögliche Eintragung von Cartridge-System bei der NTV650 unterhalten,
er sieht da keine Notwendigkeit für weil nicht sichtbar/nachweisbar,
er meint es gibt mittlerweile so viele Cartridge-Systeme (open/closed) ob vom Hersteller oder Fahrwerks-Nachrüster das da ausser dem Fahrwerkspezialisten keiner mehr durchblickt was da in den Gabeln verbaut ist oder auch nicht und es interessiert in nicht was in meiner Gabel zusätzlich verbaut ist,
es ist sicherlich eine Fahrwerks-Verbesserung und das ist gut so und es sind ja alles Honda-Standard-Teile.....ausserdem sagte er in unserer Branche (TÜV, Dekra, KÜS usw.) gibt es mittlerweile sehr viele Wichtigmacher mit sehr wenig Ahnung von der Matterie,
diese sind eigentlich fehl am Platz.
....und er sagte: genauso wie ja jetzt wieder bei der Reifensache für Motorräder/PKW`s ohne EG-Zulassung (Willkür/Geldschneiderei, angezettelt vom TÜV Nord, und wir sollen uns nun alle daran halten) seine Worte! -
....ausserdem haben wir ausführlich über eine mögliche Eintragung von Cartridge-System bei der NTV650 unterhalten,
er sieht da keine Notwendigkeit für weil nicht sichtbar/nachweisbar,
er meint es gibt mittlerweile so viele Cartridge-Systeme (open/closed) ob vom Hersteller oder Fahrwerks-Nachrüster das da ausser dem Fahrwerkspezialisten keiner mehr durchblickt was da in den Gabeln verbaut ist oder auch nicht und es interessiert in nicht was in meiner Gabel zusätzlich verbaut ist,
es ist sicherlich eine Fahrwerks-Verbesserung und das ist gut so und es sind ja alles Honda-Standard-Teile.Sieht mein TÜVler genauso... aber 100% verlässlich ist das eben nicht.
habe für die Eintragung 40,64 € bezahlt
Scheint der Standardtarif für Austragung der Reifenbindung zu sein... hab ich hier die letzten Male auch bezahlt.
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Das ist cool, klingt nach einem Schnäppchen und wäre schön, den dussligen Satz aus dem Schein raus zu haben.
Da ist ja fast schade, dass ich im Moment auf beiden Enten Sonderreifen (T31 bzw. CRA3) nach der Übergangsregelung drauf habe.
Wenn ich mit den Schlappen hinfahr und sag "die haben zwar ne andere Dimension, und die will ich grad gar nicht eingetragen bekommen, aber könntest du mir für die Originaldimension die Reifenfabrikatsbindung austragen?", dann sind die total verwirrt. -
Das ist cool, klingt nach einem Schnäppchen und wäre schön, den dussligen Satz aus dem Schein raus zu haben.
Da ist ja fast schade, dass ich im Moment auf beiden Enten Sonderreifen (T31 bzw. CRA3) nach der Übergangsregelung drauf habe.
Wenn ich mit den Schlappen hinfahr und sag "die haben zwar ne andere Dimension, und die will ich grad gar nicht eingetragen bekommen, aber könntest du mir für die Originaldimension die Reifenfabrikatsbindung austragen?", dann sind die total verwirrt.....es gibt auch noch kompetente TÜVler und diese sind auch nicht verwirrt egal bei welcher Frage auch immer!
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....es gibt auch noch kompetente TÜVler und diese sind auch nicht verwirrt egal bei welcher Frage auch immer!
...big_grubel.gif bist Du sicher ?????
Ich hatte in den fast 40 Jahren Erfahrung mit den TÜV-lern nicht den Eindruck -
..bist Du sicher ?????Ich hatte in den fast 40 Jahren Erfahrung mit den TÜV-lern nicht den Eindruck
....ich kenne Einen da sage ich dieser ist kompetent was Fahrzeuge betrifft und war bei mir die letzten 16 Jahren immer korrekt, hatte mit ihm auch schon FW-dienstlich zu tun!
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Das ist sicher so wie früher in der Schule.
Da gab es auch solche und solche Lehrer.
Beim TÜV Dekra oder GTÜ gibt es auch kompetente Fachleute und wenn man denen nicht doof kommt helfen die einem sogar / vlt hat ja auch der ein oder andere ein schlechtes Gewissen wegen der ständig steigenden Gebühren -
Bei uns gab es leider eher solche Lehrer .....
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Es hat sich in unserem Land über die Jahre eine "Haftungskultur" entwickelt. Sobald irgendwas passiet ist die erste Frage, wer ist "Schuld", wer muss zahlen, den Kopf hinhalten. Und das betrifft eben auch TÜV/GTÜ/Dekra-Prüfer. Original-Zitat: Es gibt kein Gutachten für das was sie da wollen, ich müsste das auf meine Kappe nehmen und ggfs. dafür geradestehen.... warum sollte ich das wohl tun.-
Boing, was willst du da erwidern? Würdet ihr alles eintragenn was in irgendner Garage zusammengespengelt wurde? Eine Reifenbindung aus nem knapp 280km/h schnellen Supersportler austragen ohne wissen zu können welche Reifen die vielleicht erst in 5 Jahren auf den Markt kommen da draufgesteckt werden und möglicherweise tatsächlich nicht sicher funktionieren? (Ich kanns euch aus eigener erfahrung berichten, für meine alte Fireblade gibts Reifen in passender Spezifikation die ich auch fahren dürfte weil die Fabrikatsbindung eben ausgetragen wurde, die aber tatsächlich das Fahrverhalten jenseits 250km/h gefährlich werden lassen.)
Ich hab nun zum Glück auch einen TÜV-Prüfer mit dem ich so ziemlich alles was funktioniert und hält auch eingetragen bekomme... aber wenn ich mal ganz ehrlich bin, ich würds umgekehrt vielleicht nicht machen. Will sagen, ich verstehs auch wenn sich ein TÜV-Prüfer nicht allzuweit aus dem Fenster lehnt, ganz besonders wenns solche Überkontrolle wie z.B. in Hessen gibt. -
Ich bin kein Schnellfahrer und kein Experte. Aber ganz ehrlich ... wenn man Reifentests durch Fachzeitschriften liest, findet man Reifen, die generell nicht gut sind oder auf bestimmten Motorrädern nicht gut funktionieren. Das gab es schon immer. Lasertec gibt es noch immer und die sind zulässig (aber gefährlich). Paragraph 3 StVO gilt einfach, Punkt. Den Grenzbereich muss man erkunden und beachten.
Außerdem ... ein Franzose hat keine Reifenbindung, kann einfach alles montieren und dann bei uns mit 300 über die Autobahn preschen - ob sicher oder unsicher. Die Reifenbindung in D ist einfach prähistorisch und obsolet. Das dient nur der Abzocke - meine Meinung. -
Französische Mopeds aus der vor-EU-BE-Ära sind begrenzt auf 100PS... nix 300km/h. Und nur diese Mopeds betrifft ja auch die Reifenbindung bei uns. Mal ganz abgesehen davon, das was ihr da wollt ist eine Größen- und Bauartänderung. Das wäre auch bei EU-BE nicht legal und müsste abgenommen werden. Michelin z.B. gab und gibt keine Freigaben für ihre 110/70er auf der 2,5"-Felge... das werden die auch nicht grundlos so handhaben.
Reifenfreigaben über die Hersteller, so wies eben früher war, halt ich durchaus für sinnvoll bei den alten Fahrzeugen.... die aktuelle Eintragungspflicht, da sind wir uns einig, ist in der Tat nichts anderes als ein Umsatzgenerator für die Prüfstellen. -
Nahezu 300km/h kann man mit einer "Menschenstärke" erreichen: https://www.wa.de/sport/hamm/m…rekord-2021-13562292.html
(der aktuelle Rekord liegt bei 296km/h und ok: die fahren im Windschatten).
Da sollten mit 100PS mehr drin sein .
Voyager 2 hatte übrigens beim Start eine Antriebsleistung von < 500W (also deutlich unter 1PS) und ist mit run 15km/s unterwegs und das ganz ohne Reifen.
Zugegeben ist der Kurvenradius, den man damit fährt eher größer als i.a. bei einem Motorrad.Wobei, in der Sache hat der Michael da natürlich schon potentiell recht, wobei ich mich schon frage, ob der Fahrversuch des Gutachters tatsächlich die Reifen bis an die Belastungsgrenze quält, die ein sportlicher Motorradfahrer hätte, vor allem, wenn der Gutachter da auf einem ihm nicht vertrauten, prä-ABS-Motorroad sitzt...
Was will der also über die Eignung der Reifen aussagen, was über den "im Verkehr üblichen" Bereich hinausgeht?Ich fänds schon schön, wenn ich weiterhin, ohne sie ausdrücklich einzutragen, die CRA3 oder T31 bzw. deren Nachfolgemodelle fahren könnte. Aber so wird es dann beim nächsten Reifenwechsel wohl irgendein moderner Diagonaler in der Originaldimension, wenn sich ein Tüffler findet, der mir die Bindung austrägt...
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Die Rechtslage und deren Auslegung ist ja derzeit noch willkürlich. Mitunter, auch nach Wortlaut VM, müsste sogar ein BT 45/46 eingetragen werden.
Zur Größe ... Beim Auto wird 2 Nummern breiter abgenommen und eingetragen, fertig. Beschränkung auf das montierte Fabrikat? Pff. Wenn die Reifen nicht scheuern etc. ist das Wurst. Ob das Fahrverhalten mit jedem möglichen Reifen sicher ist, interessiert keinen. Beim Motorrad wird scheinheilig beschränkt und jeder einzelne Reifen vom SV "auf Sicherheit überprüft". Schon klar, bei Schritttempo wie auf rohen Eiern, damit die Kiste ja nicht abgelegt wird. Die Arbeit machen ja weiterhin die Reifenhersteller, hoffentlich!
Der Regierung gehören gegen die Lobby endlich ein paar Eier. Abweichende Dimension eintragen, freie Reifenwahl, vorhandene Reifenbindung unwirksam. Fertig.
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....bei Fahrzeugen mit deutscher Zulassung (ABE) muß jeder Reifen ab Herstellerdatum 2020 eingetragen werden, für dein Motorrad kannst du das unter Mopedreifen.de nachlesen!
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Zum Punkt von Michael RC31:
Der TÜV hat das Recht, aber nicht die Pflicht zu prüfen und Mängel zu beanstanden..
Keine Amtshaftung bei übersehenen HU-Mängeln
Urteil des Landgerichts (LG) Potsdam vom 24. Juli, (AZ: 4 O 120/11)Die Hauptuntersuchung im Sinne des § 29 StVZO hat dem Gericht zufolge zunächst hoheitlichen Charakter und dient grundsätzlich nicht dem Schutz der Vermögensinteressen eines zukünftigen Erwerbers des Fahrzeugs. Eine Drittbezogenheit der den Prüfingenieur betreffenden Pflichten besteht lediglich im Falle eines Amtsmissbrauchs. Nur in diesem Fall wäre eine umfassende Verantwortung des Dienstherren gegenüber jedem Betroffenen zu bejahen.
Aber sicher ist das Argument, bei "heißen Geräten" besonders hinzuschauen und evtl. nicht einzutragen richtig.